Fahrtkostenerstattung - So gehts

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Gast
Die Fahrtkostenerstattung war hier schon öfters Thema. Das folgende ist als Hilfe gedacht, um die vorgelegten Fahrtkosten (ohne einen Anwalt) ersetzt zu bekommen. Ergänzungen und Korrekturen sind willkommen.

Es wird in drei Fälle aufgeteilt:

1) Unaufgefordertes Erscheinen
2) Arge
3) Vorstellungsgespräch nach Einladung

1)
Unaufgefordertes Erscheinen bedeutet dass der Bewerber nicht eingeladen wurde, sondern von sich aus bei einem Arbeitgeber vorstellt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.

2)
Wird von der Arge ein Vorstellungsgespräch arrangiert (aufgezwungen ?), muss die Arge die Fahrtkosten erstatten. Allerdings muss vor dem Vorstellungstermin ein Antrag bei der Arge eingereicht werden.

3)
Diesen Fall hatte ich kürzlich. Schreibt der Arbeitgeber explizit in die Einladung, die Fahrtkosten nicht zu erstatten, muss er sie nicht erstatten. Steht dazu nichts in der Einladung, muss er sie erstatten. Der Arbeitgeber war stur, nachfolgend meine Vorgehensweise.

Bei mir betrugen die Fahrtkosten mehr als hundert Euro. In der Einladung wurde von Fahrtkosten nichts erwähnt, mussten mir also erstattet werden. Dies wurde aber per Mail nach dem Gespräch abgelehnt. Ein Einschreiben per Einwurf an den Arbeitgeber brachte keine Reaktion. Ein Einschreiben mit Rückschein wurde erst am letztmöglichen Tag (kann die Post nicht zustellen, wird das Schreiben eine Woche bei der Post zur Abholung hinterlegt) angenommen, aber wieder keine Reaktion des Arbeitgebers bezüglich der Fahrtkosten . Nun leitete ich ein gerichtliches Mahnverfahren gegen den Arbeitgeber ein. Dafür gibt es ein Formular, kann z.B. in Schreibwarenläden gekauft werden. Dort sind die Fahrtkosten sowie die Auslagen (Kosten für z.B. die Einschreiben) einzutragen. Das ausgefüllte Formular in mehrfacher Ausführung an das zuständige ARBEITSgericht - nicht AMTSgericht - senden. Das Arbeitsgericht übernimmt die Zustellung und meldet sich danach beim Absender. Nun wurde der Arbeitgeber weich und bezahlte mir die Fahrtkosten nebst Auslagen. Das Mahnverfahren lief aber noch, das Arbeitsgericht selbst erfährt von der Erstattung nichts, ging ja auch direkt an mich. Die erfolgte Zustellung wurde mir vom Arbeitsgericht mitgeteilt, sowie dass ich nun innerhalb von 6 Monaten einen Vollstreckungsbescheid beantragen könnte. Nun musste ich dem Arbeitsgericht noch mitteilen, das bereits bezahlt wurde. Damit wartete ich aber zwei Wochen nach Zahlungseingang, damit der Arbeitgeber nicht das Geld zurückbuchen konnte. :biggrin:
Danach telefonierte ich mit dem Arbeitsgericht, genauer mit einem Rechtspfleger. Die sind fachkundig und können kostenfrei um Hilfe gefragt werden. (Das tat ich bereits vor dem Mahnverfahren. Die rechtliche Lage ist eindeutig, der Arbeitgeber muss zahlen.) Der Rechtspfleger teilte mir mit, dass die Gerichtskosten noch nicht beglichen worden sind. Ich teilte dem Arbeitsgericht mit, die Gerichtskosten nicht bezahlen zu wollen. Die werden nun dem Arbeitgeber aufgebürdet. :biggrin:
 
2)
Wird von der Arge ein Vorstellungsgespräch arrangiert (aufgezwungen ?), muss die Arge die Fahrtkosten erstatten. Allerdings muss vor dem Vorstellungstermin ein Antrag bei der Arge eingereicht werden.


Aber wenn der Vorstellungstermin sehr kurzfristig ist z.B. kommen Sie in 2 Stunden vorbei :confused: wo und wie soll man da noch einen Antrag stellen ?? Zumal viele nicht da Wohnen wo der Sitz der Arge ist und bezahlt einen die Arge die Fahrtkosten wenn man sich nur den Antrag holen will :confused:
 
bei kurzfristigen sowie auch längerfristigen Vorstellungsgesprächen, die ARGE Hotline anrufen, da bekommt man den Antrag zugesandt.
Bei kurzfristigen Gesprächen mit den vorraussichtlichen AG sprechen, das der Fahrtkostenantrag dann noch ausgefüllt werden muss und er das bitte Dir wieder zurückschickt.
Bei uns klappt das immer gut.
 
