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ExitUser
Gast
Muss das Arbeitsamt einem Empfänger von ALG 1 die Fahrtkosten (Betrag unter 6€) zum Amt oder zu einem Vorstellungsgespräch erstatten?
Oder gilt dieses nur bei ALG II
Natürlich müßte ein Antrag gestellt werden.
Wenn ja gibt es einen Paragraphen dazu?
Danke schonmal
Felicitas
Liebe Redaktion...ich habe dieses Thema heute Mittag in ALG reingesetzt...könntet ihr es da bitte löschen? Danke
Oder gilt dieses nur bei ALG II
Natürlich müßte ein Antrag gestellt werden.
Wenn ja gibt es einen Paragraphen dazu?
Danke schonmal
Felicitas
Liebe Redaktion...ich habe dieses Thema heute Mittag in ALG reingesetzt...könntet ihr es da bitte löschen? Danke