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Ich bekam bis zum 31.07.2017 eine Rentengewährung. ( Erwerbsminderung für 3 Jahre)
Meine Rente reicht nicht zum Lebensunterhalt, deshalb stellte ich im Jahre 2015
einen Antrag auf Grundsicherung . (Leitungen nach dem 3. Kapitel gem. SGBIII)
Ich bekam einen Bescheid über die Leistungsgewährung bis 12/15 daraufhin fragte ich
schriftlich im Monat 10/15 nach, ob ich trotzdem einen Weiterbewilligungsantrag stellen muß,
da ich eine befristete Rente bis zum 31.07.2017 habe.
Es erfolgte eine schriftliche Antwort, dass ein Antrag auf Weiterbewilligung meiner Leistungen
nicht benötigt wird. Diese werden laufend bis Ende der Rentengewährung ( 31.07.17) bewilligt.
Es ergeht jeweil nur bei Änderungen in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen
ein neuer Bescheid. Sobald die Jahresabrechung des Energieversorgers vorliegt, bitte ich um Übersendung,
um Ihre Leistungen neu zu berechnen.
….und so wurde es automatisch weiterbewilligt, ohne dass ich einen Neuantrag/Kurzantrag
stellen mußte.
Soweit so gut.
Ab dem 01.08.17 bekam ich eine dauerhafte Erwerbsminderung bis 2027 und informierte
die Sachbearbeiterin 06/17 schriftlich. Daraufhin bekam ich einen Kurzantrag mit der
Bitte folgende Unterlagen beizulegen:
-Anlage Erklärung Einkommen/Vermögen
-Mietbescheinung des Vermieters
-lückenlose Kontoauszüge für einen kompletten Monat
-Vermögensnachweise sofern vorhanden.
... mit dem Hinweis, dass die bisherigen Leistungen zum 07/17 eingestellt werden.
Diesen Kurzantrag stellte ich und habe die Unterlagen vorgelegt.
07/17 erhielt ich einen Aufhebungsbescheid mit der Begründung gem. Gutachten des
Rentenversicherungsträgers besteht nunmehr eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit, so dass
bei Ihnen ab 08/17 die voraussetzungen für die Leistungen der Grundsicherung gem.
Kapitel SGB xii vorliegen. Die Leistungen waren somit einzustellen.
Bitte beachten Sie meinen Bewillungsbescheid vom heutigen Tage..
Der Bewilligungsbescheid mit gleichem Datum war bis zum 02/18.
…..hier habe ich wohl verpasst einen Widerspruch einzulegen. Denn ich bin davon
ausgegangen, dass ich die Bewillung wie oben beschrieben, von der Sachbearbeiterin
damals automatisch verlängert , weil ihr doch bekannt, dass ich eine dauerhafte
Erwerbsminderungrente bis 2027 habe.
Zu 10/17 gab es eine Mieterhöhung diese legte ich 09/17 vor. Daraufhin gab es
einen neuen Bescheid und mit ...der Bewilligungszeitraum endet 28.02.18
am 19.12.17 gab es einen Bescheid, Grund Berücksichtigung der tatsächlichen Heizkosten
Bewilligungszeitraum endet am 28.02.18
Am 09.01.18 bekam ich ein Schreiben der Sachbearbeiterin. Bezug, Weiterbewilligung von
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
Der Bewillungszeitraum endet zum 28.02.18
Um die voraussetzungen für Leistungen überprüfen zu können, füllen Sie bitte den anliegenden
Weiterbewilligungsantrag vollständig aus und reichen diesen unterschrieben und mit
folgenden Nachweisen versehen ( auch gerne persönlich unter o.a. Öffungszeiten) bis
spätestens 05.02.2018 bei mir ein:
-ausgefüllte u. Unterschriebene Erklärung Einkommen und Vermögen (siehe Anlage)
-Kontoauszüge ab dem Ersten des letzten Monat bis aktuell
-ggf. aktuelle Rechungen der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung oder
-aktuelle Jahresabrechnung Ihres Gasanbieters, sofern diese hier noch nicht vorliegt
-letzte Betriebskostenabrechnung, sofern diese hier noch nicht vorliegt
- vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung (siehe Anlage)
Ich weise darauf hin, dass ich die Leistungen gem. § 66 Abs. 1 SGB I ganz oder
teilweise mit Wirkung für die Zukunft versagen kann, falls Sie Ihren Mitwirkungspflichten
nicht oder nicht fristgerecht nachkommen.
