Fahrtkosten - Datenweitergabe seitens AG --> Sanktion --> Antrag aufsch. Wirkung abgelehnt --> Beschluss unanfechtbar!

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Linsen87

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Fahrtkosten - Datenweitergabe seitens AG --> Sanktion --> Antrag aufsch. Wirkung abgelehnt --> Beschluss unanfechtbar!

Hallo,

ist es normal, dass dieser Beschluss unanfechtbar ist? Was kann ich hier noch machen, außer dann zu klagen? Bei einem anderen Antrag auf aufschiebende Wirkung konnte ich Beschwerde beim LSG einlegen?

Einen Überblick über den Sachverhalt gibt es im ersten Anhang (aW Antrag) und den Beschluss in Anhang 2.

Meine Hinweise (mit den Nachweisen) an das SG , dass ich Bewerbungskosten vorstrecke und diese dann manchmal erst nach 3 Monaten nach Antragsstellung zurückbekomme interessiert das SG nicht die Bohne.

Ebenfalls unbedeutend für das SG , dass ich Reisekosten zu Meldeterminen mal eine Woche nach Antragsstellung und mal erst 2 Monate danach und mal sogar gar nicht ausbezahlt bekomme (Frist bis Untätigkeitsklage läuft in Kürze ab).


Danke, mfg
 

Anhänge

  • aW anonymisiert.pdf
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DoppelPleite

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AW: Fahrtkosten - Datenweitergabe seitens AG --> Sanktion --> Antrag aufsch. Wirkung abgelehnt --> Beschluss unanfechtba

Die Sache wurde einfach übergebügelt, da Streitwert unter 750€ liegt kein weiterer Rechtsweg offen.
 
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Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
AW: Fahrtkosten - Datenweitergabe seitens AG --> Sanktion --> Antrag aufsch. Wirkung abgelehnt --> Beschluss unanfechtba

Wenn dein Widerspruch abgelehnt wird kannst du noch im Hauptsacheverfahren klagen.
Das Eilrechtsverfahren ist abgeschlossen.
 

Linsen87

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AW: Fahrtkosten - Datenweitergabe seitens AG --> Sanktion --> Antrag aufsch. Wirkung abgelehnt --> Beschluss unanfechtba

Ok, war nur etwas verwundert, da ich in der Vergangenheit bei einem Beschluss nach Antrag auf aufsch. Wirkung des Widerspruchs gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt Beschwerde einlegen konnte.

Wahrscheinlich werde ich aber auch gegen den AG vorgehen wegen Verletzung des Datenschutzes.
 
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Claus.

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AW: Fahrtkosten - Datenweitergabe seitens AG --> Sanktion --> Antrag aufsch. Wirkung abgelehnt --> Beschluss unanfechtba

Es wäre m.M.n. noch eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich; könnte nach §§ 144 ff. SGG, §§ 160 ff. SGG, sein.

Soll aber angeblich auch zu Verärgerung beim vorherigen SG -Richter führen können. Wenn es bei dem eh egal ist ... . Evtl. deshalb vorher auch schnell ins SG reintelefonieren und kurz nach dem Datum der letzten Änderung des Geschäftsverteilungsplanes fragen. Denn die jährliche Änderung der Zuweisung der Richter zu den Anfangsbuchstaben der Klienten ist irgendwann um diesen Monat herum wieder fällig. Wäre ja ggf. auch blöd, sich gleich für die nächsten 11 Monate einen neuen "Freund" anzulachen.

Das Spielchen mit dem ´wir erstatten die Bew.-Kosten usw. schon irgendwann´ ist bei mir auch mal probiert worden. Ich schreibe seitdem jeweils handschriftlich noch auf den Erstattungsantrag ´Zahlungsziel: 14 Tage´ drauf. Seitdem schaffen die es wundersamerweise binnen 3-10 Tagen.
 

Linsen87

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AW: Fahrtkosten - Datenweitergabe seitens AG --> Sanktion --> Antrag aufsch. Wirkung abgelehnt --> Beschluss unanfechtba

Hätte ich vielleicht mal früher anfordern sollen, aber aus Fehlern lernt man, denn ich habe mittlerweile die im Anhörungsschreiben zitierte Mitteilung des Arbeitgebers vom JC angefordert. Ergebnis: Diese Mitteilung gab es nie. Liegt mir jetzt schriftlich vor!

Auf dieser Mitteilung beruht aber das Anhörungsschreiben und selbstverständlich die Sanktion. Was für eine Farce.

