paulebeinlich
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Hallo,
ich wohne eigentlich auf dem Land. Nächste Kreisstadt ist 7 km entfernt. Dort gibt es ein Amtsgericht. Das Sozialgericht ist ca. 70 km entfernt.
Da ich noch nie eine Klage geschrieben hatte, dachte ich könnte ja zum Sozialgericht fahren und dort die Klage in Form einer Niederschrift einreichen.
Wenn ich zum Sozialgericht mit der Bahn reise, was sehr gut möglich wäre, weil Bahnanschluss am Wohnort, dann kostet die Fahrkarte einfach 13,-- € und ich will ja wieder zurück also insgesamt 26,--€.
In den Regelleistungen sind pro Monat für Verkehr 25,45 € eingerechnet. Ich müsste also 55 Cent von einer anderen Position der Regelleistung aufbringen um meine Klage per Niederschrift beim SG einzureichen zu können.
Deshalb habe ich das Amtsgericht angerufen und gefragt, ob ich denn nicht dort 7 km entfernt, Bahnfahrtkosten 3,40 € die Klage zur Niederschrift bei einem Rechtspfleger erstellen lassen kann. Der Amtsleider meinte, das geht schlecht weil Sie keine Sozialgerichtsbarkeit wären und keine Rechtskenntnis vorhanden ist. Da müsste ich schon direkt zum zuständigen Sozialgericht gehen.
Ich frage das auch deshalb, weil ich krank bin und nach 170 Arztterminen bis heute noch keinen Befund habe. Für diese Terminaufwendungen liegen alleine 344,-- € Parkgebühren vor. Ich war inzwischen 18 mal im Kernspin und die Ärzte finden nichts. Die sind so DUMM (laut Patientenquittung wurden inzwischen über 10 Tsd. Euro Kosten abgerechnet und das ohne Befund), es kommt kein Arzt auf die Idee es könnten Viren oder Bakterien sein. Nur weil ich selbst Laboruntersuchungen bezahlt habe, ist nachgewiesen und aus meiner Sicht klar, dass es eine Bakteriologische und Virologische Erkrankung ist (reaktive Herpes-Viren).
Vielleicht gibt es hier kundige Mitstreiter die mir eine Hilfestellung geben können, wie das rechtlich mit den Fahrtkosten zum Sozialgericht verhält.
Gruß paulebeinlich
ich wohne eigentlich auf dem Land. Nächste Kreisstadt ist 7 km entfernt. Dort gibt es ein Amtsgericht. Das Sozialgericht ist ca. 70 km entfernt.
Da ich noch nie eine Klage geschrieben hatte, dachte ich könnte ja zum Sozialgericht fahren und dort die Klage in Form einer Niederschrift einreichen.
Wenn ich zum Sozialgericht mit der Bahn reise, was sehr gut möglich wäre, weil Bahnanschluss am Wohnort, dann kostet die Fahrkarte einfach 13,-- € und ich will ja wieder zurück also insgesamt 26,--€.
In den Regelleistungen sind pro Monat für Verkehr 25,45 € eingerechnet. Ich müsste also 55 Cent von einer anderen Position der Regelleistung aufbringen um meine Klage per Niederschrift beim SG einzureichen zu können.
Deshalb habe ich das Amtsgericht angerufen und gefragt, ob ich denn nicht dort 7 km entfernt, Bahnfahrtkosten 3,40 € die Klage zur Niederschrift bei einem Rechtspfleger erstellen lassen kann. Der Amtsleider meinte, das geht schlecht weil Sie keine Sozialgerichtsbarkeit wären und keine Rechtskenntnis vorhanden ist. Da müsste ich schon direkt zum zuständigen Sozialgericht gehen.
Ich frage das auch deshalb, weil ich krank bin und nach 170 Arztterminen bis heute noch keinen Befund habe. Für diese Terminaufwendungen liegen alleine 344,-- € Parkgebühren vor. Ich war inzwischen 18 mal im Kernspin und die Ärzte finden nichts. Die sind so DUMM (laut Patientenquittung wurden inzwischen über 10 Tsd. Euro Kosten abgerechnet und das ohne Befund), es kommt kein Arzt auf die Idee es könnten Viren oder Bakterien sein. Nur weil ich selbst Laboruntersuchungen bezahlt habe, ist nachgewiesen und aus meiner Sicht klar, dass es eine Bakteriologische und Virologische Erkrankung ist (reaktive Herpes-Viren).
Vielleicht gibt es hier kundige Mitstreiter die mir eine Hilfestellung geben können, wie das rechtlich mit den Fahrtkosten zum Sozialgericht verhält.
Gruß paulebeinlich