Findet der Wechsel von SGBII zu SGBXII nun direkt statt oder erst nach 6 Monaten?

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nettynett

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Hallo, ich bin neu hier und habe direkt eine Frage.

Nachdem ich schon jahrelang unter teils sehr einschneidenden psychischen Problemen leide, wurde ich nach einer amtsärztlichen Untersuchung nun für 12 Monate "aus dem Verkehr" gezogen.

Findet der Wechsel von SGBII zu SGBXII nun direkt statt oder erst nach 6 Monaten?

Man sagte mir, dass man im SGBII -Bezug nach einer Ausfallsdauer von 6 Monaten SGBXII beantragen muss. Was ist aber, wenn von vornherein 12 Monate Ruhe verschrieben wurden?
 
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Hi nettynett,

was meinst Du mit der Formulierung "aus dem Verkehr gezogen"? Bitte nenne so umfangreiche und eindeutige Infos diesbezüglich wie möglich, ggf. indem Du entsprechende Unterlagen einscannst/abfotografierst und hier im Forum hochlädst.

Bitte aber die Unterlagen vor dem Hochladen ausreichend anonymisieren , so dass keinerlei Rückschlüsse auf Dich, Deine Sachbearbeiter, den Ort Deines Jobcenters usw. möglich sind.
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @nettynett :welcome:

Ich war so frei und hab' den Titel Deines Fadens mal etwas griffiger gestaltet.

Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein,ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11

Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!!oder "Direkt in die Grundsicherung " sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!

Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert.
Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...


schau bitte in diesen Link, hier hat unser @Admin2 genau erklärt warum eine aussagekräftige Überschrift so wichtig ist:

https://www.elo-forum.org/infos-und...hriften-thementitel-neue-themen-erstellt.html

Ich wünsche dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt im Forum.
 

nettynett

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Entschuldigung. Leider blicke ich bei diesem (zum Glück) sehr umfangreichen Forum noch nicht so ganz durch. ;)

Mit "aus dem Verkehr gezogen" meine ich, dass mir nun direkt für 12 Monate eine Erwerbsunfähigkeit attestiert wurde.
 
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Entschuldigung. Leider blicke ich bei diesem (zum Glück) sehr umfangreichen Forum noch nicht so ganz durch. ;),,

Das macht ja nichts, weil mir das bewusst ist ;-)

Mit "aus dem Verkehr gezogen" meine ich, dass mir nun direkt für 12 Monate eine Erwerbsunfähigkeit attestiert wurde.

Das ist leider zu uneindeutig. Eine "Erwerbsunfähigkeit" stellt der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit oder eine ähnliche Behörde nicht fest, weil es diesen Begriff so nicht gibt, jedenfalls nicht für Leute, die nach 1961 geboren worden sind. Oder bist Du vielleicht in oder vor 1961 geboren?

Was genau steht in dem Gutachten über Dich drin, das wahrscheinlich der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit erstellt hat?

Mit dem Begriff "Erwerbsunfähigkeit" kann ich so erst mal nichts anfangen. Mit dem Begriff "erwerbsgemindert" jedoch schon.
 

nettynett

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Ich habe noch nichts schwarz auf weiß.

Momentan habe ich ALG II Bezug.

Aber ja, dann ist der richtige Begriff wohl erwerbsgemindert, also keine 3 Std/Tag arbeitsfähig. Mir wurde geraten, mich nun hauptsächlich darauf zu konzentrieren, gesund zu werden.

Ich kenne mich leider nicht so gut aus und will aufgrund meiner psych. Erkrankung immer DIREKT wissen, wie es mit mir weitergeht in punkto Sachbearbeiterwechsel, da ich mir sonst zu viele Gedanken mache, daher platze ich hier mit meiner Frage auch so rein.
 
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Gast1

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Ich habe noch nichts schwarz auf weiß.

Dann solltest Du schriftlich einen Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 25 SGB X stellen. Du hast das Recht auf Einsicht in das Gutachten über Dich.

