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Fahrtkosten - Datenweitergabe seitens AG --> Sanktion --> Antrag aufsch. Wirkung abgelehnt --> Beschluss unanfechtbar!
Hallo,
ist es normal, dass dieser Beschluss unanfechtbar ist? Was kann ich hier noch machen, außer dann zu klagen? Bei einem anderen Antrag auf aufschiebende Wirkung konnte ich Beschwerde beim LSG einlegen?
Einen Überblick über den Sachverhalt gibt es im ersten Anhang (aW Antrag) und den Beschluss in Anhang 2.
Meine Hinweise (mit den Nachweisen) an das SG , dass ich Bewerbungskosten vorstrecke und diese dann manchmal erst nach 3 Monaten nach Antragsstellung zurückbekomme interessiert das SG nicht die Bohne.
Ebenfalls unbedeutend für das SG , dass ich Reisekosten zu Meldeterminen mal eine Woche nach Antragsstellung und mal erst 2 Monate danach und mal sogar gar nicht ausbezahlt bekomme (Frist bis Untätigkeitsklage läuft in Kürze ab).
Danke, mfg
Hallo,
ist es normal, dass dieser Beschluss unanfechtbar ist? Was kann ich hier noch machen, außer dann zu klagen? Bei einem anderen Antrag auf aufschiebende Wirkung konnte ich Beschwerde beim LSG einlegen?
Einen Überblick über den Sachverhalt gibt es im ersten Anhang (aW Antrag) und den Beschluss in Anhang 2.
Meine Hinweise (mit den Nachweisen) an das SG , dass ich Bewerbungskosten vorstrecke und diese dann manchmal erst nach 3 Monaten nach Antragsstellung zurückbekomme interessiert das SG nicht die Bohne.
Ebenfalls unbedeutend für das SG , dass ich Reisekosten zu Meldeterminen mal eine Woche nach Antragsstellung und mal erst 2 Monate danach und mal sogar gar nicht ausbezahlt bekomme (Frist bis Untätigkeitsklage läuft in Kürze ab).
Danke, mfg
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