Förderung bei nachmachen des Abis?
Guten Tag,
ich bin nun im 3. Lehrjahr und werde ab dem 01.09. arbeitssuchend sein. Ich würde mich gerne weiterbilden, weil ich weiß, dass ich im Büro extrem schlechte Chancen habe, weil es da einfach massig Konkurenz gibt. Um mich weiterzubilden müsste ich das Abi nachholen, was laut
https://www.abi-nachholen.net/ per Fern-, Abend- und Tagesschule geht. Allerdings kostet das eben Geld, was ich als Arbeitslose wohl nicht tragen kann. Weiß jemand von Euch ob es da Fördermöglichkeiten durch die Agentur gibt?
LG
Moin @Atalyah,
Warum sollte dir das Amt jetzt deine Weiterbildung zum Abitur fördern, wenn du demnächst bereits eine (hoffentlich erfolgreiche) Ausbildung zur/zum ?????? vorweisen kannst. So weit ich mich jedenfalls erinnere, wird eine s.g. Aufstiegsförderung nicht über die
AfA gefördert. Vielleicht findest du aber hier einige für dich anwendbare Hinweise, wie du deine Weiterbildung finanziert bekommen könntest.
https://www.studium-ratgeber.de/foerderung-abitur-nachholen.php
Toi, Toi, Toi für deine Prüfung!
Weiß jemand von Euch ob es da Fördermöglichkeiten durch die Agentur gibt?
In NRW gibt es die Möglichkeit das Abitur an einem Kolleg nachzuholen. Förderung gibt es durch das Bundesaubildungsförderungsgesetz, kurz gesagt Bafög. Eine Bedingung um Bafög zu erhalten ist, du darfst das 30zigste Lebensalter nicht vollendet haben. Nähere Informationen gibt es bei der Ausbildungsförderung deiner Stadt. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung.
Um am Kolleg aufgenommen zu werden musst du mindestens 19 Jahre sein und eine mindestens 2 jährige Ausbildung abgeschlossen haben. Hast du das nicht so musst du mindestens 3 Praxisjahre nachweisen können. Angerechnet werden Wehr und Bundesfreiwilligendienst und Arbeitslosigkeit von 1 Jahr.
Als Schulische - Voraussetzung benötigst du für das Kolleg die Fachoberschulreife. Hast die die FOS Reife nicht, so besteht die Möglichkeit einen Vorkurs zu belegen oder den Aufnahmetest zu absolvieren. Das Kolleg führt in 6 Semestern zur Allgemeinen Hochschulreife. Nach dem 4. Semester, sofern die Leistungen das zulassen, besteht die Möglichkeit die Fachhochschulreife zu erwerben. Diese ist in vielen Bundesländern, außer in Sachsen und Bayern, gültig.