Warst Du bei einem Untersuchungstermin beim Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit? Oder welche andere Behörde hat Dich untersucht?

Aber ja, dann ist der richtige Begriff wohl erwerbsgemindert, also keine 3 Std/Tag arbeitsfähig. Mir wurde geraten, mich nun hauptsächlich darauf zu konzentrieren, gesund zu werden.

Das Abschieben in die Sozialhilfe nach dem SGB XII ist erst dann angezeigt, wenn Du mehr als 6 Monate oder auf Dauer als unter 3 h erwerbsgemindert eingestuft worden bist. Das Sozialamt kann es dann aber auch ablehnen Dich vom Jobcenter zu übernehmen und/oder schaltet dann die Rentenversicherung als oberste Entscheidungsbehörde ein um den Umfang Deiner Erwerbsfähigkeit/-minderung festzustellen.

An ein Gutachten der Rentenversicherung haben sich Jobcenter, Agentur für Arbeit und Sozialamt zu halten. Ein ggf. anderslautendes Gutachten des Ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit wird durch das Gutachten der Rentenversicherung ausgehebelt.

Ich kenne mich leider nicht so gut aus und will aufgrund meiner psych. Erkrankung immer DIREKT wissen, wie es mit mir weitergeht in punkto Sachbearbeiterwechsel, da ich mir sonst zu viele Gedanken mache.

Um Dir genau antworten zu können auf diese Frage, brauchen wir hier im Forum genaue Angaben von Dir.

Und mache Dir bitte nicht zu viele Gedanken. Du landest nicht auf der Straße, wirst nicht verhungern und wirst auch nicht erschossen :biggrin: - sorry, wenn ich das so krass ausdrücke, aber es gibt Leute, die drehen wegen so einer Sache total am Rad, obwohl hierzu überhaupt kein Anlass besteht :wink::smile:

Daher platze ich hier mit meiner Frage auch so rein.

Dafür sind ja Foren wie dieses hier auch gedacht ;-)
 

nettynett

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Ich war bei einer amtsärztlichen Untersuchung.

Der Termin war vor ein paar Tagen, dass noch gar nichts schriftlich festgehalten wurde, aber mir wurde eben schon gesagt, dass ich für 12 Monate unter 3 Std/Tag eingestuft bin.

Du hast schon recht, dass ich mich sicherlich teils umsonst so verrückt mache, nur habe ich ein sehr großes Sicherheitsbedürfnis und dazu gehört auch, dass ich schon im Kopf haben möchte, ob ich weiter bei meinem recht netten Sachbearbeiter bleibe oder da eine andere Person ins Spiel kommt. :/
 
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Gast1

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Ich war bei einer amtsärztlichen Untersuchung.

Bei welcher Behörde?

Der Termin war vor ein paar Tagen, dass noch gar nichts schriftlich festgehalten wurde, aber mir wurde eben schon gesagt, dass ich für 12 Monate unter 3 Std/Tag eingestuft bin.

Dann lehne Dich zurück und warte auf die nächste Einladung für einen Meldetermin bei Deinem Arbeitsvermittler. Er wird Dir bei dem Meldetermin das Gutachten übergeben. So läuft es in der Regel ab.

Wenn Dir allerdings eine aktuell gültige Eingliederungsvereinbarung, die von Dir unterschrieben wurde, oder ein so genannter Eingliederungsverwaltungsakt vorliegt, empfehle ich Dir, bis mindestens zum von mir oben genannten Meldetermin im Jobcenter alle Verpflichtungen zu erfüllen, die sich aus der Eingliederungsvereinbarung oder dem Eingliederungsverwaltungsakt für Dich ergeben (Bewerbungen schreiben usw.). Um die Gefahr einer Sanktion zu verhindern.