2)
Wird von der Arge ein Vorstellungsgespräch arrangiert (aufgezwungen ?), muss die Arge die Fahrtkosten erstatten. Allerdings muss vor dem Vorstellungstermin ein Antrag bei der Arge eingereicht werden.


Aber wenn der Vorstellungstermin sehr kurzfristig ist z.B. kommen Sie in 2 Stunden vorbei :confused: wo und wie soll man da noch einen Antrag stellen ?? Zumal viele nicht da Wohnen wo der Sitz der Arge ist und bezahlt einen die Arge die Fahrtkosten wenn man sich nur den Antrag holen will :confused:

du musst nicht auf das formblatt von der arge warten. du kannst selber einen kurzen satz als antrag formulieren und das der arge zusenden aber so dass du das auch beweisen kannst. wichtig ist bloß dass der formlose antrag bei der arge ist bevor du dich auf den weg zum bewerbungsgespräch machst. die senden dir dann schon das formular von ganz alleine zu, weil das bei denen so vorschrift ist.
 
@V. Lenzer

wo gibst Du das ab, wenn die ARGE keine Sprechzeiten mehr hat?
Und wenn Du so wohnst das Du zum Weg zur ARGE auch erst mal Zeit und Fahrgeld brauchst?

Bei der tel. Anforderung ist das gleich wie beantragt. Ohne Wenn und Aber.
 
Die Beantragung muss vor dem VG geschehen, das ist mit den Tel. anruf geschehen, dann bekommst Du den Antrag zugesandt und kannst ihn in Ruhe ausfüllen und abgeben zur Berechnung.

Hab die Ahnung Du hast vorm telefonieren Angst, die fressen niemand auf durch die Leitung, einfach BG Nr. durchgeben und Anliegen vortragen, mach ich auch bei mir und meinen Schützling nicht nur bei Fahrtkosten sondern auch Terminen die wir brauchen.
Die sind ganz nett am Tel. und es klappt.
Versuch es doch mal, und dann teil mir Dein Ergebniss mit.

Vielleicht gibt es hier jemand der dies auch schon mal getan hat.
 
du hast meine frage nicht beantwortet. aber vielleicht gibt es hier auch noch jemanden wo die anträge auch öfter mal verschwinden und dann auf fahrkosten von 50 oder mehr euro sitzenbleibt und die einklagen muss. wer weiß.
 
ich hab Dich garantiert nicht angerufen.
Aber wenn Du das Geld übrig hast kannst Du mir Deine Tel. Nr. durchgeben und ich sag Dir dann wo Du es hinschicken kannst
 
bei fahrten zum amt oder durchs amt "befohlen" habe ich mich zu folgender vorgehensweise entschlossen: wenn ich zum amt soll schmeiss ich es gleich in den briefkasten wenn ich da bin um porto zu sparen. für den fall das die probleme machen weil man es vor fahrtantritt beantragen muss schicke ich den eingescannten antrag den ich eingeworfen habe per mail hin.
 
[/QUOTE]Aber wenn der Vorstellungstermin sehr kurzfristig ist z.B. kommen Sie in 2 Stunden vorbei :confused: wo und wie soll man da noch einen Antrag stellen ?? Zumal viele nicht da Wohnen wo der Sitz der Arge ist und bezahlt einen die Arge die Fahrtkosten wenn man sich nur den Antrag holen will :confused:[/QUOTE]

Diesen Fall hatte ich noch nicht. Wenn die Zeit zu knapp ist, wird ein formloser Antrag wohl genügen müssen. Einfach eine Mail an den Sb . Die Arge kann nicht einen Termin so knapp ansetzen und auf Formalien pochen.
 
Die Arge kann nicht einen Termin so knapp ansetzen und auf Formalien pochen.

