Muss das Arbeitsamt einem Empfänger von ALG 1 die
Fahrtkosten (Betrag unter 6€) zum Amt oder zu einem Vorstellungsgespräch erstatten?
Oder gilt dieses nur bei
ALG II
Natürlich müßte ein Antrag gestellt werden.
Wenn ja gibt es einen Paragraphen dazu?
Danke schonmal
Felicitas
Liebe Redaktion...ich habe dieses Thema heute Mittag in ALG reingesetzt...könntet ihr es da bitte löschen? Danke