Hallo,
ich hatte in der Zeit vom 19.06.-14.07. an einer Trainingsmaßnahme "Aktivierungstraining VZ" bei einem unabhängigen Bildungsträger teilgenommen.
Mein eigentlich Ziel war eine Weiterbildung zu machen welche man mir nauch Aussage meienr ARGE bis zu einer Summe von 5000.- Euro genhmigt hätte. Das war im November/ Dezember '05. Im Februar wurde diese Summe dann auf maximal 3000.- Euro geändert, allerdings nur mit der Bedingung, dass mich eine Firma daran anschließend in VZ beschäftigt und dass für mindestens 1 Jahr.
Als alternative bat ich um eine Trainingsmaßnahme. Über die Art dieser Maßnahme und ob sie sinnvoll für mich ist, werde dann noch in einem Gespräch geklärt, hieß es.
In der ersten Juniwoche bekam ich dann das Angebot zur eingangs erwähnten Maßnahme, allerdings ohne Bedenkzeit, ich durft im Büro des Fallmanagers den Vertrag durchlesen, denn Stift zum Unterzeichnen hielt er mir die ganze Zeit vor die Nase.
Also machte ich dieses Training, mit bitte um Nachbesprechung am 14.08.
Im diesen Training wurden mehrere "Zwischen"-Profilings und ein "Abschluss"-Profiling erstellt.
Diese Persönlichkeitsbewertung/Auswertung ist bis heute nicht bei der ARGE und somit meinem Fallmanager angekommen, trotzt mehrmaliger bitte diese sich umgehend zu besorgen. Der Bildungsträger hat die Auswertung schon vor 3 Wochen an die zuständige ARGE weitergegeben.
In der Zwischenzeit habe ich auf eigene Bitte mir mehrere Angebote für 1-Euro Jobs geben lassen und werde diese entsprechend prüfen.
Habe ich ein Recht darauf, das dass Profiling vom Fallmanager ausgewertet wird, zwecks zielgerichteter Unterstüzung?
ich hatte in der Zeit vom 19.06.-14.07. an einer Trainingsmaßnahme "Aktivierungstraining VZ" bei einem unabhängigen Bildungsträger teilgenommen.
Mein eigentlich Ziel war eine Weiterbildung zu machen welche man mir nauch Aussage meienr ARGE bis zu einer Summe von 5000.- Euro genhmigt hätte. Das war im November/ Dezember '05. Im Februar wurde diese Summe dann auf maximal 3000.- Euro geändert, allerdings nur mit der Bedingung, dass mich eine Firma daran anschließend in VZ beschäftigt und dass für mindestens 1 Jahr.
Als alternative bat ich um eine Trainingsmaßnahme. Über die Art dieser Maßnahme und ob sie sinnvoll für mich ist, werde dann noch in einem Gespräch geklärt, hieß es.
In der ersten Juniwoche bekam ich dann das Angebot zur eingangs erwähnten Maßnahme, allerdings ohne Bedenkzeit, ich durft im Büro des Fallmanagers den Vertrag durchlesen, denn Stift zum Unterzeichnen hielt er mir die ganze Zeit vor die Nase.
Also machte ich dieses Training, mit bitte um Nachbesprechung am 14.08.
Im diesen Training wurden mehrere "Zwischen"-Profilings und ein "Abschluss"-Profiling erstellt.
Diese Persönlichkeitsbewertung/Auswertung ist bis heute nicht bei der ARGE und somit meinem Fallmanager angekommen, trotzt mehrmaliger bitte diese sich umgehend zu besorgen. Der Bildungsträger hat die Auswertung schon vor 3 Wochen an die zuständige ARGE weitergegeben.
In der Zwischenzeit habe ich auf eigene Bitte mir mehrere Angebote für 1-Euro Jobs geben lassen und werde diese entsprechend prüfen.
Habe ich ein Recht darauf, das dass Profiling vom Fallmanager ausgewertet wird, zwecks zielgerichteter Unterstüzung?