Hallo alle zusammen,
vor ca. 10 Monaten habe ich eine Aufforderung zur Kostensenkung meiner Miete erhalten. Nachdem 6 Monate davon vorbei gegangen sind, wurde die Miete gesenkt, da ich noch keine andere Wohnung gefunden hatte. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, welchem nicht entsprochen wurde, d.h. abgelehnt wurde. Nun habe ich eine Klage beim zuständigen SG eingereicht, da ich damit nicht einverstanden war.
Nun habe ich von einer Feststellungsklage gegen diese damals mir zugestellte Kostensenkungsaufforderung gelesen. Ich bin der Meinung, dass diese zu Unrecht erteilt wurde.
Kann ich diese Feststellungsklage
a.) nach 10 Monate nach Zustellung noch stellen?
b.) nachdem ich nun Klage gegen einen Widerspruchsbescheid schon eingereicht habe? Oder wird dies bei der Klage, die schon eingereicht wurde, auch überprüft, ob die Kostensenkungsaufforderung damals zu Recht erteilt wurde?
Wer kann mir weiterhelfen?
Bin momentan ziemlich ratlos.
Freundliche Grüße
Jessica
vor ca. 10 Monaten habe ich eine Aufforderung zur Kostensenkung meiner Miete erhalten. Nachdem 6 Monate davon vorbei gegangen sind, wurde die Miete gesenkt, da ich noch keine andere Wohnung gefunden hatte. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, welchem nicht entsprochen wurde, d.h. abgelehnt wurde. Nun habe ich eine Klage beim zuständigen SG eingereicht, da ich damit nicht einverstanden war.
Nun habe ich von einer Feststellungsklage gegen diese damals mir zugestellte Kostensenkungsaufforderung gelesen. Ich bin der Meinung, dass diese zu Unrecht erteilt wurde.
Kann ich diese Feststellungsklage
a.) nach 10 Monate nach Zustellung noch stellen?
b.) nachdem ich nun Klage gegen einen Widerspruchsbescheid schon eingereicht habe? Oder wird dies bei der Klage, die schon eingereicht wurde, auch überprüft, ob die Kostensenkungsaufforderung damals zu Recht erteilt wurde?
Wer kann mir weiterhelfen?
Bin momentan ziemlich ratlos.
Freundliche Grüße
Jessica