Ich werde es mit einer Anhörungsrüge nach § 178a SGG probieren, bevor ich dann halt klagen muss, denn ich hatte in meinem Antrag ja das Gericht darum gebeten, genau diese Mitteilung bitte beim JC anzufordern, quasi als Beweismittel, das wurde aber völlig ignoriert. Naja, oder doch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde. Werd mich noch ein bisschen informieren.
 
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Linsen87

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AW: Fahrtkosten - Datenweitergabe seitens AG --> Sanktion --> Antrag aufsch. Wirkung abgelehnt --> Beschluss unanfechtba

Gilt nicht das Datum ab Erhalt des Widerspruchsbescheids? Hm.
 

Regensburg

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AW: Fahrtkosten - Datenweitergabe seitens AG --> Sanktion --> Antrag aufsch. Wirkung abgelehnt --> Beschluss unanfechtba

Ja - kann sein, ich glaube, ich habe mich geirrt - bitte um Entschuldigung.
 

Helga40

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AW: Fahrtkosten - Datenweitergabe seitens AG --> Sanktion --> Antrag aufsch. Wirkung abgelehnt --> Beschluss unanfechtba

Hätte ich vielleicht mal früher anfordern sollen, aber aus Fehlern lernt man, denn ich habe mittlerweile die im Anhörungsschreiben zitierte Mitteilung des Arbeitgebers vom JC angefordert. Ergebnis: Diese Mitteilung gab es nie. Liegt mir jetzt schriftlich vor!

In dem Beschluss werden Briefe von dir an den potentiellen Arbeitgeber erwähnt. Es doch davon auszugehen, dass der AG diese an das JC geschickt hat oder woher haben die Kenntnis davon? Desweiteren ist davon auszugehen, dass das mit einem Anschreiben erfolgt ist, woher soll das JC sonst wissen, worum es geht, wenn es kommentarlos deine an den AG gerichteten Briefe erhält?

Irgendeine Mitteilung muss es also gegeben haben.

Ich halte es da mit Zerberus:

Da ist dir wohl der Fahrtkosten -Tango im wahrsten Sinne des Wortes auf die Füsse gefallen.
 

Linsen87

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AW: Fahrtkosten - Datenweitergabe seitens AG --> Sanktion --> Antrag aufsch. Wirkung abgelehnt --> Beschluss unanfechtba

In dem Beschluss werden Briefe von dir an den potentiellen Arbeitgeber erwähnt.

Das ist richtig, denn diese habe ICH als Nachweise eingereicht.

Der AG hat nichts an das JC weitergeleitet, er wäre ab dann sowieso nicht mehr vertrauenswürdig.

Im Übrigen darf der AG aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Dokumente aus dem Bewerbungsverfahren an nichts mit dem Bewerbungsprozess zu tun habende Dritte weiterleiten, jedenfalls nach Meinung eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht.
 

Makale

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AW: Fahrtkosten - Datenweitergabe seitens AG --> Sanktion --> Antrag aufsch. Wirkung abgelehnt --> Beschluss unanfechtba

Ich sehe es auch wie Zerberus

Da ist dir wohl der Fahrtkosten -Tango im wahrsten Sinne des Wortes auf die Füsse gefallen.

und ergänze, dass du im Hauptsacheverfahren keine Chance hast die Sanktion inhaltlich noch vom Tisch zu bekommen. Denkbar wäre höchstens aus formalen Gründen, insofern das Gericht irgendwas übersehen hat.

Lass dir das eine Lehre sein und agiere zukünftig anders bzw. gehe mit faktischen Zwangsbewerbungen aufgrund VV anders um. Man kann durchaus eine Bewerbung inhaltlich so gestalten, dass man nicht in die nähere Bewerberauswahl kommt, aber zugleich kein Ablehnungsverhalten zu Tage tritt. Hierzu gehört zum Beispiel kein Bewerberfoto und keine Telefonangabe, sondern nur E-Mail (eine Antwortmail ist dann im Zweifel nicht angekommen).
 
E

ExUser 2606

Gast
AW: Fahrtkosten - Datenweitergabe seitens AG --> Sanktion --> Antrag aufsch. Wirkung abgelehnt --> Beschluss unanfechtba

Es kommt such auf die Höhe der Fahrtkosten an. Wenn man wegen einem Kleckerbetrag unter 5 EUR behauptet. Nicht in Vorlage gehen zu können, macht man sich doch lächerlich.

Auch würde ich den Fahrtkostenantrag dann sofort stellen und nicht erst nach Tagen.
 
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