Ferienjob Schüler wieviel darf behalten werden und was muß man beachten

Leser in diesem Thema...

Benz61

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
13 Mai 2017
Beiträge
117
Bewertungen
4
Hallo

mein Sohn ist 16 Jahre alt und hat die Chance nächste Woche einen Ferienjob zu bekommen, wäre sein erster, der Job würde 4 Wochen am Stück dauern, blöderweise fallen die Ersten 14 Tage noch in die Ferien, die Restlichen 14 Tage fallen dann wieder in die Schulzeit.
Sohn besucht dann das Gymnasium.

Was und wieviel darf er vom Gehalt behalten ?
Was ist zu beachten ?
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
Hallo Benz61,

mein Sohn ist 16 Jahre alt und hat die Chance nächste Woche einen Ferienjob zu bekommen, wäre sein erster, der Job würde 4 Wochen am Stück dauern,

Ein Ferienjob findet NUR während der Ferien statt, so ist es auch aus dem verlinkten § zu entnehmen.

blöderweise fallen die Ersten 14 Tage noch in die Ferien, die Restlichen 14 Tage fallen dann wieder in die Schulzeit.

Dann hat er auch nur 14 Tage einen offiziellen "Ferienjob" und der Rest ist KEIN Ferienjob mehr, denn es beginnt ja wieder die Schulzeit.
Kann er die Tätigkeit noch mit dem Schulunterricht vereinbaren, wird dieser Teil bestimmt dann als "normaler" Nebenverdienst gesehen und entsprechend angerechnet nach Abzug der "Absetz-Beträge" gemäß SGB II

Sohn besucht dann das Gymnasium.

Wie viele Stunden soll er denn da arbeiten, Schulpflicht hat Vorrang und Ferien-Arbeit findet normal auch in den Ferien statt.

Was und wieviel darf er vom Gehalt behalten ?

Wird dann wohl mit dem JC geklärt werden müssen, "gemeldet" werden muss es ja in jedem Falle, auch wenn ein Teil nicht "angerechnet" werden darf weil es "echte Ferien-Arbeit" gewesen ist.

Was ist zu beachten ?

Vielleicht sollte der AG das schon getrennt bescheinigen, dann sollte die erste Hälfte frei sein und der Rest geht regulär in die Anrechnung (als Schüler-Minijob oder so).
Zusätzlich ist natürlich zu beachten, ob die Arbeitszeit (+ Unterricht) überhaupt noch möglich ist wenn die Schule wieder losgeht ... (Jugendschutzgesetz ist zu beachten)

Dem AG sollte ja auch bekannt sein, dass ein Schüler "Ferienarbeit" normal nur in den Ferien verrichten kann und nicht während der Schulzeit.

MfG Doppeloma
 
Oben Unten