Arania
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[SIZE=-1][SIZE=-1] Gewährt ein Verwandter einem «Hartz IV»-Empfänger ein zinsloses Darlehen, darf dieser Betrag nicht auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Das entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem am Montag in Essen veröffentlichten Urteil.[/SIZE][/SIZE]
Familien-Darlehen wird nicht auf «Hartz IV»-Leistungen angerechnet +++ derNewsticker.de +++