Mit Anwälten habe ich bis jetzt eher schlechte Erfahrungen gemacht.
Ich habe am 2.11.12 Widerspruch beim JC und aW beim SGG eingereicht. Hatte vorher eine Maßnahme vom JC gerade beendet. Kann es sein das ich die Sanktion bekomme weil ich in der "Maßnahme zur Eingliederung" keine 6 Bewerbungen geschrieben habe und dort auch eine sogenannte Zielvereinbarung unterschrieben habe? Deren Ziele mir übrigens nie erklärt wurden!
Deren Folgen genausowenig!
Am 3.11.12 hätte ich die Bewerbungsbemühungen abgeben sollen. Am 5.11. bekam ich Post vom SGG mit der ich eine kostenlose Rechtsberatungsstelle für Sozialrecht aufsuchte. Dort wurde mir geraten das ich die aW zurückziehen solle und die 6 Bewerbungsbemühungen am selben Tag beim JC mitabgeben sollte. Das habe ich getan am 12.11. dann so gemacht.
Schon einen Tag später erhielt ich die Sanktionsanhörung. Am selben Tag sagte meine Vermittlerin den Termin ab de ich bei Ihr hatte. Am Mittwoch den 14.11. kam der positive Widerspruchsbescheid von der Widerspruchsstelle das die EGVA aufgehoben ist.
Danach suchte ich 4! Rechtsberatungsstellen auf. Wobei 3 davon Rechtsanwälte für Sozialrecht waren! Alle sagte mir das wegen des stattgegebenen Widerspruchs die Anhörung als erledigt zu betrachten ist. Nachdem ich am 7.12. meinen Weiterbewilligungsantrag gestellt hatte bekam ich am 11.12. diese Sanktion.
Das JC hat nur auf den Weiterbewilligunsantrag gewartet um dann zu sanktionieren.
Hier die EGVperVA als PDF
Anhang anzeigen EGV3perVA Komplett vom 10.10.2012.pdf
Und hier die Antwort des SGG, Sanktiosanhörung und der Aufhebungsbescheid der EGV
Anhang anzeigen ER, Anhörung, Aufhebung EGV3perVA.pdf
MfG
Papierkram