Familienzusammführung ,Mietkosten unangemessen,dennoch möglich?

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fungirl19

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Ich und mein Partner wollen zusammen ziehen,da ich hier in einem Meerparteinhaus wohne,wo ich gerne ganz schnell wieder raus will,die Verwaltung kümmert sich einfach nicht,mittlerweile sind wir (ich und meine beiden Töchter 10 und 8 (8 Jährige ist von meiinen Partner) in psychologischer behandlung.Weil wir eben auch hier nicht zur ruhe kommen und die große viele Psychiche probleme hat.

Mein Partner ist Angestellter mit Aufstockung.
ca.900-1000€ Netto

wir Wren also 4 personen.

Die Wohnung hat ne Fäche von 115 m² und die Grundmiete wäre 500 plus 220 Nebenkosten,wie die Nebendkosten allerdings genau aufgeschüsselt sind,erfahren wir erst nchste woche,der Verwalter hat uns auch ne Mündliche zusage gegeben dass er uns die Wohnung vermieten würde.

Nun habe ich aber die befürchtung dass das Amt die Kosten nicht anerkennt.Aber der Wohnungsmarkt gibt leider keine 4 Raum wohnung her,die im Rahmen ist oder weniger kostet.Und ne dreiraum kommt nicht mehr in Frage,da die beiden Mädels ihre eigenen Zimmer brauchen.

Wenn wir die Wohnung einfach nehmen,wieviel würde das Amt maximal zahlen? Die richtwerte besagen ne nettokaltmiete inkl.kalter Betriebskosten von 506€,was man aber nirgends hier aktuell bekommt.

Über tipps und Ratschläge wäre ich sehr Dankbar.

Über Rechtsschreibfehler bitte bei der wärme absehen ^^ Danke
 

Imaginaer

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fungirl19

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Die Richtwerte stehen bei uns im Internet.
 

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  • Richtwerte_fuer_die_Kosten_der_Unterkunft_ab_01.04.2017.pdf
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