ist das so hinzunehmen oder hat jemand andere Informationen?
Landkreis Ammerland
Nach Anfrage welche Mieten für uns in Frage kommen erhielt ich folgende Antwort aus 10.2012:
Sehr geehrte XXX,
hier ist eine kurze Aufstellung bzgl. der Kosten und der Größe einer neuen
Unterkunft:
2-Personen-Haushalt: Größe bis 60 m², Kaltmiete inkl. kalter NK bis 380,00 EUR
3-Personen-Haushalt: Größe bis 75 m², Kaltmiete inkl. kalter NK bis 451,00 EUR
4-Personen-Haushalt: Größe bis 85 m², Kaltmiete inkl. kalter NK bis 523,00 EUR
5-Personen-Haushalt: Größe bis 95 m², Kaltmiete inkl. kalter NK bis 600,00 EUR
Die angemessenen Heizkosten können so pauschal nicht angegeben werden, hierzu ist eine genaue Abrechnung erforderlich.
Eine Kaution (und auch eine Provision) könnte gem. § 22 Abs. 6 SGB II darlehensweise übernommen werden, wenn Sie sich vor Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages eine Zusicherung gem. § 22 Abs. 4 SGB II hier einholen.
Ebenso evtl. anfallende Umzugskosten könnten bei vorliegen einer Zusicherung übernommen werden.
Setzen Sie sich bitte vor Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages mit mir in Verbindung, damit das weitere Vorgehen besprochen, und eine Zusicherung erteilt werden kann.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben, ansonsten stehe ich gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für eure Antworten!
LG
Landkreis Ammerland
Nach Anfrage welche Mieten für uns in Frage kommen erhielt ich folgende Antwort aus 10.2012:
Sehr geehrte XXX,
hier ist eine kurze Aufstellung bzgl. der Kosten und der Größe einer neuen
Unterkunft:
2-Personen-Haushalt: Größe bis 60 m², Kaltmiete inkl. kalter NK bis 380,00 EUR
3-Personen-Haushalt: Größe bis 75 m², Kaltmiete inkl. kalter NK bis 451,00 EUR
4-Personen-Haushalt: Größe bis 85 m², Kaltmiete inkl. kalter NK bis 523,00 EUR
5-Personen-Haushalt: Größe bis 95 m², Kaltmiete inkl. kalter NK bis 600,00 EUR
Die angemessenen Heizkosten können so pauschal nicht angegeben werden, hierzu ist eine genaue Abrechnung erforderlich.
Eine Kaution (und auch eine Provision) könnte gem. § 22 Abs. 6 SGB II darlehensweise übernommen werden, wenn Sie sich vor Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages eine Zusicherung gem. § 22 Abs. 4 SGB II hier einholen.
Ebenso evtl. anfallende Umzugskosten könnten bei vorliegen einer Zusicherung übernommen werden.
Setzen Sie sich bitte vor Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages mit mir in Verbindung, damit das weitere Vorgehen besprochen, und eine Zusicherung erteilt werden kann.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben, ansonsten stehe ich gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für eure Antworten!

LG