Bist du dir da sicher :confused:[/QUOTE]


Um sicher zu sein, müsste ich alle betreffenden Gesetze, Verordnungen u.s.w. kennen. Tue ich aber nicht.:eek:
Vom gesunden Menschenverstand her kann es nicht sein, etwas zu verlangen, von dem offensichtlich ist, dass es die Gegenseite nicht einhalten kann.
Ob nun die Argen mit gesundem Menschenverstand agieren?
Vielleicht war ich doch zu optimistisch. :icon_kotz2:
 
hier nochmal für alle mein fahrtkostenantrag als pdf. vorgehensweise wie oben schon beschrieben
 

Anhänge

  • fahrtkostenantrag+.pdf
    353,6 KB · Aufrufe: 857
Ich hab letztens auf eine mail eines Arbeitgebers mit kurzfristigem Vorstellungstermin eine Antwort geschrieben, deren Kopie dann auch an die SB ging... von wegen wie lange das mit dem Zusenden der Anträge dauert und daß man bitte deshalb einen Vorstellungstermin für nächste Woche nennen möchte...

seither kommen die per mail angeforderten Fahrtkostenanträge wesentlich schneller :icon_twisted:
 
Hallo,

suche schon eine Weile nach diesem Thema, da ich bisher auch schon oft auf den Fahrtkosten sitzen geblieben bin. Einen Beitrag im Internet hab ich dazu gefunden, aus dem auch klar hervorgeht, dass der Arbeitgeber die Fahrtkosten zu erstatten hat.

Vorstellungsgespräch: Arbeitgeber muss Fahrtkosten zahlen - Bewerbung - FOCUS Online

Ich seh auch nicht ein, warum der Steuerzahler für Kosten aufkommen soll, die der AG zu zahlen hat.

Was mich aber noch interessieren würde ist, welches Gericht im Streitfall zuständig ist? Das Arbeitsgericht oder das Amtsgericht?

Du schreibst, du warst beim Arb.Gericht und hast da einen MB beantragt. Soweit ich weiss, ist das nicht üblich beim Arb.-Gericht, zumal soweit ich weiss, da gar keine Gerichtsgebühren für eine Klage anfallen, wenn der der Beklagte noch vor dem Termin bezahlt. Man reicht also IMHO sofort Klage ein und kauft nicht noch ein Formular. Wozu also der MB?

Und, hast du Mahnungen geschickt? Wieviele? Was wäre eine angemessene Mahngebühr?

Und zu guter letzt. Wenn es dann wirklich hart auf hart kommen sollte, gibt es eine Mindesthöhe der Forderung, damit ein Gerichtsvollzieher aktiv wird? Oder sagen die dann z. B. 10 Euro ist Bagatellbetrag, damit geben wir uns nicht ab?

Für mich sind drei- oder viermal 10 Euro (leider) kein Bagatellbetrag.
 
Hallo,

suche schon eine Weile nach diesem Thema, da ich bisher auch schon oft auf den Fahrtkosten sitzen geblieben bin. Einen Beitrag im Internet hab ich dazu gefunden, aus dem auch klar hervorgeht, dass der Arbeitgeber die Fahrtkosten zu erstatten hat.

Vorstellungsgespräch: Arbeitgeber muss Fahrtkosten zahlen - Bewerbung - FOCUS Online

Ich seh auch nicht ein, warum der Steuerzahler für Kosten aufkommen soll, die der AG zu zahlen hat.

Was mich aber noch interessieren würde ist, welches Gericht im Streitfall zuständig ist? Das Arbeitsgericht oder das Amtsgericht?

Wenn ein AG unberechtigt die Fahrtkostenerstattung verweigert ist immer das Arbeitsgericht zuständig.

Du schreibst, du warst beim Arb.Gericht und hast da einen MB beantragt. Soweit ich weiss, ist das nicht üblich beim Arb.-Gericht, zumal soweit ich weiss, da gar keine Gerichtsgebühren für eine Klage anfallen, wenn der der Beklagte noch vor dem Termin bezahlt. Man reicht also IMHO sofort Klage ein und kauft nicht noch ein Formular. Wozu also der MB?

Ich bin kein Jurist, aber der MB ist wohl als effektiv anzusehen. Technisch läuft das so ab. Du besorgst die die Formulare (die Kosten dafür kannst du auf selbigem eintragen, die werden dann zu den Fahrtkosten addiert :biggrin:). Die ausgefüllten Formulare reichst du beim zuständigen Arbeitsgericht ein, der entsprechende Verwaltungsbezirk kann von dem des Amtsgerichts abweichen. Das Arbeitsgericht prüft deine Forderung nun nicht nach, da kommt höchstens eine Frage wenn Angaben unklar sind. Das Arbeitsgericht stellt den Mahnbescheid nun dem AG zu. In meinem Fall gab der AG klein bei und zahlte. So hatte ich das Geld schnell. Ich rate dir von einer Klage ab, einfach weil es langwierig ist. Stellt sich der AG stur, musst du letztlich klagen. Falls das eintritt, hast du aber beste Aussichten zu gewinnen. Da kannst du wenig falsch machen, musst natürlich wenn du Fahrkarten hast die Originale behalten und dem AG Kopien senden. Aber das ist ja selbstverständlich. Der AG wird deswegen eine Klage vermeiden wollen und zahlen.

