Mindestens jedes Jahr ändern sich Fördertöpfe und -möglichkeiten.
Dann kommt noch dazu: Weiß der Fallmanager/PAp/Berater in AA und/oder Jobcenter überhaupt, welche Töpfe gerade für wen und unter welchen Bedingungen offen sind, und ob noch was drin ist?
Und dann ist das auch noch die Frage der Einstellung, des persönlichen Kontaktes, und der Entscheidung des Amtsmitarbeiters, eine Förderung zu gewähren,- oder abzulehnen. Denn überall steht da "kann" dran.
Dazu kommt, ob der Arbeitgeber, der jemanden gefördert einstellen will, gut pokern,- oder wenigstens gut verhandeln kann. Den Arbeitsamtsmitarbeiter im gleichen Tennis-, Fußball-, Golf-, Squash-, oder Tanzklub, in der selben Freimaurerloge, Partei, oder wenigstens der selben XING-Gruppe oder in sonsteinem Netzwerk zu haben, kann auch nützlich sein.
Förderungen gehen von z.B. drei Monaten bis drei Jahren, von der puren Übernahme der arbeitgeberseitig zu zahlenden Sozialabgaben, bis zur Übernahme der arbeitgeberseitig zu zahlenden Sozialabgaben, plus einem bis zu 75 prozentigen Zuschuß auf Lohn (basierend auf Tarif oder ortsüblicher Entlohnung), plus ggf. einem zusätzlichen, degressiven Einarbeitungszuschuß von anfangs einigen hundert Euro,- wobei aber, z.B. bei Förderung nach §16a SGB II nach zwei Jahren geguckt wird, ob die Einstellungshemmnisse noch vorliegen und dann die Förderung ggf. bis zum regulären Renteneintritt weittergeführt werden kann.
Bei zeitbegrenzten Förderungen stellen die SB u.U. als Bedingung, daß der Betrieb sich verpflichtet, z.B. wenn ein Jahr 50 Prozent gefördert werden soll, der Betrieb den Mitarbeiter mindestens zwei Jahre zu halten habe.
(Leider kursieren unter Firmen- und Personalchefs eine Menge Tips, wie man solche Mitarbeiter dann trotzdem einfach wieder loswird).
So wurde z.B. einer meiner Kurskameraden zwar als Qualitätsmanager eingestellt,- aber man gab ihm als Büro eine Art Putzkammer oder begehbarer Kleiderschrank, der Schreibtisch war so klein wie eine Werkzeugbox, der Computer so alt und lahm, daß ihn ein anderer Chef seinen Kindern zum Zerlegen heimgenommen hätte. Als er damit nicht wirklich zufrieden war, wurde er gekündigt. Heute hat er wieder Arbeit bei einer bekannten Firma, er bekommt Motoren, etc. in jeder Größe und Art, muß deren Fehler finden,- und dann reparieren.
Ein anderer war mit einer 50prozentigen Förderung für ein Jahr, und der Mindestvertragsdauer von zwei Jahren als Qualitätsmanager bei einer Firma eingestellt worden, die Federn (für Autos, etc.) produziert, Gehalt 2350 EUR. Doch kurze Zeit später stellte die Firma einen 26jährigen ein,- der hatte zwar von QM fast keine Ahnung, und keine praktische Erfahrung. Der nahm meinem Kurskameraden dann alle wichtigen Arbeiten weg,- der Kurskamerad fühlte sich immer öfter unnütz. Nachdem er einmal erkrankte, bekam er, rechtzeitig vor Ende der Probezeit seine Kündigung. Dieser Kurskamerad ist nun wieder auf Alg I und sucht bisher vergeblich einen neuen Arbeitsplatz. Ob die Firma die erhaltene Förderung zurückzahlen mußte, ist mir nicht bekannt.
Ein weiterer Kurskamerad war auf ein Jahr gefördert mit 50 Prozent, m.W. ohne weitere Haltebindung (denn der GF der Firma ist ein Spezialist beim Verhandeln),- doch das nutzte ihm leider nichts,- die Firma kam wegen massiv weggebrochener Beratungsaufträge ins Trudeln, und er wude noch vor Ende der Probezeit gekündigt, ist wieder auf Alg II.
Immerhin: Einer, mein Nebensitzer im Kurs, Amerikaner mit sieben Kindern, der, ein Jahr mit 50Prozent gefördert, von unserer Stiftungeingestellt worden war. Er mußte sich zwar damit abfinden, in der ersten Zeit sein Gehalt in zwei Teilen zu bekommen,- aber nun ist er oft beim Partnerunternehmen als Warm-up- Teilnehmerbetreuer im Einsatz,- und hat nun schon ein Dienstfahrzeug.