BGB § 138 Bb
Verbürgt sich der finanziell kraß überforderte Ehepartner für ein staatlich gefördertes Existenzgründungsdarlehen des anderen, so genügt es zur Widerlegung der Vermutung eines Handelns aus emotionaler Verbundenheiten nicht, daß der Bürge in dem künftigen Gewerbebetrieb an verantwortlicher Stelle mitarbeiten soll.
BGH, Urteil vom 25. Januar 2005 - XI ZR 28/04
https://www.bag-sb.de/uploads/tx_inhalt/BGH_XI_ZR_28-04.pdf