Und, hast du Mahnungen geschickt? Wieviele? Was wäre eine angemessene Mahngebühr?

Du schickst das Formular nur einmal ans Arbeitsgericht. Das Formular besteht aus mehreren Seiten mit jeweils fast identischem Inhalt. Das liegt daran, dass es drei Parteien gibt. Dich, den AG und das Amtsgericht. Jede Partei braucht halt die Information. Die Zustellung zum AG übernimmt das Arbeitsgericht. Der AG hat keine Chance, die Annahme zu abzuwehren, die stellen das zu. :biggrin: Falls du Schwierigkeiten mit dem Ausfüllen hast, könnte ich nachsehen. Zudem kannst du einen Rechtspfleger beim Arbeitsgericht kostenfrei anrufen, der dir hilft.
Ich verlangte keine Mahngebühr. Ob dir als Privatperson (die berüchtigten Abmahner sind Anwälte) überhaupt eine zusteht, ist mir unbekannt.


Und zu guter letzt. Wenn es dann wirklich hart auf hart kommen sollte, gibt es eine Mindesthöhe der Forderung, damit ein Gerichtsvollzieher aktiv wird? Oder sagen die dann z. B. 10 Euro ist Bagatellbetrag, damit geben wir uns nicht ab?

Für mich sind drei- oder viermal 10 Euro (leider) kein Bagatellbetrag.

Unter 10 Euro wäre mir der Aufwand zu hoch, ob es eine Mindesthöhe gibt ist mir unbekannt, frag einen Rechtspfleger. Wenn es eine gibt, wird sie nicht hoch sein, ansonsten würden zu viele AG das ausnutzen.

b
 
Was ist, wenn man fälschlicherweise einen Mahnbescheid über's Amtsgericht zustellen lässt? Besteht hier die Möglichkeit, dass das Verfahren vor Einzahlen der Gerichtskosten an das zuständige Arbeitsgericht verwiesen wird?
 
@Vader
Nö. Abgesehen davon daß Mahnbescheide mittlerweile meistens (immer?) nur noch durch zentrale Mahngerichte "bearbeitet" werden, erfolgt eine Abgabe an das zuständige Amtsgericht erst wenn die Kohle da ist (0,5-fache Gerichtsgebühr, sind 60 oder 63€). Ob überhaupt der Weg "ziviles" Mahngericht zum ArbG geht, weiß ich nicht.

Beim ArbG ist das Verfahren sowieso etwas anderst wie für uns gewohnt. Das hier Online-MahnBescheid - Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren hab ich auf die schnelle gefunden.
Das ArbG fällt nicht nur durch extrem kurze Fristen auf, sondern auch dadurch, daß vorher zwingend ein Güteversuch unternommen werden muß; dazu muß ggf. das Verfahren ruhend gestellt werden.
Aber die PKH -Prüfung ist weniger streng wie anderstwo.
 
@Vader
Nö. Abgesehen davon daß Mahnbescheide mittlerweile meistens (immer?) nur noch durch zentrale Mahngerichte "bearbeitet" werden, erfolgt eine Abgabe an das zuständige Amtsgericht erst, wenn die Kohle da ist (0,5-fache Gerichtsgebühr, sind 60 oder 63€).

Erst, wenn der Schuldner widerspricht.

Das ArbG fällt nicht nur durch extrem kurze Fristen auf, ...

Stimmt. Schon deswegen wäre es völliger Blödsinn, auf den falschen Rechtsweg zu gehn. Beim Arbeitsgericht ist die Widerspruchsfrist für Mahn- und Vollstreckungsbescheide nur eine Woche.

... sondern auch dadurch, daß vorher zwingend ein Güteversuch unternommen werden muß

Gütetermine nur bei Klageeinreichung. Eine Klage geht erstmal auf den Tisch des Richters, der MB dagegen mehr oder weniger direkt in den Postausgang. Das hiesige ArbG braucht dafür drei Tage.
 
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