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ExitUser
Gast
Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage: Ist es rechtlich zulässig, dass ein "Kunde" ohne sein Wissen einfach ins Fallmanagement "abgeschoben" wird, obwohl keinerlei Vermittlungshemmnisse vorliegen?
Ich habe gelesen, dass für die Aufnahme in das Fallmanagement strenge Kriterien gelten, die erfüllt sein müssen.
Bei mir ist es nämlich so, dass ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine Arbeitsvermittlerin eingereicht habe. Danach wurde mir seitens des JC angeboten, die Arbeitsvermittlerin zu wechseln. Das habe ich angenommen. Von Fallmanagement war nie die Rede. Und jetzt erfahre ich durch Akteneinsicht, dass man mich ins Fallmanagement aufgenommen hat.
Ich bin kein Alkoholiker, habe keine Schulden, Deutsch ist meine Muttersprache und auch sonst kann ich beim besten Willen keine Vermittlungshemmnisse erkennen. Laut Aktenlage erfolgte die Aufnahme ins Fallmanagement, nachdem ich erst sechs Monate ALG II bekommen hatte.
Muss ich dazu nicht meine Zustimmung geben oder zumindest darüber im persönlichen Gespräch informiert werden?
Schließlich hat eine derartige Aufnahme ins Fallamanagement erhebliche Auswirkungen, bspw. auch auf die Speicherfrist meiner Daten und die Weitergabe an Dritten, von unsinnigen Maßnahmen ganz zu schweigen.
ich hätte mal eine Frage: Ist es rechtlich zulässig, dass ein "Kunde" ohne sein Wissen einfach ins Fallmanagement "abgeschoben" wird, obwohl keinerlei Vermittlungshemmnisse vorliegen?
Ich habe gelesen, dass für die Aufnahme in das Fallmanagement strenge Kriterien gelten, die erfüllt sein müssen.
Bei mir ist es nämlich so, dass ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meine Arbeitsvermittlerin eingereicht habe. Danach wurde mir seitens des JC angeboten, die Arbeitsvermittlerin zu wechseln. Das habe ich angenommen. Von Fallmanagement war nie die Rede. Und jetzt erfahre ich durch Akteneinsicht, dass man mich ins Fallmanagement aufgenommen hat.
Ich bin kein Alkoholiker, habe keine Schulden, Deutsch ist meine Muttersprache und auch sonst kann ich beim besten Willen keine Vermittlungshemmnisse erkennen. Laut Aktenlage erfolgte die Aufnahme ins Fallmanagement, nachdem ich erst sechs Monate ALG II bekommen hatte.
Muss ich dazu nicht meine Zustimmung geben oder zumindest darüber im persönlichen Gespräch informiert werden?
Schließlich hat eine derartige Aufnahme ins Fallamanagement erhebliche Auswirkungen, bspw. auch auf die Speicherfrist meiner Daten und die Weitergabe an Dritten, von unsinnigen Maßnahmen ganz zu schweigen.