Hallo alle zusammen,
auch wenn das hier nicht wirklich ins Forum hingehört, versuche ich es mal, da ich bei anderen Problemen immer tolle Hilfe bekommen habe.
Person A versteht nicht so richtig, ob die Fahrtkosten als Dienstreisepauschale abgesetzt werden können oder nur mit der einfachen Entfernungspauschale.
Person A hat im Juni 2017 einen unbefristeten Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben. Von Juni 2017-Dezember 2017 war Person A im ersten Einsatz bei einem Kunden. Die Dauer war am Anfang nicht bekannt und wurde immer verlängert. Dieser Einsatz wurde dann im Dezember 2017 nicht verlängert.
Person A wurde dann von Januar 2018-Oktober 2018 bei einem anderen Kunden eingesetzt, wo Person A dann ab 01.11.2018 fest eingestellt wurde. Bei diesem Einsatz gab es nichts schriftliches bezüglich Dauer, nur mündliche Absprache, dass der Einsatz nicht länger als neun Monate dauern wird. Nach den neun Monaten erfolgte die Festeinstellung beim Kunden.
Im Arbeitsvertrag der Zeitarbeitsfirma steht folgendes:
Die Mitarbeiterin wird in der unterzeichneten Niederlassung als Kaufmännische Angestellt eingestellt.
Die Mitarbeiterin wird an verschiedenen Orten bei Kunden des Arbeitgebers als Zeitarbeitnehmer eingesetzt. Die Einzelheiten der Tätigkeit werden der Mitarbeiterin in Form einer Einsatzinformation mitgeteilt.
In der Einsatzinformation steht der Name von Person A, bei welcher Firma sich Person A melden sollte mit Datum/Uhrzeit. Dann die Tätigkeitsbeschreibung, geforderte Qualifikation für diese Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit, Art der Zeiterfassung, Einsatzendedatum ist offen, also keine Angabe.
Kann hier jemand weiterhelfen? Was ist jetzt hier die erste Tätigkeitsstätte?
LG
susi26
auch wenn das hier nicht wirklich ins Forum hingehört, versuche ich es mal, da ich bei anderen Problemen immer tolle Hilfe bekommen habe.
Person A versteht nicht so richtig, ob die Fahrtkosten als Dienstreisepauschale abgesetzt werden können oder nur mit der einfachen Entfernungspauschale.
Person A hat im Juni 2017 einen unbefristeten Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben. Von Juni 2017-Dezember 2017 war Person A im ersten Einsatz bei einem Kunden. Die Dauer war am Anfang nicht bekannt und wurde immer verlängert. Dieser Einsatz wurde dann im Dezember 2017 nicht verlängert.
Person A wurde dann von Januar 2018-Oktober 2018 bei einem anderen Kunden eingesetzt, wo Person A dann ab 01.11.2018 fest eingestellt wurde. Bei diesem Einsatz gab es nichts schriftliches bezüglich Dauer, nur mündliche Absprache, dass der Einsatz nicht länger als neun Monate dauern wird. Nach den neun Monaten erfolgte die Festeinstellung beim Kunden.
Im Arbeitsvertrag der Zeitarbeitsfirma steht folgendes:
Die Mitarbeiterin wird in der unterzeichneten Niederlassung als Kaufmännische Angestellt eingestellt.
Die Mitarbeiterin wird an verschiedenen Orten bei Kunden des Arbeitgebers als Zeitarbeitnehmer eingesetzt. Die Einzelheiten der Tätigkeit werden der Mitarbeiterin in Form einer Einsatzinformation mitgeteilt.
In der Einsatzinformation steht der Name von Person A, bei welcher Firma sich Person A melden sollte mit Datum/Uhrzeit. Dann die Tätigkeitsbeschreibung, geforderte Qualifikation für diese Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit, Art der Zeiterfassung, Einsatzendedatum ist offen, also keine Angabe.
Kann hier jemand weiterhelfen? Was ist jetzt hier die erste Tätigkeitsstätte?
LG
susi26