Der Bescheid wurde maschinell erstellt und nicht unterschrieben.
Meine Info: Dem Schreiben liegt ein oranger Folge-Antrag auf Leistungen der Grundsicherung bei.
*Alles was ich geschrieben habe, kann ich wenn es benötigt wird hochladen, alles zusammen
ist jedoch ein riesen Stapel Papier.
Folgende Fragen ergeben sich aus dem oben geschilderten Sachverhalt:
Wäre es nicht korrekt, dass ich bei einer dauerhaften Rente auch eine Bewillung bis 2027
erhalte?
Warum soll ich jetzt bei einer dauerhaften Rente bis 2027 wieder einen Folge-Antrag stellen,
diesen brauchte ich nichtmal bei der befristeten Rente stellen, da es automatisch von
der Sachbearbeiterin verlängert wurde. Dies hat sie mir zumindest bei der befristeten Rente
auch schriftlich bestätigt.(siehe 3. Absatz)
Einen Kurzantrag habe ich bereits 07/17 gestellt, wurde allerdings nur bis 02/18 bewilligt.
Und alle Anlagen die jetzt wieder gefordert werden 07/17 eingereicht.
Das Kontoauszüge mal hin und wieder überprüft werden sollen kann ich gut verstehen,
aber immer wieder einen Antrag stellen, alle ½ Jahre ?
Hab ich einen Fehler gemacht oder hätte ich einen Widerspruch einreichen müssen
aufgrund des Bewilligungszeitraums?
Für die Mühe und Zeit, Euch in diesem Fall durchzuarbeiten, danke ich Euch sehr!
Das habe ich bisher gefunden:
Muß ich den Grundsicherungsantrag jedes Jahr komplett ausfüllen?
uups...nicht kommunizieren?!...gleich Klage beim SG ?
LG traudich
Meine Rente reicht nicht zum Lebensunterhalt, deshalb stellte ich im Jahre 2015
einen Antrag auf Grundsicherung . (Leitungen nach dem 3. Kapitel gem. SGBIII)
Ich bekam einen Bescheid über die Leistungsgewährung bis 12/15 daraufhin fragte ich
schriftlich im Monat 10/15 nach, ob ich trotzdem einen Weiterbewilligungsantrag stellen muß,
da ich eine befristete Rente bis zum 31.07.2017 habe.
Es erfolgte eine schriftliche Antwort, dass ein Antrag auf Weiterbewilligung meiner Leistungen
nicht benötigt wird. Diese werden laufend bis Ende der Rentengewährung ( 31.07.17) bewilligt.
Es ergeht jeweil nur bei Änderungen in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen
ein neuer Bescheid. Sobald die Jahresabrechung des Energieversorgers vorliegt, bitte ich um Übersendung,
um Ihre Leistungen neu zu berechnen.
….und so wurde es automatisch weiterbewilligt, ohne dass ich einen Neuantrag/Kurzantrag
stellen mußte.
Soweit so gut.
Ab dem 01.08.17 bekam ich eine dauerhafte Erwerbsminderung bis 2027 und informierte
die Sachbearbeiterin 06/17 schriftlich. Daraufhin bekam ich einen Kurzantrag mit der
Bitte folgende Unterlagen beizulegen:
-Anlage Erklärung Einkommen/Vermögen
-Mietbescheinung des Vermieters
-lückenlose Kontoauszüge für einen kompletten Monat
-Vermögensnachweise sofern vorhanden.
... mit dem Hinweis, dass die bisherigen Leistungen zum 07/17 eingestellt werden.
Diesen Kurzantrag stellte ich und habe die Unterlagen vorgelegt.
07/17 erhielt ich einen Aufhebungsbescheid mit der Begründung gem. Gutachten des
Rentenversicherungsträgers besteht nunmehr eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit, so dass
bei Ihnen ab 08/17 die voraussetzungen für die Leistungen der Grundsicherung gem.
