Fahrtkosten: 0,36 Euro Kilometerpauschale für jeden ?

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Gute Fee

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Hallo Leute,

meine FM hat mir gestern auf meine Frage, ob denn die Fahrtkosten bei einer Weiterbildungsmaßnahme gezahlt werden, geantwortet, Fahr"karten" gäbe es nicht mehr, aber eine Kilometerpauschale von 0,36 Euro pro km. Daraufhin erklärte ich ihr, daß ich kein Auto besäße und sie meinte, das gilt für jeden, egal ob Auto oder nicht.

Also ich weiß nicht, nicht daß ich mich darüber beschwere, aber das erscheint mir viel... Bei einer Entfernung von sagen wir mal 4 km von mir zu Hause zur Schule hätte ich ja schon das Geld raus, um mir ein komplettes Monatsticket zu kaufen, was ich dann ja auch privat nutzen kann.

Wißt ihr Näheres ? Was hat man euch gesagt oder was bekommt ihr ?

Liebe Grüsse
Die gute Fee :)
 
Ja, 36 Cent für die einfache Fahrt! Zurück kannst Du dann die 4 Kilometer
zu Fuss gehen!
4KM x 0,36 x 22 Tage = 31,68 €!

Bei uns kostet die Monatskarte 56 € und Du kannst wirklich zu Fuss zurück gehen, denn die einfache Fahrt kostet 2,60€!
Bei 4 Kilometern würde ich mir ein gebrauchtes Fahrrad holen.Damit kannst Du dann auch privat noch Ostern fahren!

Viele Grüsse (an A&A, war ernst gemeint! Keine schmutzigen Kommentare!)
 
Viele Grüsse (an A&A, war ernst gemeint! Keine schmutzigen Kommentare!)

... da Du keinen Kommentar möchtest verkneife ich Mir den jetzt auch, nur - ganz richtig ist deine Verlautbarung NICHT ;)

Siehe doch mal in das Gesetz SGB II, den Durchführungsverordnungen und den Internen Dienstanweisungen.

Auch ein Blick in das SGB III bringt Klarheit ......



@ Gute Fee
.... da es "nur" 4 km sind stimmen die 36 cent - wobei dem Maßnahmeträger (wenn es diesen direkt gibt) beide Möglichkeiten freigestellt sind - allerdings je weniger DIE rausrücken, destomehr bleibt DENEN von der Maßnahmepauschale übrig ( ist aber nur eine Vermutung ;) )
 
Hallo.

Übernahmefähige Fahrkosten

(1) Fahrkosten sind unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel
in Form der Entfernungspauschale des § 81 Abs. 2 zu erstatten.


https://www.arbeitsagentur.de/zentr...g-der-beruflichen-Weiterbildung-81-SGBIII.pdf

(2) 1Als Fahrkosten ist für jeden Tag, an dem der Teilnehmer die Bildungsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Bildungsstätte von 0,36 Euro für die ersten zehn Kilometer und 0,40 Euro für jeden weiteren Kilometer anzusetzen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__81.html
 
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