Hallo!
Hoffe auf fundierte Hilfe zu meiner Anfrage.
Habe vom ersten Tag an Probleme mit meinem Fallmanager.
Bei uns (Südniedersachsen) ist in der Gemeinde der Fallmanager für die Arbeitsvermittlung zuständig und zusätzlich für den Landkreis noch eine Bildungsgesellschaft (FAA-Bildungsgesellschaft). Lustig ist, bei den jeweiligen Terminen ist immer grad der andere zuständig, vor dem man halt grad nicht sitzt und was wissen will. Demzufolge leide ich bis heute unter Informations- und Fördermangel.
Ich habe letztes Jahr im Oktober von der "Arbeitsvermittlerin" der FAA erfahren, daß ich von meinem FM in die Vermittlungsgruppe 1 eingestuft wurde. Was das genau bedeutet, konnte sie mir nicht sagen, nur soviel: "Das ist das Beste, was Ihnen passieren konnte, denn es beweist, daß Sie auf dem 1. Arbeitsmarkt bestehen können!"
Ahja!
Bei meinem FM nachgefragt, was es bedeute und warum ich in Vermittlungsgruppe 1 eingestuft wurde, bekam ich zur Antwort: "Aufgrund Ihrer eingereichten Unterlagen!" Von mir eingereicht wurde ein Personendatenbogen, der aber mit dem FM nicht erörtert wurde.
Ich bin seit nunmehr Januar 2005 erfolglos bei meiner (eigeninitiativen) Jobsuche. Seitens des FM oder der FAA habe ich bisher keinerlei Unterstützung erhalten. Die FAA hat mir innerhalb eines Jahres 4 Stellenangebote zugeschickt (und das auch nur, wenn ich bei denen vorher "Wind gemacht habe"). 2 dieser Stellenagebote enthielten die Anforderung "fundierte Buchhaltungskenntnisse" in bspw. Datev oder SAP. Hab darauf hin zurückgeschrieben, daß ich Buchhaltung nicht wirklich beherrsche und angeregt, einen Kurs besuchen zu wollen. Da verwies mich die FAA an meinen FM . Der erklärte, für Weiterbildung sei kein Geld vorhanden, falls doch mal "was über sei", melde er sich bei mir. Diese Aussage stammt aus Mai 2005. Im Oktober nachgefragt, war immer noch kein Geld da. Im Januar 2006 erneut nachgefragt, natürlich wieder kein Geld da. Mir ist aber bekannt, daß von dem FM , der angeblich kein Geld hat, im Dezember 5 Führerscheine finanziert wurden, zur besseren Vermittelbarkeit der ALG II -Bezieher.
Ich hab also nachgefragt, warum aber ich keinerlei Weiterbildung oder Ausbildung/Umschulung erhalte. Antwort: "Kein Geld." Ob es damit zusammenhänge, daß ich in Vermittlungsgruppe 1 eingestuft wurde, kam keine Antwort.
Ich habe nun am 24.1.06 Einsicht in meine Fallakte beantragt (bei ihm zur Niederschrift), am 22.2.06 kommt ein Schreiben vom FM , er wolle eine Begründung, warum ich meine Fallakte einsehen will. Am 23.2.06 hat er die Begründung erhalten (§25 SGB X ) und bis heute habe ich nix gehört. Zwischenzeitlich habe ich bei seiner Vorgesetzten eine Beschwerde über ihn eingereicht, ist aber auch schon 4 Wochen her, und hab auch von der bisher nichts wieder gehört.
Nun die Fragen:
1. Wie lange "darf" er für die Entscheidung benötigen (ich hab bald das Gefühl, er braucht so lange für die Manipulation der Akte!)?
2. Darf ich Passagen der Akte oder die gesamte kopieren (ich möchte anhand der Akte nachweisen, daß mein Recht auf Förderung nicht umgesetzt wird)?
3. Weiß jemand etwas, wonach die ALG II -Bezieher in Vermittlungsgruppen eingestuft werden und welche Konsequenzen das hat?
4. Was habe ich, ohne Berufsausbildung in der Gruppe 1 verloren?
5. Warum bekomme ich keine Förderung in Form von Weiter- oder Ausbildung, wenn doch offensichtlich ist, daß ich nicht genügend qualifiziert bin bzw. keine Berufsausbildung habe?
Ohje, viel Text, viele Fragen, ich weiß! :kratz:
Wer sich die Mühe des Lesens und Beantwortens macht, den verfolgt mein tiefer Dank! :mrgreen:
Grüße
T400
Hoffe auf fundierte Hilfe zu meiner Anfrage.
