Firmenausgaben

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peter-55

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Hier einfach mal was zum lesen :

Bundesagentur für Arbeit
z. H. Herrn Detlef Scheele persönlich per Fax

Regensburger Straße 104

90478 Nürnberg Datum 05.05.2018

Betrifft : Feststellung und Fragen


Sehr geehrter Herr Detlef Scheele ,

habe dem Antwortschreiben entnommen , das Sie und Ich einer Meinung sind und wir Geld auch nur einmal
ausgeben können . Und Sie damit dem Grundgesetz also Artikel 3 Satz 1 zustimmen und Festellen das
die § 3 ALG II -V gegen überordnete Gesetze verstößt , habe des halb noch zwei Nachfragen an Sie .

Deshalb vollende Fragen :

1 Frage : Warum dürfen Sachbearbeiter einfach Kunden belügen und von ihnen Geld zurückfordern ohne Rechtsgrundlage von Firmenausgaben die nachweislich Ordnungsgemäß ausgegeben wurden .

2 Frage : Was werden sie Herr Detlef Scheele jetzt veranlassen das Sachbearbeiter das Unterlassen .


Dieses ist ein öffentliches Schreiben und ich werde dieses Schreiben so Veröffentlichen .
Ich stehe Ihnen auch für ein Gespräch zur Verfügung , nach Terminabsprache .
Und erwarte ihr Antwortschreiben in den nächsten Tagen .

Mit freundlichen Grüßen
 
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