Kapitel SGB xii vorliegen. Die Leistungen waren somit einzustellen.
Bitte beachten Sie meinen Bewillungsbescheid vom heutigen Tage..
Der Bewilligungsbescheid mit gleichem Datum war bis zum 02/18.
…..hier habe ich wohl verpasst einen Widerspruch einzulegen. Denn ich bin davon
ausgegangen, dass ich die Bewillung wie oben beschrieben, von der Sachbearbeiterin
damals automatisch verlängert , weil ihr doch bekannt, dass ich eine dauerhafte
Erwerbsminderungrente bis 2027 habe.
Zu 10/17 gab es eine Mieterhöhung diese legte ich 09/17 vor. Daraufhin gab es
einen neuen Bescheid und mit ...der Bewilligungszeitraum endet 28.02.18
am 19.12.17 gab es einen Bescheid, Grund Berücksichtigung der tatsächlichen Heizkosten
Bewilligungszeitraum endet am 28.02.18
Am 09.01.18 bekam ich ein Schreiben der Sachbearbeiterin. Bezug, Weiterbewilligung von
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
Der Bewillungszeitraum endet zum 28.02.18
Um die voraussetzungen für Leistungen überprüfen zu können, füllen Sie bitte den anliegenden
Weiterbewilligungsantrag vollständig aus und reichen diesen unterschrieben und mit
folgenden Nachweisen versehen ( auch gerne persönlich unter o.a. Öffungszeiten) bis
spätestens 05.02.2018 bei mir ein:
-ausgefüllte u. Unterschriebene Erklärung Einkommen und Vermögen (siehe Anlage)
-Kontoauszüge ab dem Ersten des letzten Monat bis aktuell
-ggf. aktuelle Rechungen der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung oder
-aktuelle Jahresabrechnung Ihres Gasanbieters, sofern diese hier noch nicht vorliegt
-letzte Betriebskostenabrechnung, sofern diese hier noch nicht vorliegt
- vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung (siehe Anlage)
Ich weise darauf hin, dass ich die Leistungen gem. § 66 Abs. 1 SGB I ganz oder
teilweise mit Wirkung für die Zukunft versagen kann, falls Sie Ihren Mitwirkungspflichten
nicht oder nicht fristgerecht nachkommen.
Der Bescheid wurde maschinell erstellt und nicht unterschrieben.
Meine Info: Dem Schreiben liegt ein oranger Folge-Antrag auf Leistungen der Grundsicherung bei.
*Alles was ich geschrieben habe, kann ich wenn es benötigt wird hochladen, alles zusammen
ist jedoch ein riesen Stapel Papier.
Folgende Fragen ergeben sich aus dem oben geschilderten Sachverhalt:
Wäre es nicht korrekt, dass ich bei einer dauerhaften Rente auch eine Bewillung bis 2027
erhalte?
Warum soll ich jetzt bei einer dauerhaften Rente bis 2027 wieder einen Folge-Antrag stellen,
diesen brauchte ich nichtmal bei der befristeten Rente stellen, da es automatisch von
der Sachbearbeiterin verlängert wurde. Dies hat sie mir zumindest bei der befristeten Rente
auch schriftlich bestätigt.(siehe 3. Absatz)
Einen Kurzantrag habe ich bereits 07/17 gestellt, wurde allerdings nur bis 02/18 bewilligt.
Und alle Anlagen die jetzt wieder gefordert werden 07/17 eingereicht.
Das Kontoauszüge mal hin und wieder überprüft werden sollen kann ich gut verstehen,
aber immer wieder einen Antrag stellen, alle ½ Jahre ?
Hab ich einen Fehler gemacht oder hätte ich einen Widerspruch einreichen müssen
aufgrund des Bewilligungszeitraums?
Für die Mühe und Zeit, Euch in diesem Fall durchzuarbeiten, danke ich Euch sehr!
Das habe ich bisher gefunden:
Muß ich den Grundsicherungsantrag jedes Jahr komplett ausfüllen?
uups...nicht kommunizieren?!...gleich Klage beim SG ?
LG traudich
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