Du hast schon recht, dass ich mich sicherlich teils umsonst so verrückt mache, nur habe ich ein sehr großes Sicherheitsbedürfnis und dazu gehört auch, dass ich schon im Kopf haben möchte, ob ich weiter bei meinem recht netten Sachbearbeiter bleibe oder da eine andere Person ins Spiel kommt. :/

Wenn Du zum Sozialamt abgeschoben werden sollst (das sagt Dir Dein Arbeitsvermittler beim von mir oben genannten Meldetermin), kann es ggf. noch Monate dauern, bis Du das erste Geld vom Sozialamt kriegst; bis dahin beziehst Du weiterhin ALG II vom Jobcenter. Und dann, im Rahmen des Wechsels zum Sozialamt, hast Du es mit den Sachbearbeitern vom Sozialamt zu tun. Aber die beißen in der Regel nicht :smile:

Übrigens darfst Du für den Bezug von Sozialhilfe nach dem SGB XII ein Vermögen von maximal 5.000 € besitzen.
 

Doppeloma

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Hallo nettynett, :welcome:

Nachdem ich schon jahrelang unter teils sehr einschneidenden psychischen Problemen leide, wurde ich nach einer amtsärztlichen Untersuchung nun für 12 Monate "aus dem Verkehr" gezogen.

Dann sollten dich ja zunächst mal deine behandelnden Ärzte mit einer durchgehenden AU -Bescheinigung "aus dem Verkehr" gezogen haben oder warum wurdest du überhaupt zum ÄD geschickt ???

Findet der Wechsel von SGBII zu SGBXII nun direkt statt oder erst nach 6 Monaten?

Wie kommst du darauf, dass da mit Sicherheit und in bestimmtem Zeitraum ein Wechsel ins SGB XII stattfinden wird / muss ???

Das liegt letztlich im "Ermessen" des zuständigen JC , manche haben mehr und andere weniger Geduld mit den langfristig Kranken LE ...
Bist du wirklich so scharf darauf die letzte "Soziale Station" auch bald kennenlernen zu dürfen, dort erneut alle Angaben (und noch ein paar mehr als beim JC ) zu persönlichen Verhältnissen, eventuellen Ersparnissen und den eventuell unterhaltspflichtigen Angehörigen (Eltern / Kinder soweit vorhanden werden deswegen dann angeschrieben) machen zu müssen ???

Man sagte mir, dass man im SGBII -Bezug nach einer Ausfallsdauer von 6 Monaten SGBXII beantragen muss. Was ist aber, wenn von vornherein 12 Monate Ruhe verschrieben wurden?

Der ÄD vom JC kann dir GAR NICHTS "verschreiben", diese Ruhe ist trügerisch und die solltest du für deine Genesung nutzen, also für Behandlung/ Therapie und die Überlegungen wie es dir mal wieder besser gehen könnte, auch so für das ganz normale Leben. :idea:

Ich war bei einer amtsärztlichen Untersuchung.

Hattest du aktuelle medizinische Unterlagen dabei (oder vorher eingereicht), war das ein Facharzt für deine gesundheitlichen Probleme, in der Regel eher nicht und behandeln / therapieren wird der dich auch nicht die nächsten 12 Monate.

Der Termin war vor ein paar Tagen, dass noch gar nichts schriftlich festgehalten wurde, aber mir wurde eben schon gesagt, dass ich für 12 Monate unter 3 Std/Tag eingestuft bin.

Was die so "sagen" ist trotzdem nicht wichtig, sondern NUR was dann auch in deren Stellungnahme für die SB und das JC stehen wird und die solltest du dir (als Kopie) abholen, wenn das sogenannte "Gutachten" fertig ist ... DIREKT dort wo du auch beim Arzt gewesen bist.

Denn die medizinischen Feststellungen (Teil A) darf ein Sachbarbeiter (SB ) gar nicht bekommen, sondern nur die allgemeine Leistungseinschätzung OHNE Diagnosen (Teil B).

Du hast schon recht, dass ich mich sicherlich teils umsonst so verrückt mache, nur habe ich ein sehr großes Sicherheitsbedürfnis und dazu gehört auch, dass ich schon im Kopf haben möchte, ob ich weiter bei meinem recht netten Sachbearbeiter bleibe oder da eine andere Person ins Spiel kommt. :/

Da wäre ich mir nicht so sicher, denn diese Beurteilung des Amts-Arztes kann deinen "netten" SB auch dazu anregen, dich zum Antrag auf EM-Rente (schriftlich) aufzufordern, die direkte "Abschiebung" in das SGB XII ist nämlich gesetzlich gesehen erst dann wirklich erlaubt.

