bluemonday
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Fördern im Sinne § 1 Abs. 1 SGB II Aufgaben und Zielen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, nach dem Vorstellungen der ARGE Hamburg- Billstedt.
Vor etwa 5 Jahren besuchte ich eine Fortbildungsmaßnahme, aufgrund Beruflicher Einschränkungen, zum Berufskraftfahrer mit Erwerb der Fahrererlaubnisklassen C, CE.
Diese Maßnahme kostete dem Steuerzahler sowie der Agentur für Arbeit Hamburg,
Ca. 15.000 .- DM für die Gesundheitsuntersuchung, Maßnahmegebühren, Prüfung und Lehrmaterialien.
Ca. 9.000 .- DM für das damalige Unterhaltsgeld.
Seinerzeit also Ca. 24.000 DM für die Berufliche Eingliederung aufgrund Gesundheitlicher Einschränkungen im Erlernten Beruf.
Wer sich also auskennt im Bereich des Transportwesens, weiß das hierzu, für die Verlängerung der Fahrererlaubnis alle 5 Jahre eine Gesonderte Arbeitmedizinische Untersuchung zu absolvieren ist, die im Höchstfalle ca 75 Euro kostet .
Hierzu Stellte ich also einen gesonderten Antrag für die Kostenbewilligung der Gesundheitsuntersuchung, die nach der Berufszugangsverordnung Vorgeschrieben ist.
Etwas Später stellte ich hierzu einen Antrag auf erlass einer Einstweiligen Anordnung, weil die Zeit des Ablaufdatums( der Fahrerlaubnis) näher rückte.
Sowohl die Hamburger Arbeitsgemeinschaft, sowie das Sozialgericht Hamburg, als auch das Landessozialgericht Hamburg lehnte hierzu meinen Antrag ab:
Mit der Begründung es handelte sich hierbei weder um einen Unabweisbaren bedarf
Noch lege eine Notlage vor.
Also bin ich weder als … auch nicht als Fahrer einsetzbar.
Dazu nicht genug schlug man mir eine Eingliederungsvereinbarung vor, mit der Verpflichtung von Monatlich 10 Bewerbungen. ( Nur worauf noch )
Denn ist mittlerweile diese Fahrererlaubniss abgelaufen.
Was wird hier versucht? einen neuen 1 Euro Sklaven zu züchtigen ?
Denn auch diese EV wurde aufgrund meines Widerspruches insoweit zurückgezogen, nur dasselbe Spielchen wird nun per Verwaltungsakt versucht.
Fordern und nicht Fördern ist hier in Hamburg Billstedt wohl zugegen.
Nun habe ich der ARGE meine Eigenen Vorstellungen meiner Eingliederungsvereinbarungen unterbreitet, auf die wohl eher nicht eingegangen wird.
Nur zur Erinnerung heißt es in § 1 Abs. 1 SGB II die Aufgaben und Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende, hilfebedürftige Personen in die Lage zu setzen, ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. April 2005, a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. April 2005, a.a.O.).
Vor etwa 5 Jahren besuchte ich eine Fortbildungsmaßnahme, aufgrund Beruflicher Einschränkungen, zum Berufskraftfahrer mit Erwerb der Fahrererlaubnisklassen C, CE.
Diese Maßnahme kostete dem Steuerzahler sowie der Agentur für Arbeit Hamburg,
Ca. 15.000 .- DM für die Gesundheitsuntersuchung, Maßnahmegebühren, Prüfung und Lehrmaterialien.
Ca. 9.000 .- DM für das damalige Unterhaltsgeld.
Seinerzeit also Ca. 24.000 DM für die Berufliche Eingliederung aufgrund Gesundheitlicher Einschränkungen im Erlernten Beruf.
Wer sich also auskennt im Bereich des Transportwesens, weiß das hierzu, für die Verlängerung der Fahrererlaubnis alle 5 Jahre eine Gesonderte Arbeitmedizinische Untersuchung zu absolvieren ist, die im Höchstfalle ca 75 Euro kostet .
Hierzu Stellte ich also einen gesonderten Antrag für die Kostenbewilligung der Gesundheitsuntersuchung, die nach der Berufszugangsverordnung Vorgeschrieben ist.
Etwas Später stellte ich hierzu einen Antrag auf erlass einer Einstweiligen Anordnung, weil die Zeit des Ablaufdatums( der Fahrerlaubnis) näher rückte.
Sowohl die Hamburger Arbeitsgemeinschaft, sowie das Sozialgericht Hamburg, als auch das Landessozialgericht Hamburg lehnte hierzu meinen Antrag ab:
Mit der Begründung es handelte sich hierbei weder um einen Unabweisbaren bedarf
Noch lege eine Notlage vor.
Also bin ich weder als … auch nicht als Fahrer einsetzbar.
Dazu nicht genug schlug man mir eine Eingliederungsvereinbarung vor, mit der Verpflichtung von Monatlich 10 Bewerbungen. ( Nur worauf noch )
Denn ist mittlerweile diese Fahrererlaubniss abgelaufen.
Was wird hier versucht? einen neuen 1 Euro Sklaven zu züchtigen ?
Denn auch diese EV wurde aufgrund meines Widerspruches insoweit zurückgezogen, nur dasselbe Spielchen wird nun per Verwaltungsakt versucht.
Fordern und nicht Fördern ist hier in Hamburg Billstedt wohl zugegen.
Nun habe ich der ARGE meine Eigenen Vorstellungen meiner Eingliederungsvereinbarungen unterbreitet, auf die wohl eher nicht eingegangen wird.
Nur zur Erinnerung heißt es in § 1 Abs. 1 SGB II die Aufgaben und Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende, hilfebedürftige Personen in die Lage zu setzen, ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. April 2005, a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. April 2005, a.a.O.).