Feststellung der Leistungsfähigkeit? Wie läuft das ab?

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Maya1989

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Hallo ihr lieben
Ich beziehe ALG2 und bin seit einem Jahr wegen Depressionen krankgeschrieben und fühle mich immer noch nicht in der Lage zu arbeiten. Das sieht mein Psychiarter auch so. Auch, weil neben den Depressionen noch andere psychosomatische Dinge Einfluss nehmen.
Jetzt habe ich letzte Woche einen Brief vom Jobcenter bekommen, zur Feststellung der Leistungsfähigkeit (Ärztl. Gutachten). Der Termin ist nächste Woche.
Ist das nun gut, oder schlecht? Wie läuft das ab? Werde ich zu einem anderen Psychiarter (vom Jobcenter?) geschickt, und muss alles nochmal erzählen und aufarbeiten? (Das wäre sehr schwer für mich).

Ganz liebe Grüße an die helfenden!
 
Hallo Maya,

hast du keine Unterlagen wie Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtsentbindungen etc. bekommen?

Bei wem der Termin stattfindet, sollte aus der Einladung hervorgehen.

In der Regel sind die Gutachter beim JC Allgemeinmediziner, die vorhandene Unterlagen sichten und dich kurz untersuchen, bzw. mit dir sprechen.

Möglicherweise will man dich auffordern Rente oder Grundsicherung nach SGB XII zu beantragen, da du ja nun schon sehr lange krank bist.

Lass dich nicht verunsichern!
Gruß
 
Also der Termin ist jetzt erstmal beim normalen Arbeitsvermittler oder wie der sich schimpft
Von Schweigepflichtsentbindungen steht noch nix drin.
Nur dass es Sanktionen hagelt, wenn der Termin nicht wahrgenommen wird. Dabei bin ich noch bis Anfang Oktober krankgeschrieben von meinem Psychiarter.
Bin mir nicht sicher, ob ich dann überhaupt den Termin wahrnehmen muss. Das ist erstmal meine verunsicherung

Lieben Gruß
 
Die nötigen Unterlagen könnte er dir auch schriftlich übermitteln. Er könnte aber auch eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung fordern.

Wenn es richtig läuft, bekommst du einen Umschlag, den du verschlossen beim Ärztlichen Dienst einreichen kannst. Es gibt allerdings keinen Zwang zur Schweigepflichtsentbindung oder zum Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens. Die Mitwirkungspflicht erfüllst du auch, wenn du zu einer Untersuchung erscheinst. Wenn du alles einreichst wäre auch eine Beurteilung nach Aktenlage möglich.

Oft wird es eine Kombination aus Aktenlage und kurzem Termin.
 
Hallo nochmal. Mir ging es die letzten Tage so mies, dass ich nicht Antworten konnte. Danke für die Hilfe.
Muss der begutachtende Arzt ein Psychiarter sein, in meinem Fall?
Habe dazu auch noch körperliche Einschränkungen.
Oder sitzen da dann zwei Ärzte?
Woher weiß ich, welches Fachgebiet der Arzt hat?
 
Beim Ärztlichen Dienst der AfA sind es eher Allgemein- oder Arbeitsmediziner.

Die werten eigentlich nur die Befunde deiner Fachärzte aus und machen sich vielleicht kurz selbst ein Bild. Einmal wurde ich auch gründlich untersucht, aber da ging es um die Rehaeignung.

Wenn es dann Richtung Erwerbsminderung gehen sollte, können weiter (fachärztliche) Gutachten folgen, eher bei der DRV.

Letztlich ist jeder Fall anders gelagert.
Lass dich bitte nicht verrückt machen und kümmere dich erst einmal um dich und deine Gesundheit.
 
Jetzt habe ich letzte Woche einen Brief vom Jobcenter bekommen, zur Feststellung der Leistungsfähigkeit (Ärztl. Gutachten). Der Termin ist nächste Woche.
Also der Termin ist jetzt erstmal beim normalen Arbeitsvermittler oder wie der sich schimpft
Von Schweigepflichtsentbindungen steht noch nix drin.

Na nach diesen Aussagen sieht es doch eher so aus, daß hier der SB einläd.

Da ist bisher wohl wenig konkretes bezügl. Begutachtung durch den äD.

Vielleicht sollte die TE erst mal den SB-Termin abwarten, um zu sehen was der so alles von ihr wünscht.

Wäre es ein wirklicher äD-Termin, dann hätte man der TE wohl einen Gesundheitsfragebogen mit diversen Schweigepflichtendbindungen zukommen lassen, oder.

