Hallo nettynett,
Nachdem ich schon jahrelang unter teils sehr einschneidenden psychischen Problemen leide, wurde ich nach einer amtsärztlichen Untersuchung nun für 12 Monate "aus dem Verkehr" gezogen.
Dann sollten dich ja zunächst mal deine behandelnden Ärzte mit einer durchgehenden
AU -Bescheinigung "aus dem Verkehr" gezogen haben oder warum wurdest du überhaupt zum
ÄD geschickt ???
Findet der Wechsel von
SGBII zu SGBXII nun direkt statt oder erst nach 6 Monaten?
Wie kommst du darauf, dass da mit Sicherheit und in bestimmtem Zeitraum ein Wechsel ins
SGB XII stattfinden wird / muss ???
Das liegt letztlich im "Ermessen" des zuständigen
JC , manche haben mehr und andere weniger Geduld mit den langfristig Kranken
LE ...
Bist du wirklich so scharf darauf die letzte "Soziale Station" auch bald kennenlernen zu dürfen, dort erneut alle Angaben (und noch ein paar mehr als beim
JC ) zu persönlichen Verhältnissen, eventuellen Ersparnissen und den eventuell unterhaltspflichtigen Angehörigen (Eltern / Kinder soweit vorhanden werden deswegen dann angeschrieben) machen zu müssen ???
Man sagte mir, dass man im
SGBII -Bezug nach einer Ausfallsdauer von 6 Monaten SGBXII beantragen muss. Was ist aber, wenn von vornherein 12 Monate Ruhe verschrieben wurden?
Der
ÄD vom
JC kann dir
GAR NICHTS "verschreiben", diese Ruhe ist trügerisch und die solltest du für deine Genesung nutzen, also für Behandlung/ Therapie und die Überlegungen wie es dir mal wieder besser gehen könnte, auch so für das ganz normale Leben.
Ich war bei einer amtsärztlichen Untersuchung.
Hattest du aktuelle medizinische Unterlagen dabei (oder vorher eingereicht), war das ein Facharzt für deine gesundheitlichen Probleme, in der Regel eher nicht und behandeln / therapieren wird der dich auch nicht die nächsten 12 Monate.
Der Termin war vor ein paar Tagen, dass noch gar nichts schriftlich festgehalten wurde, aber mir wurde eben schon gesagt, dass ich für 12 Monate unter 3 Std/Tag eingestuft bin.
Was die so "sagen" ist trotzdem nicht wichtig, sondern
NUR was dann auch in deren Stellungnahme für die
SB und das
JC stehen wird und die solltest du dir (als Kopie) abholen, wenn das sogenannte "Gutachten" fertig ist ...
DIREKT dort wo du auch beim Arzt gewesen bist.
Denn die medizinischen Feststellungen (Teil A) darf ein Sachbarbeiter (
SB ) gar nicht bekommen, sondern nur die allgemeine Leistungseinschätzung
OHNE Diagnosen (Teil B).
Du hast schon recht, dass ich mich sicherlich teils umsonst so verrückt mache, nur habe ich ein sehr großes Sicherheitsbedürfnis und dazu gehört auch, dass ich schon im Kopf haben möchte, ob ich weiter bei meinem recht netten Sachbearbeiter bleibe oder da eine andere Person ins Spiel kommt. :/
Da wäre ich mir nicht so sicher, denn diese Beurteilung des Amts-Arztes kann deinen "netten"
SB auch dazu anregen, dich zum Antrag auf EM-Rente (schriftlich) aufzufordern, die direkte "Abschiebung" in das
SGB XII ist nämlich gesetzlich gesehen erst dann wirklich erlaubt.
In der Regel sind die Sozial-Ämter (
SGB XII) auch
NICHT bereit dich zu übernehmen, ehe nicht die
DRV überprüft hat, ob du wirklich Erwerbsgemindert bist (jedenfalls aus deren Sicht) und wenn die amtsärztlichen Feststellungen (vom
JC ) bisher alles dazu waren, muss die
DRV sich da nicht anschließen (wollen).
Du schreibst leider nichts weiter dazu, ob du auch (schon länger)
AU geschrieben bist von einem ambulanten behandelnden Arzt, ob und bei welchen Ärzten du überhaupt in regelmäßiger Behandlung bist ...
Die Feststellungen des
ÄD vom
JC sind eine trügerische "Sicherheit", denn das wird nicht mal an die Krankenkasse gemeldet, was die so "begutachten" interessiert außerhalb des
JC eigentlich Niemanden wirklich.
Zudem sollte ja auch dort (wie bei jedem Arzt) eher das Interesse bestehen, dass es dir (durch gezielte Therapie und Behandlung) mal wieder besser gehen könnte ... dich da bereits für 12 Monate "abzuschreiben" ist schon ganz schön heftig ...
MfG Doppeloma