Sollte ich das mit der Fahrt denn vorher telefonisch oder per Mail ankündigen ? Oder einfach da aufschlagen und sagen, "ich werde mit dem privaten Pkw meines Vaters keine dienstfahrten mehr erledigen. Von nun an ist es euer Problem, wie ich zum Kunden und vom Kunden zur ZAF komme".
Also, ich würde deiner Leiharbeitsfirma einen
Brief schreiben, daß du ab <in einer Woche> (also meinetwegen Montag, 29.10.) nicht mehr den Privat-Pkw deines Angehörigen nutzen kannst, weil dieser ihn ab da selbst wieder benötigt. Telefonieren würde ich mit denen nicht, weil dir dann beim Gespräch sowieso das Wort im Mund herumgedreht wird, und es zu einer "Schlammschlacht" käme. Außerdem fehlt dir bei "Anruf Mord" der Nachweis, was du und dein gegenüber dabei überhaupt gesagt haben. - Brief reicht, muß kein Einwurfeinschreiben sein.
Dann zusätzlich ankündigen, daß du ab diesem Termin täglich in der Niederlassung der LAF zu Arbeitsbeginn erscheinen wirst, und die LAF für den Transport zum Entleihbetrieb für dich organisieren soll. Noch dazu reinschreiben, daß ab Ankunft (oder eben offiziellem Arbeitsbeginn) bei der LAF-Niederlassung deine Arbeitszeit zu laufen beginnt, für den Rücktransport gilt selbstverständlich dasselbe. Du bist als LA quasi mit einem Montagearbeiter gleichzusetzen.
Mit ziemlicher Sicherheit wirst du dann aber eine Kündigung erhalten, weil die LAF-Klitschen keine aufmüpfigen und auf ihre Rechte achtenden Mitarbeiter haben will (zu teuer/unrentabel).
Mit einer Sperre seitens des AA mußt du vielleicht auch rechnen, gegen die ich an deiner Stelle Widerspruch einlegen würde. *Vielleicht* wird die dann auch zurückgenommen.
Edit:
Nochmal umformuliert mit mehr Details.
Im übrigen steht im BAP*-Manteltarifvertrag unter § 8.3 folgendes:
§ 8.3 Sofern für den einfachen Weg außerhalb der Arbeitszeit von der Niederlassung/Geschäftsstelle zum Einsatzort beim Kundenbetrieb mehr als 1,5 Stunden bei Benutzung des zeitlich günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels aufgewendet werden müssen, erhält der Mitarbeiter die über 1,5 Stunden hinausgehende Wegezeit je Hin- und Rückweg mit der tariflichen Entgelten nach §§ 2 bis 6 des Entgelttarifvertrags bezahlt, sofern er diese Wegezeit tatsächlich aufgewandt hat.
Gut, der BAP-Manteltarifvertrag ist jetzt nicht identisch mit dem der iGZ, der für dich gilt. Aber wohl doch ziemlich ähnlich (kenne ihn allerdings nicht).
Was ich aber sagen will, ist, daß viele grundsätzliche Regelungen zum Arbeitsvertrag (z.B. über den Arbeitsweg und dessen Vergütung) gar nicht direkt in deinem Arbeitsvertrag, der dir vorliegt, stehen, sondern dort oft auch auf Regelungen im
Manteltarifvertrag verwiesen wird. Und den muß man auch erst einmal kennen, was die meisten Arbeitnehmer aber gar nicht beachten.
Edit:
Habe nun diesen Manteltarifvertrag (MTV) der iGZ gefunden (Stand Aug.2009; evtl. gibt's aber noch einen neueren). Dort steht nichts zu den zumutbaren Fahrtzeiten und Fahrtkostenerstattungen sowie der Verpflichtung, selbst zum Entleihbetrieb zu kommen etc. wie im BAP-Mantel-TV.
Außerdem wäre dieser (der MTV) ohnehin nur für
Gewerkschaftsmitglieder bindend - was du vermutlich nicht bist. Aber das ist nur von Vorteil für dich, bei solch mies ausgehandelten Vertragsbedingungen.
Somit gilt für dich ausschließlich das, was in deinem von dir unterschriebenen Arbeitsvertrag steht. Es sei denn, es gibt Verweise auf diesen MTV.
Aber das ganze schreibe ich nur *unverbindlich*. Es ist meine persönliche Ansicht. Und ich bin kein Arbeitsrechtsanwalt.
Nochwas zu den
Fahrtkosten: Grundsätzlich gilt eine Dienstreisekostenerstattung von
30 ct. pro gefahrenem Kilometer. Bei 20 km einfacher Wegstrecke wären das arbeitstäglich immerhin schon
12 €. Bei 21 Arbeitstagen pro Monat immerhin schon
252 €. Im Jahr wären das
3.000 €, die die Leihfirma dem Arbeitnehmer erstatten müsste. Da erkennt man erst einmal, welche Kosten die LAF's auf ihre Mitarbeiter 'mal "einfach so" umwälzen!
Wobei noch anzumerken ist, daß nicht einmal diese 30 Cent/km in den meisten Fällen kostendeckend sind (gilt bestenfalls nur für Klein- und Kleinstwagen). Ein Kompaktwagen wie ein VW Golf 6 verursacht laut ADAC schon Kosten von 43 Cent/km.
Und vergesst das ganze mit dem "steuerlich absetzen der Fahrtkosten". - Das bringt für einen Niedriglöhner (wie sie Leiharbeiter meist sind)
finanziell rein gar nichts (Stichwort "Werbungskostenpauschbetrag" bei 1.000 €). Die Diskussion darüber:
siehe HIER.
Hier der
iGZ-Manteltarifvertrag, veröffentlicht August 2009:
https://info-zeitarbeit.de/igz-manteltarifvertrag-zeitarbeit/3043
* BAP = "Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister"
iGZ = "Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen"