Hallo zusammen,
folgende Situation liegt vor: 19jähriger junger Mensch lebt noch zuhause bei Muttern und deren Lebensgefährten. Der geschiedene Vater lebt sein eigenes Leben. Keiner der Erwachsenen erhält Sozialleistungen. Mutter und Lebensgefährte möchten nun, dass sich junger Mensch an den Lebenshaltungskosten (Miete, Strom, Lebensmittel) beteiligt. Leider ist es so, dass junger Mensch gänzlich faul ist, und alles ohne Abschluß abgebrochen hat, was man abbrechen kann (Schule, Ausbildung). Sein Tagesinhalt besteht nur aus Zocken, Essen, Schlafen. Er erwirtschaftet als genau 0 Einkommen und ist nicht bereit, daran etwas zu ändern.
Auf welche Gelder hat der junge Mensch Anspruch?
Kindergeld und Kindesunterhalt des Vaters sind, soweit ich mir bekannt, an eine Ausbildung oder dergleichen geknüpft und scheiden demnach aus?
ALGII für U25 gibt es nur dann, wenn Eltern nicht unterhaltsfähig sind? Wenn junger Mensch Antrag auf ALG II stellen sollte, werden Mutter und der Lebensgefährte der Mutter mit in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen, was eine Quasiunterhaltspflicht des Lebensgefährten bedeuten würde? Soweit mir bekannt, kommt außerdem ein Auszug U25 zur Gründung einer eigenen BG ohne gewichtigen Grund auch nicht in Frage.
Müssen Mutter und Lebensgefährte den jungen Menschen somit bis zum 25. Geburtstag mit Kost und Logis usw. versorgen? Oder haben sie irgendwelche Möglichkeiten, sich gegen das Verhalten des jungen Menschen zu wehren? Und wie ist das z.B. mit den Mietschulden, die der junge Mensch gegenüber seiner Mutter anhäuft?
folgende Situation liegt vor: 19jähriger junger Mensch lebt noch zuhause bei Muttern und deren Lebensgefährten. Der geschiedene Vater lebt sein eigenes Leben. Keiner der Erwachsenen erhält Sozialleistungen. Mutter und Lebensgefährte möchten nun, dass sich junger Mensch an den Lebenshaltungskosten (Miete, Strom, Lebensmittel) beteiligt. Leider ist es so, dass junger Mensch gänzlich faul ist, und alles ohne Abschluß abgebrochen hat, was man abbrechen kann (Schule, Ausbildung). Sein Tagesinhalt besteht nur aus Zocken, Essen, Schlafen. Er erwirtschaftet als genau 0 Einkommen und ist nicht bereit, daran etwas zu ändern.
Auf welche Gelder hat der junge Mensch Anspruch?
Kindergeld und Kindesunterhalt des Vaters sind, soweit ich mir bekannt, an eine Ausbildung oder dergleichen geknüpft und scheiden demnach aus?
ALGII für U25 gibt es nur dann, wenn Eltern nicht unterhaltsfähig sind? Wenn junger Mensch Antrag auf ALG II stellen sollte, werden Mutter und der Lebensgefährte der Mutter mit in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen, was eine Quasiunterhaltspflicht des Lebensgefährten bedeuten würde? Soweit mir bekannt, kommt außerdem ein Auszug U25 zur Gründung einer eigenen BG ohne gewichtigen Grund auch nicht in Frage.
Müssen Mutter und Lebensgefährte den jungen Menschen somit bis zum 25. Geburtstag mit Kost und Logis usw. versorgen? Oder haben sie irgendwelche Möglichkeiten, sich gegen das Verhalten des jungen Menschen zu wehren? Und wie ist das z.B. mit den Mietschulden, die der junge Mensch gegenüber seiner Mutter anhäuft?