Falscher Freibetrag auf P-Konto (1 Person statt 2 Personen)

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Joe

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Hallo Forum, vielleicht kennt jemand was ähnliches:

Ich habe im Dezember 2012 das Konto vorsorglich auf P-Konto umstellen lassen und seit dem auch keine Probleme gehabt.

Nun, nach all der Zeit, ist jemanden aufgefallen das sich der Pfändungsfreibetrag angeblich nur auf eine Person bezieht.
Das bedeutet eigentlich, ich hätte mindestens schon seit einem 3/4 Jahr zu viel bekommen.

Also war ich am 26.5. mit dem letzten Alg2-Bescheid zur Bank, aus dem hervorgeht das wir 2 Personen (2 Erwachsene, Arbeitslos) sind.

Trotzdem wurden nun zum Ende des Monats knapp 70 Euro gepfändet, obwohl ich nachweisen konnte das wir eine Bedarfsgemeinschaft sind und noch innerhalb der Pfändungsfreibetrages liegen.
 
Die folgende Bescheinigung ausdrucken, ausfüllen, von Sozialleistungsträger bestätigen lassen und ab damit zur Bank.

https://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/uploads/media/AG-SBV_P-Konto_Bescheinigung.pdf

Auch nicht abwimmeln lassen. Die Banken schicken die P-Kontoinhaber gerne mal zum Zwangsvollstreckungsgericht, damit dort ein Beschluss auf Erhöhung des unpfändbaren Betrags erwirkt wird. Das ist aber Blödsinn, weil die Pfändungsfreigrenzen nunmal gesetzlich festgeschrieben sind. Siehe § 850ff ZPO.
Außerdem kann es sein, dass du dann 4-6 Wochen auf den Beschluss wartest und damit ist dir (und keinem anderen P-Kontoinhaber) geholfen.
 
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