doppelpack
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Hallo Fories,
ich hoffe ihr könnt nochmal helfen.
Folgendes:
Die ArGe forderte von einer Person (A) in einem 2 Personen Haushalt (ob die beiden jetzt als Wohn- oder Haushaltsgemeinschaft gelten weiß ich nicht genau, glaube spielt jetzt auch keine Rolle) eine Vermieterbescheinigung. Diese wurde der ArGe auch eingereicht. Nun hat die zweite Person (B) einen Änderungsbescheid bekommen aus dem hervor geht das sie ab 01.10 mehr Geld bekommt. Dieses "mehr" an Geld wurde aber aktuell nicht mit überwiesen.
Meine Fragen sind nun:
ich hoffe ihr könnt nochmal helfen.
Folgendes:
Die ArGe forderte von einer Person (A) in einem 2 Personen Haushalt (ob die beiden jetzt als Wohn- oder Haushaltsgemeinschaft gelten weiß ich nicht genau, glaube spielt jetzt auch keine Rolle) eine Vermieterbescheinigung. Diese wurde der ArGe auch eingereicht. Nun hat die zweite Person (B) einen Änderungsbescheid bekommen aus dem hervor geht das sie ab 01.10 mehr Geld bekommt. Dieses "mehr" an Geld wurde aber aktuell nicht mit überwiesen.
Meine Fragen sind nun:
- Kann besagte Person B mit Kontoauszug und Bescheid zur ArGe gehen und den Differenzbetrag einfordern?
- Sollte Person B einen Überprüfungsantrag für frühere Bescheide stellen? Weil Person B seit 2005 die gleiche Miete zahlt und eben diese Miete auch bei Antragstellung zahlte.
- Wenn Person B einen Überprüfungsantrag stellt, wie formuliert man sowas am besten?