es kommt halt auf den Beruf drauf an..
........also wurde ich in die Qualifikationsstufe 3 eingestuft...obwohl ich 40 Jahre Berufserfahrung hatte..und auf Führungsebene tätig war....
.......Es wird also keine Rücksicht genommen, auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.
Ich hätte, wie gesagt, 67 % meines letzten Nettos (oder sind es 60%?) als ALG bekommen müssen..
habe aber wegen des Bemessungszeitraumes eben nur diese 870 Euro bekommen.
In keinster Weise entsprach dieses der Realität...
......Wenn jemand vor unendlich langer Zeit mal Abitur und Studium gemacht hat..und als Friseur gearbeitet hat, dann wäre derjenige in die Stufe I eingestuft worden, obwohl das Entgelt wesentlich niedriger wäre, als z.B. mein Entgelt........
Das ist so nicht richtig und wenn das bei dir so gelaufen ist hättest du dich dagegen wehren müssen. Wenn es nicht zu lange her ist kannst du das auch jetzt noch. Ich habe das gerade für 2015 gemacht und eine satte Nachzahlung bekommen. Da ich direkt nach dem ALG 1 Bezug 1,5 Jahre AU war musste auch die Krankenkasse nachzahlen da sich rückwirkend die Höhe des ALG 1 geändert hat das auch Bemessungsgrundlage für das Krankengeld war.
Rechtsgrundlage:
§ 152 SGB III Fiktive Bemessung
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(2) Für die Festsetzung des fiktiven Arbeitsentgelts ist die oder der Arbeitslose der Qualifikationsgruppe zuzuordnen, die der beruflichen Qualifikation entspricht, die für die Beschäftigung erforderlich ist, auf die die Agentur für Arbeit die Vermittlungsbemühungen für die Arbeitslose oder den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken hat. Dabei ist zugrunde zu legen für Beschäftigungen, die
1. eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung erfordern (Qualifikationsgruppe 1), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Dreihundertstel der Bezugsgröße,
2. einen Fachschulabschluss, den Nachweis über eine abgeschlossene Qualifikation als Meisterin oder Meister oder einen Abschluss in einer vergleichbaren Einrichtung erfordern (Qualifikationsgruppe 2), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Dreihundertsechzigstel der Bezugsgröße,
3. eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf erfordern (Qualifikationsgruppe 3), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Vierhundertfünfzigstel der Bezugsgröße,
4. keine Ausbildung erfordern (Qualifikationsgruppe 4), ein Arbeitsentgelt in Höhe von einem Sechshundertstel der Bezugsgröße.
Basis für die Einstufung ist eben nicht die vorhandene Qualifikation sondern die Qualifikation die normalerweise für den Beruf erforderlich ist den man ausgeübt hat und weiter ausüben möchte. Der "Kunde" ist dann in die Qualifikationsgruppe einzuordnen die der Tätigkeit und der dort normalerweise geforderten Qualifikation entspricht.
Genau wie du war ich in leitender Position und die Anforderungen dafür setzen normalerweise einen Hochschulabschluß voraus. Über diesen verfüge ich aber nicht und habe diese Tätigkeit trotzdem bekleidet und möchte da auch wieder hin.
Deswegen hat die AFA ihre Vermittlungsbemühungen auf eine gleichwertige Stelle auszurichten und die Einstufung erfolgt in Qualifikationsgruppe 1.
Allerdings darf man einen Fehler nicht machen den ein Bekannter von mir gemacht hat. Der hat beim Vermittler gesagt er würde gerne wieder in den Job würde aber auch etwas darunter nehmen. Damit hat er sich selber ins Knie geschossen denn dadurch konnte die AFA ihre Vermittlungsbemühungen auch auf Job unter dem ursprünglichen ausdehnen. Mein Bekannte wurde trotz Hochschulabschluss dadurch in Qualifikationsgruppe 3 eingestuft und hat jede Menge Geld dadurch verloren.
Wenn es bei dir noch nicht zu lange her ist und du nicht auch eine solche Äußerung bei der AFA getätigt hast stelle einen Überprüfungsantrag und begründe diesen. Es kann sich richtig lohnen wenn du wirklich falsch eingestuft wurdest.
Kenne hier noch ein der hat auch den Ü-Antrag gestellt. Seine Einstufung wurde nicht geändert aber er wurde damals bei der Bemessung Ost eingestuft. Diese Einstufung hat das BSG 2015 gekippt und es muss seitdem immer West zu Grunde gelegt werden. Bei Ihm machte das 4,05 @ pro Tag aus. Rückwirkend für 12 Monate ALG 1 und dann 78 Wochen Krankengeld. Auch eine ordentliche Summe.