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ExitUser
Gast
Hallo, liebe Freunde,
ich hätte da mal eine Frage für einen Bekannten ohne Internet.
Besagter ( H4 Empfänger) befindet sich seit ca. 8 Monaten in einer ambulanten Suchttherapie. Um zu den jeweiligen Sitzungen zu gelangen ist eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln notwendig. Die Entfernung beträgt als einfache Strecke etwa 10 km. Er hat, um allgemein mobil zu sein, eine ermäßigte Abo-Monatskarte für 31,50 €. Auf Antrag bei der deutschen Rentenversicherung, die ja diese Therapie auch trägt, wurde nun ein Betrag als Rückerstattung der Fahrtkosten in Höhe von ca. 135 € auf's Konto überwiesen. Da er die Fahrkarten ja vom Regelsatz bezahlen muss, wäre die Frage jetzt: Muss er das beim Job-Center melden, ist das Zufluss oder muss das nicht gemeldet werden ?
Danke schon mal.
Gruß country
ich hätte da mal eine Frage für einen Bekannten ohne Internet.
Besagter ( H4 Empfänger) befindet sich seit ca. 8 Monaten in einer ambulanten Suchttherapie. Um zu den jeweiligen Sitzungen zu gelangen ist eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln notwendig. Die Entfernung beträgt als einfache Strecke etwa 10 km. Er hat, um allgemein mobil zu sein, eine ermäßigte Abo-Monatskarte für 31,50 €. Auf Antrag bei der deutschen Rentenversicherung, die ja diese Therapie auch trägt, wurde nun ein Betrag als Rückerstattung der Fahrtkosten in Höhe von ca. 135 € auf's Konto überwiesen. Da er die Fahrkarten ja vom Regelsatz bezahlen muss, wäre die Frage jetzt: Muss er das beim Job-Center melden, ist das Zufluss oder muss das nicht gemeldet werden ?
Danke schon mal.
Gruß country