Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage (ich bekomme aufstockend Hartz4)
Seit 01.2014 arbeite ich für eine Firma als Teilzeitkraft. Die Entfernung zur Arbeitsstätte beträgt einfach 40km. Diese fahre ich mit meinem Privat-PKW, da aufgrund der Schichtzeiten (manchmal nachts anfangen oder Spätschicht endet nach 0.00Uhr) keine Anbindung mit dem ÖPNV besteht.
Meine Firma zahlt mir aufgrund dieser Problematik 0,30€ pro gef. KM (einfache Strecke, keine Rückfahrt) als steuerfreies Fahrgeld.
Das Jobcenter rechnet das komplette Gehalt inkl. dem Fahrgeld als Einkommen an und sagt, dafür würde der Grundfreibetrag abgerechnet, damit wären Fahrtkosten abgegolten.
Nur liegen meine Fahrtkosten regelmäßig weit höher als diese 100,- . Immerhin fahre ich auch mein eigenes Auto "runter" und es muss gewartet werden und getankt.
Ist es also richtig, dass ich diese (Mehr-) Kosten von meinem "2." Freibetrag (220,-) selber tragen muss?
Ich bin also noch gestraft, dass ich so weit zur Arbeit fahre zu jeder Tages-/Nachtzeit? Denn einer, der 5 Minuten zur Arbeit läuft, bekommt ja auch die 100,- Grundfreibetrag und hat diese also zu 100% zur Verfügung und muss nicht aus eigener Tasche noch draufzahlen.
Immerhin kann ich mich an den Fahrtkosten vom Arbeitgeber (man kann froh sein, dass heutzutage überhaupt einer Fahrtgeld zahlt) ja nicht "bereichern" - die sind ja nur für eine Strecke und entsprechen ja den tatsächlichen Aufwendungen an Sprit und Wartung/Reperatur.
Für eureAufklärung/Antworten möchte ich mich an dieser Stelle schonmal bedanken.
Gruß
Mia513
ich habe da mal eine Frage (ich bekomme aufstockend Hartz4)
Seit 01.2014 arbeite ich für eine Firma als Teilzeitkraft. Die Entfernung zur Arbeitsstätte beträgt einfach 40km. Diese fahre ich mit meinem Privat-PKW, da aufgrund der Schichtzeiten (manchmal nachts anfangen oder Spätschicht endet nach 0.00Uhr) keine Anbindung mit dem ÖPNV besteht.
Meine Firma zahlt mir aufgrund dieser Problematik 0,30€ pro gef. KM (einfache Strecke, keine Rückfahrt) als steuerfreies Fahrgeld.
Das Jobcenter rechnet das komplette Gehalt inkl. dem Fahrgeld als Einkommen an und sagt, dafür würde der Grundfreibetrag abgerechnet, damit wären Fahrtkosten abgegolten.
Nur liegen meine Fahrtkosten regelmäßig weit höher als diese 100,- . Immerhin fahre ich auch mein eigenes Auto "runter" und es muss gewartet werden und getankt.
Ist es also richtig, dass ich diese (Mehr-) Kosten von meinem "2." Freibetrag (220,-) selber tragen muss?
Ich bin also noch gestraft, dass ich so weit zur Arbeit fahre zu jeder Tages-/Nachtzeit? Denn einer, der 5 Minuten zur Arbeit läuft, bekommt ja auch die 100,- Grundfreibetrag und hat diese also zu 100% zur Verfügung und muss nicht aus eigener Tasche noch draufzahlen.
Immerhin kann ich mich an den Fahrtkosten vom Arbeitgeber (man kann froh sein, dass heutzutage überhaupt einer Fahrtgeld zahlt) ja nicht "bereichern" - die sind ja nur für eine Strecke und entsprechen ja den tatsächlichen Aufwendungen an Sprit und Wartung/Reperatur.
Für eureAufklärung/Antworten möchte ich mich an dieser Stelle schonmal bedanken.
Gruß
Mia513