Firmenausgaben

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peter-55

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Die Ausgaben von Firmen sind real, aber Jobcenter meinen man kann die gleichen Ausgaben noch mal zahlen. Von mir wollte das Jobcenter mehr Geld wieder haben als ich an Gewinn real gemacht habe, habe dann Strafantrag gestellt wegen Übervorteilung. Und das wollte ein Staatsanwalt einstellen habe dagegen Beschwerde eingelegt und die ober Staatsanwaltschaft hat der Beschwerde stattgegeben und den Staatsanwalt angewiesen weiter zu ermitteln, siehe hier :

Die ober Staatsanwaltschaft b. d. OLG. Frankfurt hat durch die Zurückweisung des Aktenzeichen 2660 J s 38947 / 17 zur Staatsanwaltschaft Kassel indirekt festgestellt das ja die Geldforderungen in dem Schreiben des Jobcenters vom 07.11.2017 unberechtigt sind und wahrscheinlich frei erfunden sind .

Das Beweist das Jobcenter von niemanden verlangen können das er oder sie das gleiche Geld zwei mal ausgeben kann in diesen Land.
 
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