E
ExMitglied 64688
Gast
Ist es richtig, dass der Landkreis, welche das ALG2 monatl. auszahlt bei den Fahrtkosten nur die Betrag auszahlt, der am günstigsten ist? Beispiel: die Strecke kann man mit den öffentlichen Verkehrsmittel fahren. Dann zahlt der Landkr. nur den Preis aus, den man beim Busfahrer bezahlt, auch wenn man mit dem PKW fährt.
Wo finde ich die Anträge hier zum download?
Wo finde ich die Anträge hier zum download?