Paolo_Pinkel
Super-Moderation
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Folgende Situation:
HE tritt bald eine berufliche Reha an. Kostenträger ist die DRV. Nun erhält HE Post, indem ihm sein Übergangsgeld mitgeteilt wird, dass geringer ausfällt, als sein jetziges ALG II
Dem Berechnungsbogen ist zu entnehmen, dass die RV die tarifliche Entlohnung für den vom HE nicht mehr ausführbaren Beruf mit 12 multipliziert hat. Von diesem fiktiven Jahresbruttoeinkommen hat der RVT 65% genommen. Das Ergebnis dann durch 360 Kalendertage dividiert und von diesem täglichen Betrag nur 68% als tatsächliche tägliche Summe für Übergangsgeld ausgewiesen. Der letzte Punkt ist auch gleichzeitig das Problem. Weshalb wird ein zuvor um 35% verringertes Jahresbruttogehalt nachdem es auf den einzelnen Tag runtergerechnet wurde NOCHMAL um 32% reduziert? Wer kann mir das erklären? Oder liegt hier ein Fehler vor?
Für den Fall, dass diese Rechnung korrekt ist. Wie kann HE dieses Kostenloch kompensieren? Bekommt er zu seinem Übergangsgeld aufstockend ALG II?
HE tritt bald eine berufliche Reha an. Kostenträger ist die DRV. Nun erhält HE Post, indem ihm sein Übergangsgeld mitgeteilt wird, dass geringer ausfällt, als sein jetziges ALG II
Für den Fall, dass diese Rechnung korrekt ist. Wie kann HE dieses Kostenloch kompensieren? Bekommt er zu seinem Übergangsgeld aufstockend ALG II?