Mal abgesehen davon: wenn ein Übergabe-Einschreiben nicht bei der Post abgeholt wird, hat der Absender ein Problem, nicht der Empfänger. Das ist die grundsätzliche Problematik dieser Versandart. Durch die Bereithaltung beim Postamt gilt das Einschreiben nämlich (noch) nicht als zugegangen, anders als bei einer förmliche Niederlegung bei einem Postzustellauftrag. Geht es nach Ende der Bereithaltefrist an den Absender zurück, gilt es als dem Empfänger endgültig nicht zugegangen.
Der Benachrichtigungszettel über die Nichtzustellung und Bereithaltung zur Abholung, welchen der Zusteller im Briefkasten hinterläßt (falls er es nicht vergißt), bewirkt keine Zustellung.
Es ist nämlich niemand verpflichtet, zur Post zu gehen, um dort seine zur Abholung bereitgehaltenen Briefen abzuholen. Anderes würde nur gelten, wenn man so bewußt(!) den Zugang eines Briefes verhindern will, was aber der Absender erst einmal beweisen müßte.