hallo leute,
bekomme seit 4 monaten keine miete trotz umzug in neue WG .
ich habe da ein echt kniffigen fall, wohnte ca. 2 Jahre in untermietverhältniss bei einem guten kumpel. die arge hatt auch lange die miete bezahlt da ich aufgrund meiner firmen insolwenz keine wohnung so ohne weiteres finde, hat er mich in seiner 1 raumnwohnung aufgenommen. er wahr größtenteils bei seinen alten eltern da diese alleine nicht mehr klarkahmen und hat dort dann auch gewohnt und wahr wenn dann nur am sonntag mal kurz zu hause. ich musste vor einem jahr wegen der nebenkosten Berechnung seitens der arge den hauptmietvertrag vorlegen dies tat ich auch. nach abblauf des bewilligungszeitraums bekam ich keine miete mehr und es schrieb die arge mich an das war oktober 2014 mit folgenden satz "bitte reichen sie uns die Zustimmungserklärung des Vermieters ein, das herr xxx, xxx an Sie untervermieten darf, da für uns nicht nachvollziehbar ist, wie eine Wohngemeinschaft von 2 personen in einer 1 raum wohnung funktionieren soll.... und noch die nachweise Ihrer mietzahlung", damals habe ich einfach nicht reagiert und nun kahm letzte woche das gleiche schreiben wieder mit der aufforderung die unterlagen bis zum 4.4.15 einzureichen, aber ich habe es ja nicht was soll ich nur machen die wollen dann wegen mitwirkungsmangel mir die leistung streichen, ja das letztere kann ich ja nachweisen aber eine bescheinigung vom vermieter zwecks der untermiete gibt es nicht wohne auch schon 4 monaten nicht mehr dort. nun ist die frage was soll ich blos machen. was ist der beste weg bin völlig verzweifelt und für die neue wg welche eine 3 raumwohnung ist zahlen die keine miete wegen des alten falls. grüsse clio
bekomme seit 4 monaten keine miete trotz umzug in neue WG .
ich habe da ein echt kniffigen fall, wohnte ca. 2 Jahre in untermietverhältniss bei einem guten kumpel. die arge hatt auch lange die miete bezahlt da ich aufgrund meiner firmen insolwenz keine wohnung so ohne weiteres finde, hat er mich in seiner 1 raumnwohnung aufgenommen. er wahr größtenteils bei seinen alten eltern da diese alleine nicht mehr klarkahmen und hat dort dann auch gewohnt und wahr wenn dann nur am sonntag mal kurz zu hause. ich musste vor einem jahr wegen der nebenkosten Berechnung seitens der arge den hauptmietvertrag vorlegen dies tat ich auch. nach abblauf des bewilligungszeitraums bekam ich keine miete mehr und es schrieb die arge mich an das war oktober 2014 mit folgenden satz "bitte reichen sie uns die Zustimmungserklärung des Vermieters ein, das herr xxx, xxx an Sie untervermieten darf, da für uns nicht nachvollziehbar ist, wie eine Wohngemeinschaft von 2 personen in einer 1 raum wohnung funktionieren soll.... und noch die nachweise Ihrer mietzahlung", damals habe ich einfach nicht reagiert und nun kahm letzte woche das gleiche schreiben wieder mit der aufforderung die unterlagen bis zum 4.4.15 einzureichen, aber ich habe es ja nicht was soll ich nur machen die wollen dann wegen mitwirkungsmangel mir die leistung streichen, ja das letztere kann ich ja nachweisen aber eine bescheinigung vom vermieter zwecks der untermiete gibt es nicht wohne auch schon 4 monaten nicht mehr dort. nun ist die frage was soll ich blos machen. was ist der beste weg bin völlig verzweifelt und für die neue wg welche eine 3 raumwohnung ist zahlen die keine miete wegen des alten falls. grüsse clio