In der Regel sind die Sozial-Ämter (SGB XII) auch NICHT bereit dich zu übernehmen, ehe nicht die DRV überprüft hat, ob du wirklich Erwerbsgemindert bist (jedenfalls aus deren Sicht) und wenn die amtsärztlichen Feststellungen (vom JC ) bisher alles dazu waren, muss die DRV sich da nicht anschließen (wollen). :icon_evil:

Du schreibst leider nichts weiter dazu, ob du auch (schon länger) AU geschrieben bist von einem ambulanten behandelnden Arzt, ob und bei welchen Ärzten du überhaupt in regelmäßiger Behandlung bist ...

Die Feststellungen des ÄD vom JC sind eine trügerische "Sicherheit", denn das wird nicht mal an die Krankenkasse gemeldet, was die so "begutachten" interessiert außerhalb des JC eigentlich Niemanden wirklich.

Zudem sollte ja auch dort (wie bei jedem Arzt) eher das Interesse bestehen, dass es dir (durch gezielte Therapie und Behandlung) mal wieder besser gehen könnte ... dich da bereits für 12 Monate "abzuschreiben" ist schon ganz schön heftig ...

MfG Doppeloma
 

nettynett

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Die privaten Sachen tun hier gar nichts zur Sache und es hat schon seinen Grund, wieso ich 12 Monate rausgenommen wurde. Und welche Therapien ich mache, ist auch meine Sache. Ich hab das alles jahrelang durch und brauch in Bezug auf dieses Thema keine Belehrungen. Es gibt auch Therapien, die den Zustand verschlimmern können, wenn die Ärzte/Psychologen nicht passen oder schlichtweg unfähig sind.

Wieso wirst du im Laufe deines Kommentares immer unfreundlicher? Ich wollte lediglich eine ganz normale Auskunft, wo ich landen werde. Nein, ich bin nicht scharf auf SGBXII. Steht das irgendwo? Ich schrieb doch, ich will bei meinem Sachbearbeiter bleiben, wenn es geht.
 
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@nettynett, wir wollen doch keine Diagnosen von Dir. Nur ist es für uns, die hier im Hilfebereich des Forums antworten, ab und an wirklich schwer, eine vernünftige, zielgerichtete Hilfestellung zu leisten, wenn der oder die Fragestellende keine ausreichenden Informationen über den Sachverhalt mitteilt, über den er oder sie eine Auskunft haben will.

Ich habe deswegen schon mindestens einmal es aufgegeben, weiter Hilfestellung zu leisten, weil ich den Sachverhalt eines anderen Hilfesuchenden nicht ordnungsgemäß einordnen konnte, weil er mir keine entsprechenden sachdienlichen Informationen geben wollte.

Wir Hilfeleistenden können nicht hellsehen.
 

nettynett

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@schlaraffenland Es war nicht gegen dich, ich kann ja verstehen, dass du Infos brauchtest, um eine sachliche Antwort geben zu können. Dass es eine Ermessensfrage des Jobcenters ist, wusste ich vorher nicht und warte einfach nun ab.

Gegeben sind jetzt diese 12 Monate Ruhe und da brauch ich einfach niemanden, der mich hier zurechtweisen will, was meine Genesung angeht und mir Worte verdreht, ich wäre scharf auf SGBXII...
 

Doppeloma

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Hallo nettynett,

Gegeben sind jetzt diese 12 Monate Ruhe und da brauch ich einfach niemanden, der mich hier zurechtweisen will, was meine Genesung angeht und mir Worte verdreht, ich wäre scharf auf SGBXII...

