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ExitUser
Gast
Die Fahrtkostenerstattung war hier schon öfters Thema. Das folgende ist als Hilfe gedacht, um die vorgelegten Fahrtkosten (ohne einen Anwalt) ersetzt zu bekommen. Ergänzungen und Korrekturen sind willkommen.
Es wird in drei Fälle aufgeteilt:
1) Unaufgefordertes Erscheinen
2) Arge
3) Vorstellungsgespräch nach Einladung
1)
Unaufgefordertes Erscheinen bedeutet dass der Bewerber nicht eingeladen wurde, sondern von sich aus bei einem Arbeitgeber vorstellt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.
2)
Wird von der Arge ein Vorstellungsgespräch arrangiert (aufgezwungen ?), muss die Arge die Fahrtkosten erstatten. Allerdings muss vor dem Vorstellungstermin ein Antrag bei der Arge eingereicht werden.
3)
Diesen Fall hatte ich kürzlich. Schreibt der Arbeitgeber explizit in die Einladung, die Fahrtkosten nicht zu erstatten, muss er sie nicht erstatten. Steht dazu nichts in der Einladung, muss er sie erstatten. Der Arbeitgeber war stur, nachfolgend meine Vorgehensweise.
Bei mir betrugen die Fahrtkosten mehr als hundert Euro. In der Einladung wurde von Fahrtkosten nichts erwähnt, mussten mir also erstattet werden. Dies wurde aber per Mail nach dem Gespräch abgelehnt. Ein Einschreiben per Einwurf an den Arbeitgeber brachte keine Reaktion. Ein Einschreiben mit Rückschein wurde erst am letztmöglichen Tag (kann die Post nicht zustellen, wird das Schreiben eine Woche bei der Post zur Abholung hinterlegt) angenommen, aber wieder keine Reaktion des Arbeitgebers bezüglich der Fahrtkosten . Nun leitete ich ein gerichtliches Mahnverfahren gegen den Arbeitgeber ein. Dafür gibt es ein Formular, kann z.B. in Schreibwarenläden gekauft werden. Dort sind die Fahrtkosten sowie die Auslagen (Kosten für z.B. die Einschreiben) einzutragen. Das ausgefüllte Formular in mehrfacher Ausführung an das zuständige ARBEITSgericht - nicht AMTSgericht - senden. Das Arbeitsgericht übernimmt die Zustellung und meldet sich danach beim Absender. Nun wurde der Arbeitgeber weich und bezahlte mir die Fahrtkosten nebst Auslagen. Das Mahnverfahren lief aber noch, das Arbeitsgericht selbst erfährt von der Erstattung nichts, ging ja auch direkt an mich. Die erfolgte Zustellung wurde mir vom Arbeitsgericht mitgeteilt, sowie dass ich nun innerhalb von 6 Monaten einen Vollstreckungsbescheid beantragen könnte. Nun musste ich dem Arbeitsgericht noch mitteilen, das bereits bezahlt wurde. Damit wartete ich aber zwei Wochen nach Zahlungseingang, damit der Arbeitgeber nicht das Geld zurückbuchen konnte.
Danach telefonierte ich mit dem Arbeitsgericht, genauer mit einem Rechtspfleger. Die sind fachkundig und können kostenfrei um Hilfe gefragt werden. (Das tat ich bereits vor dem Mahnverfahren. Die rechtliche Lage ist eindeutig, der Arbeitgeber muss zahlen.) Der Rechtspfleger teilte mir mit, dass die Gerichtskosten noch nicht beglichen worden sind. Ich teilte dem Arbeitsgericht mit, die Gerichtskosten nicht bezahlen zu wollen. Die werden nun dem Arbeitgeber aufgebürdet.
Es wird in drei Fälle aufgeteilt:
1) Unaufgefordertes Erscheinen
2) Arge
3) Vorstellungsgespräch nach Einladung
1)
Unaufgefordertes Erscheinen bedeutet dass der Bewerber nicht eingeladen wurde, sondern von sich aus bei einem Arbeitgeber vorstellt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.
2)
Wird von der Arge ein Vorstellungsgespräch arrangiert (aufgezwungen ?), muss die Arge die Fahrtkosten erstatten. Allerdings muss vor dem Vorstellungstermin ein Antrag bei der Arge eingereicht werden.
3)
Diesen Fall hatte ich kürzlich. Schreibt der Arbeitgeber explizit in die Einladung, die Fahrtkosten nicht zu erstatten, muss er sie nicht erstatten. Steht dazu nichts in der Einladung, muss er sie erstatten. Der Arbeitgeber war stur, nachfolgend meine Vorgehensweise.
Bei mir betrugen die Fahrtkosten mehr als hundert Euro. In der Einladung wurde von Fahrtkosten nichts erwähnt, mussten mir also erstattet werden. Dies wurde aber per Mail nach dem Gespräch abgelehnt. Ein Einschreiben per Einwurf an den Arbeitgeber brachte keine Reaktion. Ein Einschreiben mit Rückschein wurde erst am letztmöglichen Tag (kann die Post nicht zustellen, wird das Schreiben eine Woche bei der Post zur Abholung hinterlegt) angenommen, aber wieder keine Reaktion des Arbeitgebers bezüglich der Fahrtkosten . Nun leitete ich ein gerichtliches Mahnverfahren gegen den Arbeitgeber ein. Dafür gibt es ein Formular, kann z.B. in Schreibwarenläden gekauft werden. Dort sind die Fahrtkosten sowie die Auslagen (Kosten für z.B. die Einschreiben) einzutragen. Das ausgefüllte Formular in mehrfacher Ausführung an das zuständige ARBEITSgericht - nicht AMTSgericht - senden. Das Arbeitsgericht übernimmt die Zustellung und meldet sich danach beim Absender. Nun wurde der Arbeitgeber weich und bezahlte mir die Fahrtkosten nebst Auslagen. Das Mahnverfahren lief aber noch, das Arbeitsgericht selbst erfährt von der Erstattung nichts, ging ja auch direkt an mich. Die erfolgte Zustellung wurde mir vom Arbeitsgericht mitgeteilt, sowie dass ich nun innerhalb von 6 Monaten einen Vollstreckungsbescheid beantragen könnte. Nun musste ich dem Arbeitsgericht noch mitteilen, das bereits bezahlt wurde. Damit wartete ich aber zwei Wochen nach Zahlungseingang, damit der Arbeitgeber nicht das Geld zurückbuchen konnte.

Danach telefonierte ich mit dem Arbeitsgericht, genauer mit einem Rechtspfleger. Die sind fachkundig und können kostenfrei um Hilfe gefragt werden. (Das tat ich bereits vor dem Mahnverfahren. Die rechtliche Lage ist eindeutig, der Arbeitgeber muss zahlen.) Der Rechtspfleger teilte mir mit, dass die Gerichtskosten noch nicht beglichen worden sind. Ich teilte dem Arbeitsgericht mit, die Gerichtskosten nicht bezahlen zu wollen. Die werden nun dem Arbeitgeber aufgebürdet.
