Im Bereich der hiesigen Landwirtschaft besteht ein erheblicher Bedarf an Arbeitskräften.
Unterschiedliche landwirtschaftliche Betriebe werden zur Erntezeit zusätzliche Helfer für ca. 3-4 Monate benötigen.
Für Sie ergeben sich dadurch interessante Hinzuverdienstmöglichkeiten.
Diese möchte ich Ihnen an einem Beispiel darstellen:
Als Erntehelfer in der Landwirtschaft haben Sie bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden und dem tariflichen Entgeld ein monatliches Bruttoeinkommen von 896 Euro. Von dem entsprechen Nettoeinkommen wird ein Freibetrag von 249,60 Euro nicht auf Ihr Arbeitslosengeld II angerechnet.
Aufgrund der besonderen Tätigkeit erhalten Sie für jeden Tag mit einer Arbeitszeit von mindestens 6 Stunden einen Zuschuß von 10 Euro.
In einem Monat mit 22 Arbeitstagen haben Sie somit 496,60 Euro zusätzlichzu Ihrem Arbeitslosengeld II zur Verfügung.
Bitte teilen Sie mir kurzfristig mit, ob Sie Interesse an einer entsprechenden Tätigkeit haben."
Gekoppelt war der Brief mit einem Fragebogen, in dem ich ausfüllen konnte, ob ich will oder nicht ;-).
tacheles.de