final-doom
Elo-User*in
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Hallo,
ich habe etwas im Netz gefunden und wollte mal ein paar Meinungen dazu hören.
Könnte man so etwas in ein Bewerbungsschreiben mit einbauen ohne dafür im Nachhinein Sanktioniert zu werden? Ist ja anscheinend Gesetz
ich habe etwas im Netz gefunden und wollte mal ein paar Meinungen dazu hören.
Der Arbeitgeber ist im Regelfall gesetzlich zur Übernahme von Aufwendungen zu Vorstellungsgesprächen verpflichtet. Wenn Sie es sich nicht leisten können, die ermittelten Fahrtkosten Vorzustrecken, können Sie diese laut Gesetz, nach § 669 BGB, beim potentiellen Arbeitgeber sogar im Voraus beantragen. Es klingt zwar unglaublich, aber das Gesetz sieht es wirklich so vor.
Falls der Arbeitgeber hiergegen Protest erhebt ist es sinnvoll, ihn über seine Pflichten bzw. die gesetzliche Richtlinien nach §§ 669 und 670 BGB aufzuklären. Ich überlasse es eurer Phantasie, wie so etwas bei einem potentiellen Arbeitgeber ankommt...
Könnte man so etwas in ein Bewerbungsschreiben mit einbauen ohne dafür im Nachhinein Sanktioniert zu werden? Ist ja anscheinend Gesetz
