Hallo Forum
,
die neueste Kreation meines heißgeliebten JC´s ist mal ein wirklich geiler Widerspruchsbescheid
Voll mit Sarkasmus und Spott. Die scheinen mich und das SG für etwas unterbemittelt zu halten (Sache liegt grad als eR und FSK beim SG); und irgendwie müssen se ja von ihrem Tun ablenken.
Ich schieß eben grad gegen eine Meldeaufforderung nach §309 Abs. 2 Nr. 3 SGB III die von einer FM kam welche schon mal ausgiebig versucht hat mich finanziell und psychisch kaputt zu machen. Nur, wenn ich die schon wieder am Hals hätte, dann wäre das jetzt SB Nr. 4 innerhalb eines Jahres; das passt nicht wirklich zum Konzept der personellen Kontinuität.
Die schreiben jetzt:
"Frau H. ist nicht die neue persönliche Ansprechpartnerin bzw. Vermittlungsfachkraft. Sie hat den Antragsteller als Fallmanagerin angeschrieben, da sie ihm die Möglichkeit geben möchte, sich beruflich weiter zu entwickeln."
Was soll den daß jetzt heißen? Ist nicht für mich zuständig, aber ... kann ich zukünftig auch vom JC-Hausmeister und den JC-Putzfeen eingeladen werden?
In dem Zusammenhang auch noch: JC zitiert ´Eicher/Spellbrink/Greiser SGB II § 14´; hat da zufällig jemand Zugriff drauf? Insbesondere Rn. 8-10 würde mich interessieren.

die neueste Kreation meines heißgeliebten JC´s ist mal ein wirklich geiler Widerspruchsbescheid

Voll mit Sarkasmus und Spott. Die scheinen mich und das SG für etwas unterbemittelt zu halten (Sache liegt grad als eR und FSK beim SG); und irgendwie müssen se ja von ihrem Tun ablenken.
Ich schieß eben grad gegen eine Meldeaufforderung nach §309 Abs. 2 Nr. 3 SGB III die von einer FM kam welche schon mal ausgiebig versucht hat mich finanziell und psychisch kaputt zu machen. Nur, wenn ich die schon wieder am Hals hätte, dann wäre das jetzt SB Nr. 4 innerhalb eines Jahres; das passt nicht wirklich zum Konzept der personellen Kontinuität.
Die schreiben jetzt:
"Frau H. ist nicht die neue persönliche Ansprechpartnerin bzw. Vermittlungsfachkraft. Sie hat den Antragsteller als Fallmanagerin angeschrieben, da sie ihm die Möglichkeit geben möchte, sich beruflich weiter zu entwickeln."
Was soll den daß jetzt heißen? Ist nicht für mich zuständig, aber ... kann ich zukünftig auch vom JC-Hausmeister und den JC-Putzfeen eingeladen werden?
In dem Zusammenhang auch noch: JC zitiert ´Eicher/Spellbrink/Greiser SGB II § 14´; hat da zufällig jemand Zugriff drauf? Insbesondere Rn. 8-10 würde mich interessieren.