Ich habe dich nicht zurechtgewiesen sondern Verständnisfragen gestellt, es ist für viele Dinge mit den Ämtern nicht ganz unerheblich, ob du NUR vom JC -ÄD als krank (nicht vermittelbar) anerkannt bist oder auch mit einer AU -Bescheinigung vom Arzt deine Krankheiten belegt sind (z.B. auch als rentenwirksame Zeiten bei der KK registriert).

Was du konkret hast interessiert auch mich nicht im Geringsten und wenn du dich angegriffen fühlst, dann darfst du mich auch gerne direkt als User ansprechen und nicht nur "allgemein" herum-motzen, weil dir meine Antwort nicht zusagt.

Dein Username verspricht jedenfalls mehr als du selbst zu halten bereit bist ... "nett" ist irgendwie anders aber KEINE Sorge, ICH bin hier raus und werde dich mit meinen Fragen nicht mehr belästigen. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 

nettynett

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In HartzIV bei psychischen Problemen eventuell sogar besser aufgehoben?

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wo ich anfangen soll, mein Problem zu benehmen. Kurz und knapp: Ich habe eine Angststörung, fühle mich schnell überlastet und dann auch mal kurze depressive Phasen. Dazu kommt, dass ich Angst habe, eine Reha/einen stationären Aufenthalt zu machen. Nun lese ich hier sehr viel über Probleme, die bei Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung auf einen zukommen können? Wäre es sogar besser nach dem Prinzip "Augen zu und durch" im HartzIV Bezug zu bleiben?

Bitte schreibt nicht, dass mir eine Reha ja nur gut tun könnte. Es geht wirklich nicht und da mir ständig von allen Seiten Druck gemacht wird, was dies angeht, ist das eine weitere Last für mich.
 

Nena

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AW: In HartzIV bei psychischen Problemen eventuell sogar besser aufgehoben?

Ich fürchte, es geht nicht darum, was "besser" ist, sondern wo Du "hin"gehörst. Das entscheidest nicht Du (aktiv), sondern Dein (Gesundheits-)Zustand.
 

nettynett

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AW: In HartzIV bei psychischen Problemen eventuell sogar besser aufgehoben?

Ich fürchte, es geht nicht darum, was "besser" ist, sondern wo Du "hin"gehörst. Das entscheidest nicht Du (aktiv), sondern Dein (Gesundheits-)Zustand.

Mein Gesundheitszustand ist allerdings sehr von diesen Systemen abhängig. Ich habe Angst völlig mittellos dazustehen, wenn ich keine Reha, die eventuell verlangt wird, mitmache.
 
E

ExitUser

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AW: In HartzIV bei psychischen Problemen eventuell sogar besser aufgehoben?

Was meinst du für Probleme bei Erwerbsminderung und Grundsicherung ?

Wenn die DRV verbindlich eine volle Erwerbsminderung feststellt und du dann im SGBXII bist egal ob Kapitel 3 bei Befristung oder Kapitel 4 bei unbefristeter EM-Rente gibt es doch normalerweise keine Probleme...

Im Gegenteil! Im SGBXII lebt es sich viel entspannter da ja keinerlei Druck mehr ausgeübt wird jedweder Art. Da liegen schon "Welten" zwischen dem SGBII und SGBXII...

Was eine Reha anbelangt wird diese fast immer von der DRV im Zuge des Antrages auf eine EM-Rente vorausgesetzt. Nur in sehr seltenen Fällen wird darauf verzichtet. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit einer Reha-Unfähigkeit, diese muss allerdings von den behandelnden Ärzten sehr gut begründet werden aus medizinischer Sicht...


liesa
 
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totenkopf

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AW: In HartzIV bei psychischen Problemen eventuell sogar besser aufgehoben?

Normalerweise ist es so, das es der Grundsatz lautet: " Reha vor Rente". Dies ist auch richtig so, denn der Mensch soll ja wieder gesund werden und es ihm gut gehen.

Nur es gibt Fälle, wo keine Reha gewährt wird. Und dies ist oft bei jenen vertreten, die aus versicherungsrechtlichen Gründen keine EM-Rente erhalten. Diese Menschen werden sehr gerne schnell in die Grundsicherung für Erwerbsminderung abgeschoben, dann ist die DRV finanziell raus, sie braucht dann nichts mehr zu zahlen.

