Hallo an euch,
habe zwar schon gesucht, aber explizit zu diesem Sachverhalt nichts Vergleichbares gefunden.
Es geht darum, dass ich seit Februar 2017 Leistungen nach dem SGB II bekomme weil ich wieder alleine wohne.
Im Dezember 2016 hatte ich bereits einen Termin beim Berufspsychologischen Dienst, aber in einem anderen Kreis und da hab ich noch in einer BG gelebt.
So, der Amtsarzt hat dann im Juli '17 festgestellt dass ich nicht mehr als 3 Stunden arbeiten kann und ich die Zeit nutzen soll um mich um einen Therapieplatz zu kümmern (bei den Wartezeiten heutzutage). Hab ich alles getan, an mir gearbeitet etc. hab zwar keinen Therapieplatz bekommen, erst für Ende diesen Jahres, aber dafür eine Aushilfstelle
Das mache ich jetzt seit letztem Jahr Oktober und das für 2 Stunden am Tag, 2x die Woche.
Nun zu der Sache die mich Aufstoßen lässt.
Meine Fallmanagerin hat gesagt ich MUSS mich nach dem halben Jahr GESUND schreiben lassen. Das kann jedoch mein Hausarzt nicht tun. Stimmt das?
Hab davon noch nie gehört. Bzw. war das damals auch kein Thema als ich mit 16 (BG bei meiner Mutter aufgrund der Aktenlage ein halbes Jahr ausgesetzt habe) Danach bin ich wieder ganz normal zur Schule.
Sie meinte wenn ich niemanden habe der mich gesund schreibt schickt sie mich zum Sozialamt?
Die wären dann für mich zuständig.
(Nebenbei angemerkt, der aller erste Satz meiner Fallmanagerin letztes Jahr beim ersten Termin war: "Also, wir wollen uns jetzt nur unterhalten und sehen was wir für SIE tun können und nicht für die Statistik... das zählt für mich schon nicht mehr.)
Und dann das. Irgendwie ironisch..
Meine zweite Frage ist, wenn ich jetzt mit meinem Chef rede, dass ich eine Stunde mehr mache (mehr kann ich mir momentan noch nicht vorstellen, auch wenns mir besser geht) dann bin ich doch eigentlich mit 3h nicht mehr für das Sozialamt "interessant", oder?
Hoffe ihr könnt mir da etwas Licht ins Dunkel bringen.
Freue mich schon auf eine Antwort. Bester Dank im Voraus!
habe zwar schon gesucht, aber explizit zu diesem Sachverhalt nichts Vergleichbares gefunden.
Es geht darum, dass ich seit Februar 2017 Leistungen nach dem SGB II bekomme weil ich wieder alleine wohne.
Im Dezember 2016 hatte ich bereits einen Termin beim Berufspsychologischen Dienst, aber in einem anderen Kreis und da hab ich noch in einer BG gelebt.
So, der Amtsarzt hat dann im Juli '17 festgestellt dass ich nicht mehr als 3 Stunden arbeiten kann und ich die Zeit nutzen soll um mich um einen Therapieplatz zu kümmern (bei den Wartezeiten heutzutage). Hab ich alles getan, an mir gearbeitet etc. hab zwar keinen Therapieplatz bekommen, erst für Ende diesen Jahres, aber dafür eine Aushilfstelle
Das mache ich jetzt seit letztem Jahr Oktober und das für 2 Stunden am Tag, 2x die Woche.
Nun zu der Sache die mich Aufstoßen lässt.
Meine Fallmanagerin hat gesagt ich MUSS mich nach dem halben Jahr GESUND schreiben lassen. Das kann jedoch mein Hausarzt nicht tun. Stimmt das?
Hab davon noch nie gehört. Bzw. war das damals auch kein Thema als ich mit 16 (BG bei meiner Mutter aufgrund der Aktenlage ein halbes Jahr ausgesetzt habe) Danach bin ich wieder ganz normal zur Schule.
Sie meinte wenn ich niemanden habe der mich gesund schreibt schickt sie mich zum Sozialamt?
Die wären dann für mich zuständig.
(Nebenbei angemerkt, der aller erste Satz meiner Fallmanagerin letztes Jahr beim ersten Termin war: "Also, wir wollen uns jetzt nur unterhalten und sehen was wir für SIE tun können und nicht für die Statistik... das zählt für mich schon nicht mehr.)
Und dann das. Irgendwie ironisch..
Meine zweite Frage ist, wenn ich jetzt mit meinem Chef rede, dass ich eine Stunde mehr mache (mehr kann ich mir momentan noch nicht vorstellen, auch wenns mir besser geht) dann bin ich doch eigentlich mit 3h nicht mehr für das Sozialamt "interessant", oder?
Hoffe ihr könnt mir da etwas Licht ins Dunkel bringen.
Freue mich schon auf eine Antwort. Bester Dank im Voraus!
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