Hallo,
ich hoffe jemand kann uns da helfen.
Meine Mutter hat zum 30.09.2017 aus gesundheitlichen Gründen beim Arbeitgeber gekündigt. Leider wusste sie nicht das man sich arbeitssuchend melden muss.
Am 24.05.2018 hat sich meine Mutter bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet, sowie einen Antrag auf ALG 1 gestellt.
Am 18.07.2018 wurde dann doch noch ALG 1 bewilligt(Siehe PDF-Datei).
Unter Begründung in dem Bewilligungsbescheid vom 18.07.2018 steht: vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers (24.05.2018 - 31.08.2018).
Was heißt das genau? muss ich das Geld für den Zeitraum zurückerstatten?
Am 01.08.2018 hat meine Mutter einen Änderungsbescheid von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.
Wir haben da erst jetzt gemerkt das die Steuerklasse 1 falsch ist eigentlich müsste da die Steuerklasse 3 sein.
Wie kann man das jetzt ändern lassen? Kann es sein das durch die falsche Steuerklasse auch der Auszahlungsbetrag nun weniger ist?
Am 01.08.2018 haben wir auch noch ein anderes Schreiben erhalten(Erstattungsanspruch eines anderen Leistungsträgers).
Muss meine Mutter jetzt die 1.487,24€ zurückerstatten?
MfG
derus96
ich hoffe jemand kann uns da helfen.
Meine Mutter hat zum 30.09.2017 aus gesundheitlichen Gründen beim Arbeitgeber gekündigt. Leider wusste sie nicht das man sich arbeitssuchend melden muss.
Am 24.05.2018 hat sich meine Mutter bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet, sowie einen Antrag auf ALG 1 gestellt.
Am 18.07.2018 wurde dann doch noch ALG 1 bewilligt(Siehe PDF-Datei).
Unter Begründung in dem Bewilligungsbescheid vom 18.07.2018 steht: vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers (24.05.2018 - 31.08.2018).
Was heißt das genau? muss ich das Geld für den Zeitraum zurückerstatten?
Am 01.08.2018 hat meine Mutter einen Änderungsbescheid von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.
Wir haben da erst jetzt gemerkt das die Steuerklasse 1 falsch ist eigentlich müsste da die Steuerklasse 3 sein.
Wie kann man das jetzt ändern lassen? Kann es sein das durch die falsche Steuerklasse auch der Auszahlungsbetrag nun weniger ist?
Am 01.08.2018 haben wir auch noch ein anderes Schreiben erhalten(Erstattungsanspruch eines anderen Leistungsträgers).
Muss meine Mutter jetzt die 1.487,24€ zurückerstatten?
MfG
derus96