Fahrtkostenerstattung

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E

ExitUser

Gast
Muss das Arbeitsamt einem Empfänger von ALG 1 die Fahrtkosten (Betrag unter 6€) zum Amt oder zu einem Vorstellungsgespräch erstatten?
Oder gilt dieses nur bei ALG II

Natürlich müßte ein Antrag gestellt werden.

Wenn ja gibt es einen Paragraphen dazu?

Danke schonmal

Felicitas


Liebe Redaktion...ich habe dieses Thema heute Mittag in ALG reingesetzt...könntet ihr es da bitte löschen? Danke
 

Ferry

0
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18 Okt 2006
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Fahrtkostenantrag zur Pflichtterminen

Hallo
muss man die Erstattung der Fahrtkosten bei Pflichtterminen sofort vor Ort beantragen oder kann man das auch später nachholen und z.B. die Fahrtkosten für zwei oder mehrere Temrine zusammengefasst beantragen? Gibt es da irgendwelche verbindliche Regelungen?
 
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