Festgesetzte Angemessene Mieten....Landkreis Ammerland

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Armdrann

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ist das so hinzunehmen oder hat jemand andere Informationen?
Landkreis Ammerland

Nach Anfrage welche Mieten für uns in Frage kommen erhielt ich folgende Antwort aus 10.2012:

Sehr geehrte XXX,

hier ist eine kurze Aufstellung bzgl. der Kosten und der Größe einer neuen
Unterkunft:

2-Personen-Haushalt: Größe bis 60 m², Kaltmiete inkl. kalter NK bis 380,00 EUR
3-Personen-Haushalt: Größe bis 75 m², Kaltmiete inkl. kalter NK bis 451,00 EUR
4-Personen-Haushalt: Größe bis 85 m², Kaltmiete inkl. kalter NK bis 523,00 EUR
5-Personen-Haushalt: Größe bis 95 m², Kaltmiete inkl. kalter NK bis 600,00 EUR

Die angemessenen Heizkosten können so pauschal nicht angegeben werden, hierzu ist eine genaue Abrechnung erforderlich.

Eine Kaution (und auch eine Provision) könnte gem. § 22 Abs. 6 SGB II darlehensweise übernommen werden, wenn Sie sich vor Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages eine Zusicherung gem. § 22 Abs. 4 SGB II hier einholen.
Ebenso evtl. anfallende Umzugskosten könnten bei vorliegen einer Zusicherung übernommen werden.

Setzen Sie sich bitte vor Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages mit mir in Verbindung, damit das weitere Vorgehen besprochen, und eine Zusicherung erteilt werden kann.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben, ansonsten stehe ich gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank für eure Antworten!:icon_klatsch:

LG
 
Landkreis Ammerland

Kommt mir bekannt vor. Für mich wäre das sogar 308 € km Single bei 50 qm. Aber bekomme erstmal eine Wohnung zu diesem Preis im Ammerland. Und ich spreche hier nicht von den Bauruienen. Das mit dem Darlehn der Mietkaution usw. wurde mir auch so verklickert.

Im Ammerland herrscht Mietstufe 2 soweit ich mich erinnern kann (hatte das mal in einem anderen Thread). Versuch mal in dieser Preisklasse etwas in Westerstede (Krankenhausstadt) oder Bad Zwischenahn (Kurort) zu bekommen.
 
Die angemessenen Heizkosten können so pauschal nicht angegeben werden, hierzu ist eine genaue Abrechnung erforderlich.

die aussage ist schonmal stuss und ich würde das nicht so hinnehmen.
hier vor ort werden die heizkosten in etwa so aufgeschlüsselt:

heizen mit gas 1,xx euro pro qm
heizen mit oel 1,xx euro pro qm
heizen per fernwärme 1,xx euro pro qm
heizen mit strom 2,xx euro pro qm

für eventuelle nachzahlungen müssen gründe angegeben werden z.b. einfachverglasung fenster, ungedämmtes oder freistehendes haus, erdgeschoss- oder dachwohnung, sehr kalter winter, krankheiten, kleinkinder in der bg usw.
allerding muss man dann mit dem besuch des aussendienstes rechnen weil das jc solche gründe selbst überprüfen wollen.
 
Dann dürfte LK Ammerland kein schlüssiges Konzept haben. Der Text aus https://www.elo-forum.org/kosten-un...htswidriger-kdu -66537/index3.html#post1270147 gefällt mir.
 
Dann dürfte LK Ammerland kein schlüssiges Konzept haben.

So ist es! Die stellen sich auch voll an, sobald die Wohnung nur Paar qm größer ist als der Richtwert. Beispiel: Wohnung kostet 10 € mtl. mehr. Das darfst du dann aus deiner eigenen Kasse zahlen, obwohl kein angemessener billigerer Mietpreis/Raum zu finden ist. Auch wenn die Wohnung nur minimal größer ist, dann wird auch geblockt. Obwohl hier Urteile gibt, dass der Mietpreis vor Wohnraumgröße geht.

Der Text aus https://www.elo-forum.org/kosten-un...htswidriger-kdu -66537/index3.html#post1270147 gefällt mir.

Ich finde den Links sehr empfehlenswert. Nur rennst du hier im Ammerland damit auf Beton. Die Leiterin des Amtes für Soziales blah blah vom TE und mir (also die gleiche Tussi) ist etwas schwierig und mit dem Bürgermeister per du.

Die haben eine eigene Vorstellung von Recht und Ordnung :biggrin:
 
-Die vom JC angegebenen Beträge sind deckungsgleich mit WoGG , insofern sag ich mal,es gibt schlimmeres...........

-Wenn allerdings keine Wohnungen für diese Beträge anzumieten ist sollte man dieses schriftlich dokumentieren und dem JC vorlegen...

So ist es! Die stellen sich auch voll an, sobald die Wohnung nur Paar qm größer ist als der Richtwert. Beispiel: Wohnung kostet 10 € mtl. mehr. Das darfst du dann aus deiner eigenen Kasse zahlen, obwohl kein angemessener billigerer Mietpreis/Raum zu finden ist.
-Wenn nachweisbar nichts zu JC -Bedingungen zu finden ist muß das JC das akzeptieren


Auch wenn die Wohnung nur minimal größer ist, dann wird auch geblockt. Obwohl hier Urteile gibt, dass der Mietpreis vor Wohnraumgröße geht.
Auf keinen Fall klein beigeben. Mit Rechtsanwalt vor Ort abstimmen ob EA möglich ist, sonst Klage..
 