Es scheint wohl eher aus Angst, daß hier etwas wohlmöglich völlig falsch eingeschätzt wird.


Grüße saurbier
 
Kann die SB denn eine EGV schreiben, obwohl die Leistungsfähigkeit noch gar nicht festgestellt wurde?
 
Gibt es eigentlich auch Sanktionen, wenn man eine EGV nicht unterschreibt?Den Wisch mit nach Hause nehmen kann mir schon mal keiner verwehren. Aber wenn man die zu Hause direkt in den Reisswolf tut...
Das dann eine EGV VA (gegen die man ganz oder teilweise widersprechen kann) hab ich schon mitbekommen.
 
Nein.eine EGV ist ein Vertrag. Und der Mündige Bürgerentscheidet immer noch selber, welche Verträge er eigeht, und welche nicht.

Ich würde aber de EGV nie in den Reusswolf tun. Schön abheften. Kannnoch nützlich sein. Zum Beispiel, weil der VA mit der angebotenen EGV übereinstimmen muss. Manchmal tut er das nicht. Nur, wenn man dann nichts mehr zum Vergleichen hat, merkt man das velleicht nicht.
 
Ich habe nun die Unterlagen für den ä.D. bekommen. Die SB sagte, dass sie die Angaben, die unter Punkt 1 gemacht werden (schildern Sie Ihre Beschwerden) einsehen kann (siehe Anhang)
Ist diese Aussage korrrekt?
 

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Mein Fragebogen hat der SB auch gesehen.
Oh, das wäre für mich nicht ok. Ich kenne die rechtliche Grundlage nicht, aber wen es zum ä.D. geschickt wird, darf der/die SB den Umschlag doch gar nicht aufmachen. Und der äD schickt doch nur einen Bericht (Teil B) zum SB.

Hast du den Fragebogen bei einem SB Termin eingereicht und er hat ihn eingesehen?
 
Soll ich unter dem Punkt `Leiden/Beschwerden`kurze Stichpunkte angeben, oder ist es besser eine ausführliche Leidensgeschichte (bei mir seit der Kindheit) zu schreiben?
Das habe ich auch schon fertig, und es sind 1,5 Din A4 Seiten geworden.
Wenn ich zum äD muss, kann ich das sicher nicht alles behalten und vom reden her bin ich eh nicht besonders gut, so dass die Gegebenheiten der Krankheiten nicht richtig aufgefasst werden könnten.

Oder bekomme ich noch mal etwas schriftliches zur Äusserung vom äD, wo ich meine Geschichte aufschreiben kann?
 
Die SBs haben eine überlegene Kenntnis und die nutzten sie aus um an ihr Ziel zu gelangen. Dann kommt noch die Überrumpelungssituaion hinzu und schon macht man etwas, was man mit einem klaren Kopf nicht getan hätte.
 
Wem so etwas passiert ist, der sollte die Bundesdatenschutzbeauftragte informieren. Dann gibt es Arbeit und eine Rüge für das JC.
 
Das kriegt man auch garnicht mit, das mit der Überrumpelung. Sofern es sich nur um das "Gespräch" handelt.

Zum Einen bist du zur Mitwirkung (des Gesprächs) verpflichtet und zum Anderen hat man ganz andere Sorgen, als jegliche Abwegigkeit durch den Kopf gehen zu lassen.

Ich habe da auch so manche Dinge gesagt, die ich vielleicht hätte nicht sagen sollen / müssen. Das ist aber vollkommen normal in solchen Gesprächen.

Solange du nichts unterschreibst, wird man dir kaum einen Strick draus drehen können.

Ja und dann gibt es noch die unzulässige datenerhebung. Da könnte man u.U. auch beim Datenschutzbeauftragten nachfragen. Allerdings entscheidet unter dem Strich immer noch das Sozialgericht auf Recht und Ordnung.
 
Habe jetzt meine Beschwerden auf einem Extra Blatt zusammengefasst.
Auf dem Umschlag, den ich einreichen soll hat die SB drauf geschrieben: "Unterlagen zum Ärztl. Gutachten" Abteilung 123, Persönlich an [Ihr Name] (Team 123.45)

Ich habe die Befürchtung, dass der Umschlag dann über den Schreibtisch der SB wandert und sie reingucken könnte.
Wie kann ich das umgehen? Soll ich auf einen eigenen Umschlag nur "Ärztlicher Dienst" drauf schreibe, ohne meinen NAmen und ohne ihren Namen, bzw Team?
Ich würde das dann an der JC Info/Anmeldung abgeben.
 
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