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Die ARGEn sind dazu nicht ermächtigt! Also achtet darauf bei Abschluss von EGVs, ein diesbezüglicher Passus wäre rechtswidrig!§ 44a SGB II Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
(1) Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob der Arbeitsuchende erwerbsfähig und hilfebedürftig ist.