Reha ist eben auch nicht gerade billig.

Aber es ist richtig, das im Bereich des SGB XII es keinen Druck mehr gibt und man vom Sozialamt nichts mehr hört.

Dies ist in den allermeisten Fällen auch völlig in Ordnung, denn diese Personen können halt nicht mehr arbeiten. Ausnahmen bestätigen die Regel, wenn auch sehr selten.

Wenn es so, wie bei Dir ist, dann ist das SGB XII das richtige. Ruhe und Frieden sind in Deinem Zustand sehr stabilisierend und der Gesundheit förderlich.

Ich hoffe, das bei Dir alles in die Richtung läuft, die Dir am besten hilft.

:peace:
 

nettynett

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AW: In HartzIV bei psychischen Problemen eventuell sogar besser aufgehoben?

Normalerweise ist es so, das es der Grundsatz lautet: " Reha vor Rente". Dies ist auch richtig so, denn der Mensch soll ja wieder gesund werden und es ihm gut gehen.

An sich geht es in die Richtung, nur habe ich eben sehr große Angst davor, zu einer Reha gezwungen zu werden. Eine Reha kann ja im psychischen Bereich auch durchaus verschlimmern. Das kommt ja immer drauf an. Mein vorletzter Psychologe hat z.B. meinen Zustand auch verschlimmert, wo jeder denkt "Ein Psychologe kann doch nur helfen." ...

Kann auch die Grundsicherung verlangen eine Reha zu machen? Die würden ja das Geld von der Rentenversicherung bekommen, und wenn ich die Rente nicht bekomme, weil ich keine Reha machen will/kann, gibt das Probleme?
 
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totenkopf

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AW: In HartzIV bei psychischen Problemen eventuell sogar besser aufgehoben?

Also bei der Grundsicherung , also 4.Kapitel, kann man gar nichts mehr von Dir verlangen und wird es auch nicht.

Da brauchst Du Dich dann nicht mehr zu sorgen. Dann ist endgültig Ruhe.
 

atasteofbunny

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AW: In HartzIV bei psychischen Problemen eventuell sogar besser aufgehoben?

Hast du denn Probleme mit dem Jobcenter? Wenn nicht, ist es vielleicht tatsächlich besser, dort zu bleiben.

Das Grusi -Amt lässt dich zwar mit eventuell zweifelhaften "Jobangeboten" in Ruhe, aber, was Einkommen und Vermögen angeht, musst du dich da auch "nackig machen".

Wie kommst du denn darauf, dass du gezwungen werden kannst, eine Reha zu machen? Hat dein Arzt dir das nahe gelegt?

Ansonsten kommt es, wie schon geschrieben wurde, natürlich darauf an, wie gesund oder krank du dich fühlst, ob du in der Lage bist, erwerbstätig zu sein und ob eine Förderung, die das Jobcenter bieten kann, für dich hilfreich wäre. Bewirbst du dich denn zurzeit?

Gruß von
atasteofbunny
 

Doppeloma

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Hallo liesa,

Was meinst du für Probleme bei Erwerbsminderung und Grundsicherung ?

das weiß sie offenbar selber noch nicht, darum habe ich das mal zusammengefügt, denn bisher bekommt sie auch noch keine Grundsicherung nach dem SGB XII.

Sie bekommt aktuell ALGII und wurde vorerst vom JC -ÄD "aus dem Vermittlungs-Verkehr gezogen", für 12 Monate nach eigener Angabe, 2 davon sind erst vorbei ...
Da ist es wohl müßig darüber zu diskutieren, wo man mit psychischen Problemen wohl besser aufgehoben wäre, als ob man sich das mal so frei auswählen könnte.

Mehr habe ich dazu nicht mitzuteilen, habe nur "aufgeräumt" und bin dann schon wieder weg hier. :icon_pfeiff:

MfG Doppeloma
 
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