Ja mit dem Landkreis Ammerland bin ich zwei mal vor Gericht gewesen und hab zwei mal gewonnen,da der Landkreis meinte seine eigenen Gesetze mach zu können.Ich sag jetzt nicht worum es ging...

Leider hat der Landkreis, obwohl Rüffel vom Gericht, danach genauso weiter gemacht wie vorher.Habe von Bekannten mit dem selben Problem gehört,leider haben die nicht geklagt sondern es wurde so hin genommen!:icon_neutral:

Ich habe in einem anderem Thema auch ein Problem wo die Stadt meint Berechnungen nach Ihrer Art auszuführen.
Mal schauen wie weit ich in der Sache gehe!:icon_kinn:
 
Mal schauen wie weit ich in der Sache gehe!

Bei richtigen Problemen würde ich das ALSO in Oldenburg kontaktieren. Die sitzen in der Donnerschweer Straße in der Nähe von der Weser Ems Halle.

Die haben schwer was drauf und können die Gesetze zum SGB hoch und runter beten. Die machen ALG 1 und 2 pur und sind eigentlich die Anlaufstelle für Sorgen.

Vergiss das SoVD in Westerstede. Als der Herr Huber dort wegging, ging der Laden dort auch unter. Auch die Arbeitsloseninitiative Frau le Hu kannste knicken.

Viel Erfolg!
 
@HartzVerdient

Leider habe ich diese Erfahrung auch schon machen müssen,bei der SoVD haben die nicht einmal ein richtigen Anwalt für mich gehabt, ging um eine EU Rente und vor Gericht war es dann voll die Niederlage,naja im nächsten Jahr ein neuer Anlauf nur kann ich mir kein Anwalt leisten!:icon_evil:

Zur Arbeitsloseninitiative sag ich jetzt lieber nichts, nur das dort zweigleisig gefahren wird !!:icon_dampf:

Und danke für den Tipp mit der ALSO in Oldenburg, kannte ich noch gar nicht, werde mich da mal mit unterhalten,die können mir dann auch gewiss meine Bescheide überprüfen bevor ich jetzt einen Überprüfungsantrag stelle!:icon_kinn:
 
Und danke für den Tipp mit der ALSO in Oldenburg, kannte ich noch gar nicht, werde mich da mal mit unterhalten, die können mir dann auch gewiss meine Bescheide überprüfen bevor ich jetzt einen Überprüfungsantrag stelle!

Ja! ALSO Oldenburg - keine Kosten. Einfach zu den Zeiten dort erscheinen oder vorher anrufen. Nimm am Besten den ganzen ALG Ordner mit (den du natürlich säublich sortiert aufbewahrst :biggrin:)

Alternative ist IG-Metall in Oldenburg. Für 1.56 € kannst du im Monat Mitglied werden. Die haben dann auch Gesprächsmöglichkeiten wegen ALG1 /2. Da taucht dann Donnerstags auch einer vom ALSO auf. Auch bist du dann über das IG-Metall durch den DGB Rechtsschutzversichert.

Kleiner Tipp. Das Personal im Jobcenter Ecki, Valeri & Co. Sind Mitglied bei Verdi, da die beim Jobcenter wegen hoher Fluktuation und Arbeitsmenge überlastet sind. Sollten die Stress machen, einfach beim IG-Metall anrufen und denen mitteilen, dass die dort gewerkschaftlich vertreten sind. Du kannst zwar direkt nichts machen aber hintenrum kann eine Gewerkschaft der anderen Gewerkschaft schon einen Wink verpassen. Hat hier schon bei einigen geholfen.

Weiterer Tipp. Die Jobcenter Mitarbeiter rufen gerne mal aus Rastede, Apen, Westerstede, Bad Zwischenahn, Augustfehn usw. bei dir zu Hause an, um dir mit Arbeit von einer zur nächsten Sekunde den Hintern heißlaufen zu lassen. Schreib dir die Telefonnummer auf eine Liste und druck diese aus. Oder Blackliste diese in einer Telefonanlage oder Handy. Sonst wirste die auch nicht los. Die googeln deine Telefonnumer bzw. schauen im Telefonbuch nach. Auch wenn man denen mit Datenschutz kommt, dass kratzt denen nicht. Die hatten sogar Uraltdaten von mir im System von vor fast einer Dekade. Da wird nix gelöscht usw. Also Augen auf!
 
Danke Danke Danke!:icon_klatsch:

Ich muss jetzt mal schauen wie es läuft!:icon_sad:
Ich hab der Leistungsstelle erst einmal gebeten,die Berechnung zu prüfen und neu zu berechnen.Desweiteren habe ich meine Gedanken mitigeteilt, das eventuell ein Überprüfungsantrag in Frage kommt,jetzt mal abwarten wie die Antwort aussieht,obwohl ich eine gewisse Vorstellung hab welche Antort kommt!:icon_evil:

den ganzen ALG Ordner mit (den du natürlich säublich sortiert aufbewahrst )

Aber natürlich.:biggrin:

LG
 
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