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Hallo, ich nehme seit dem 16.03.09 an einer Weiterbildungsmaßnahme in Stuttgart teil. Die Weiterbildung wird durch die Agentur mit einem Bildungsgutschein gefördert. Da ich meinen Hauptwohnsitz ca. 400km entfernt habe, und unterschreiben mußte, dass mir die Agentur keine Unterbringung bezahlen muß, habe ich mich erstmal bei meiner Cousine eingenistet.
Dadurch habe ich aber jeden Tag ca. 40 km für eine Strecke zur Weiterbildung. Das habe ich auch mit angegeben.
Aber anscheinend werden mir nur jeweils eine Hin- u. Rückreise und eine Familienheimfahrt im Monat bezahlt.
Die Pendelkosten scheinen bei der Berechnung nicht mit einzufließen, was ich als eine Sauerei emfinde. Ich überlege, ob ich Wiederspruch einlege und die Sache meinem Anwalt übergebe.
Kann mir jemand da vielleicht Auskunft geben, ob die wirklich nur die Hin- u. Rückreise bezahlen müssen, oder auch die Pendelkosten?
mfG Michael
Dadurch habe ich aber jeden Tag ca. 40 km für eine Strecke zur Weiterbildung. Das habe ich auch mit angegeben.
Aber anscheinend werden mir nur jeweils eine Hin- u. Rückreise und eine Familienheimfahrt im Monat bezahlt.
Die Pendelkosten scheinen bei der Berechnung nicht mit einzufließen, was ich als eine Sauerei emfinde. Ich überlege, ob ich Wiederspruch einlege und die Sache meinem Anwalt übergebe.
Kann mir jemand da vielleicht Auskunft geben, ob die wirklich nur die Hin- u. Rückreise bezahlen müssen, oder auch die Pendelkosten?
mfG Michael