Fiktive Fragen zur Gesundheit (Psyche)

Leser in diesem Thema...

HexiMeckie

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
19 Nov 2017
Beiträge
93
Bewertungen
43
1. Kann ein Gespräch mit dem SB sanktionsfrei abgebrochen werden, wenn z.b. der psychische Gesundheitszustand des LE ein weiteres Fortführen des Gesprächs nicht zulässt?

Hier noch ein Zusatz bzw. eine Frage, die sich mir stellt: Ich weiß, dass man dem SB nicht sagen muss welche Diagnose man hat etc. Das geht den nichts an, soweit klar. Aber ist es manchmal nicht sinnvoller, dies doch zu tun?
Dann würde sich ja z.b. die Frage, warum man das Gespräch in dem Moment abbricht nicht stellen. Ich hoffe, ihr versteht, worauf ich grad raus möchte.

2. Könnte eine Arbeit wg Unzumutbarkeit abgelehnt werden, wenn der LE diese wg . z.B. psychischer Probleme nicht antreten kann? (um Fragen zu vermeiden, wenn eine psychische Erkrankung bereits vorliegt, diese dem Amt aber nicht explizit bekannt war, wohl aber, dass der LE bereits lange Zeit krank war. Dies sieht das Amt allerdings nur aus den Lücken im LL)

Mich würde halt einfach interessieren, ob und wann es evtl. sinnvoll sein KÖNNTE, dem Amt von den psych. Problemen zu erzählen und (solltet ihr nun sagen, das ist NIE sinnvoll), warum das so ist.
 

Homer450

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
13 Mrz 2012
Beiträge
435
Bewertungen
266
Der SB ist weder Arzt noch Psychater-
Der kann denn Gesundheitszustand gar nicht einschätzen.
Deswegen macht es keinen Sinn den SB seine Diagnosen mitzuteilen um darauf zu hoffen das man z.b. eine Maßnahme oder Arbeit nicht antreten kann.
Diagnosen oder Arztberichte sind was für den Ärztlichen Dienst
des Jobcenters.
Die Entscheiden wie mit den Diagnosen der behandele Ärzte umgegangen wird.
Der SB kann aber den Ärztlichen Dienst beauftragen weitere Untersuchungen vorzunehmen.
 

HexiMeckie

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
19 Nov 2017
Beiträge
93
Bewertungen
43
Der SB ist weder Arzt noch Psychater-
Der kann denn Gesundheitszustand gar nicht einschätzen.
Deswegen macht es keinen Sinn den SB seine Diagnosen mitzuteilen um darauf zu hoffen das man z.b. eine Maßnahme oder Arbeit nicht antreten kann.

Soweit hab ich das verstanden.

Diagnosen oder Arztberichte sind was für den Ärztlichen Dienst
des Jobcenters.
Die Entscheiden wie mit den Diagnosen der behandele Ärzte umgegangen wird.

Ich habe bis jetzt immer versucht, genau solche Termine zu vermeiden aufgrund schlechter Erfahrungen bei einer ehem. Reha (NICHT psychisch). Meint ihr also, der ÄD wäre sinnvoll?

Der SB kann aber den Ärztlichen Dienst beauftragen weitere Untersuchungen vorzunehmen.

Ich weiß, ich bin wirklich sehr blauäugig was das angeht, aber kann mir jmd. mal genau erklären, wie sowas beim ÄD ablaufen würde?

Wie oben erwähnt, hab ich mal nach einer Reha volle Arbeitsfähigkeit bescheinigt bekommen am letzten Tag. Als ich die Reha verließ und von der Bushaltestelle nach Hause (etwa 200 Meter) haben 3 Autos neben mir angehalten, um zu fragen, ob sie mich mitnehmen sollten, weil ich so schlecht gelaufen bin. Soviel zur "vollen Arbeitsfähigkeit" damals. Seitdem vermeide ich alles, was mich in irgendeiner Weise beurteilen soll
 

Fabiola

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
12 Mai 2015
Beiträge
3.267
Bewertungen
6.383
Wichtigste Frage vorweg:
Bist Du wegen Deiner 'Diagnose' in ärztlicher Behandlung? So dass gegebenfalls ärztliche Unterlagen vorhanden wären?

Dem SB kannst Du sagen, dass Du aus gesundheitlichen Gründen diese und jene Arbeit nicht bewältigen kannst - keine Diagnosen!
Bei Hartnäckigkeit des SB kannst Du ihm sagen, dass Du gesundheitliche Dinge nur mit einem Arzt besprichst - dies wäre z.B. der ärztliche Dienst (äD ), den SB bei Erwähnung von gesundheitlichen Einschränkungen beauftrgen muss.
(Wenn die erst mal was von 'Psyche' hören, sehen diverse SBs hierin gerne eine Schwäche, die sie dann schamlos ausnutzen (Druck, Schikane etc.) können.

Der ärztliche Dienst stellt dann lediglich aufgrund Deiner vorgelegten ärztlichen Unterlagen Deine Einschränkungen fest wie z.B. kein Publikumsverkehr, ruhiges Arbeitsumfeld, keine Schichtarbeit etc.. Dazu ist es natürlich notwendig, dass Du aktuelle ärztliche Unterlagen beibringen könntest.

Wie es genau aussieht, wenn Du keinerlei Unterlagen hast, müßten sich andere User mal mit entsprechenden Erfahrungen dazu äußern.

Was Reha angeht: Die Ärzte dort sind meist abhängig von ihren Auftraggebern und entlassen daher allzu gerne arbeitsfähig, um vom Auftraggeber weiter Nachschub zu bekommen. Deren Abschlusseinschätzungen entsprechen daher all zu häufig nicht den Tatsachen.

Beim äD gehts eigentlich erst mal darum, inwieweit Du innerhalb Deiner Arbeitsfähigkeit gesundheitlich eingeschränkt bist.

Die festgestellten Einschränkungen (nicht Diagnosen - die werden SB nicht genannt) muss SB dann bei den Vernittlungsvorschlägen berücksichtigen.Tut er dies nicht, dann kannst Du den VV ablehnen mit Hinweis auf das Gutachten des äD .

Solange SB kein Gutachten in der Hand hält, bist Du für SB auch nicht eingeschränkt, selbst dann nicht, wenn Du mit SB haarklein über Deinen Gesundheitszustand sprichst.
 

doppelhexe

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
23 Jul 2011
Beiträge
3.293
Bewertungen
2.184
... Solange SB kein Gutachten in der Hand hält, bist Du für SB auch nicht eingeschränkt, selbst dann nicht, wenn Du mit SB haarklein über Deinen Gesundheitszustand sprichst.

???
und wenn SB sich weigert, ein gutachten machen zu lassen, ist man uneingeschränkt vermittelbar?
auch wenn man immer und immer wieder drauf hinweist, das gesundheitliche einschränkungen vorhanden sind?

heisst, wenn SB schikanieren will, muss er nur das gutachten verweigern und ELO muss sich auf alles bewerben...

ich denke eher, solange kein gutachten in den händen des SB ist, ist die erwerbsfähigkeit ungeklärt... somit keine EGV und auch keine bewerbungen...
muss halt schriftl. mit nachweis (kopie) ein schreiben an den SB gehen, das man ges. eingeschränkt ist und gutachterlich geklärt werden soll/muss, inwieweit man eingeschränkt bzw. leistungsfähig ist...
 
Oben Unten