Habe vom ersten Tag an Probleme mit meinem Fallmanager.
Bei uns (Südniedersachsen) ist in der Gemeinde der Fallmanager für die Arbeitsvermittlung zuständig und zusätzlich für den Landkreis noch eine Bildungsgesellschaft (FAA-Bildungsgesellschaft). Lustig ist, bei den jeweiligen Terminen ist immer grad der andere zuständig, vor dem man halt grad nicht sitzt und was wissen will. Demzufolge leide ich bis heute unter Informations- und Fördermangel.
Ich habe letztes Jahr im Oktober von der "Arbeitsvermittlerin" der FAA erfahren, daß ich von meinem FM in die Vermittlungsgruppe 1 eingestuft wurde. Was das genau bedeutet, konnte sie mir nicht sagen, nur soviel: "Das ist das Beste, was Ihnen passieren konnte, denn es beweist, daß Sie auf dem 1. Arbeitsmarkt bestehen können!"
Ahja!
Bei meinem FM nachgefragt, was es bedeute und warum ich in Vermittlungsgruppe 1 eingestuft wurde, bekam ich zur Antwort: "Aufgrund Ihrer eingereichten Unterlagen!" Von mir eingereicht wurde ein Personendatenbogen, der aber mit dem FM nicht erörtert wurde.
Ich bin seit nunmehr Januar 2005 erfolglos bei meiner (eigeninitiativen) Jobsuche. Seitens des FM oder der FAA habe ich bisher keinerlei Unterstützung erhalten. Die FAA hat mir innerhalb eines Jahres 4 Stellenangebote zugeschickt (und das auch nur, wenn ich bei denen vorher "Wind gemacht habe"). 2 dieser Stellenagebote enthielten die Anforderung "fundierte Buchhaltungskenntnisse" in bspw. Datev oder SAP. Hab darauf hin zurückgeschrieben, daß ich Buchhaltung nicht wirklich beherrsche und angeregt, einen Kurs besuchen zu wollen. Da verwies mich die FAA an meinen FM . Der erklärte, für Weiterbildung sei kein Geld vorhanden, falls doch mal "was über sei", melde er sich bei mir. Diese Aussage stammt aus Mai 2005. Im Oktober nachgefragt, war immer noch kein Geld da. Im Januar 2006 erneut nachgefragt, natürlich wieder kein Geld da. Mir ist aber bekannt, daß von dem FM , der angeblich kein Geld hat, im Dezember 5 Führerscheine finanziert wurden, zur besseren Vermittelbarkeit der ALG II -Bezieher.
Ich hab also nachgefragt, warum aber ich keinerlei Weiterbildung oder Ausbildung/Umschulung erhalte. Antwort: "Kein Geld." Ob es damit zusammenhänge, daß ich in Vermittlungsgruppe 1 eingestuft wurde, kam keine Antwort.
Ich habe nun am 24.1.06 Einsicht in meine Fallakte beantragt (bei ihm zur Niederschrift), am 22.2.06 kommt ein Schreiben vom FM , er wolle eine Begründung, warum ich meine Fallakte einsehen will. Am 23.2.06 hat er die Begründung erhalten (§25 SGB X ) und bis heute habe ich nix gehört. Zwischenzeitlich habe ich bei seiner Vorgesetzten eine Beschwerde über ihn eingereicht, ist aber auch schon 4 Wochen her, und hab auch von der bisher nichts wieder gehört.
Nun die Fragen:
1. Wie lange "darf" er für die Entscheidung benötigen (ich hab bald das Gefühl, er braucht so lange für die Manipulation der Akte!)?
2. Darf ich Passagen der Akte oder die gesamte kopieren (ich möchte anhand der Akte nachweisen, daß mein Recht auf Förderung nicht umgesetzt wird)?
3. Weiß jemand etwas, wonach die ALG II -Bezieher in Vermittlungsgruppen eingestuft werden und welche Konsequenzen das hat?
4. Was habe ich, ohne Berufsausbildung in der Gruppe 1 verloren?
5. Warum bekomme ich keine Förderung in Form von Weiter- oder Ausbildung, wenn doch offensichtlich ist, daß ich nicht genügend qualifiziert bin bzw. keine Berufsausbildung habe?
Ohje, viel Text, viele Fragen, ich weiß! :kratz:
Wer sich die Mühe des Lesens und Beantwortens macht, den verfolgt mein tiefer Dank! :mrgreen:
Grüße
T400