Ich habe Anfang Februar eine 2teilige Fortbildung mit Bildungsgutschein vom AA bewilligt bekommen. Gesamtkosten incl. Unterbringung, Verpflegung und Fahrtkosten betragen 1924.50 €.
Den ersten Teil der Fortbildung habe ich vom 16.2. bis 22.2. besucht und nach Einreichung der Quittungen auch das Geld überwiesen bekommen.
Nun habe ich überraschender Weise zum 1.3. einen Job gefunden und der Chef begrüßt es auch sehr, dass ich genau diese Fortbildung besuche, drum stellt er mich natürlich für den 2. Teil vom 23.3. bis zum 28.3. frei.
Jetzt habe ich dem AA ordnungsgemäß mitgeteilt, dass ich Arbeit habe, aber die Fortbildung natürlich zu ende bringe.
Heute bekam ich Post! Ich soll umgehend die Fahrtkosten, Unterbringungskosten und Verpflegungskosten für den 2. Teil der Fortbildung in Höhe von 368 € zurückerstatten!
Leider verdiene ich in dem neuen Job nur unwesentlich mehr, als vorher mein ALG1 und so kann ich mir das gar nicht leisten, an dieser Fortbildung teilzunehmen. Abbrechen möchte ich das aber eigentlich auch nicht und dann könnte doch das AA die ganze Summe fordern, oder?
Ist das überhaupt rechtens, den Bewilligungsbescheid wieder rückgängig zu machen? Zumal ich ja die Kostenzusage schriftlich habe und das betrifft doch auch die "Nebenkosten", oder nicht?
Was soll ich jetzt tun?
Den ersten Teil der Fortbildung habe ich vom 16.2. bis 22.2. besucht und nach Einreichung der Quittungen auch das Geld überwiesen bekommen.
Nun habe ich überraschender Weise zum 1.3. einen Job gefunden und der Chef begrüßt es auch sehr, dass ich genau diese Fortbildung besuche, drum stellt er mich natürlich für den 2. Teil vom 23.3. bis zum 28.3. frei.
Jetzt habe ich dem AA ordnungsgemäß mitgeteilt, dass ich Arbeit habe, aber die Fortbildung natürlich zu ende bringe.
Heute bekam ich Post! Ich soll umgehend die Fahrtkosten, Unterbringungskosten und Verpflegungskosten für den 2. Teil der Fortbildung in Höhe von 368 € zurückerstatten!
Leider verdiene ich in dem neuen Job nur unwesentlich mehr, als vorher mein ALG1 und so kann ich mir das gar nicht leisten, an dieser Fortbildung teilzunehmen. Abbrechen möchte ich das aber eigentlich auch nicht und dann könnte doch das AA die ganze Summe fordern, oder?
Ist das überhaupt rechtens, den Bewilligungsbescheid wieder rückgängig zu machen? Zumal ich ja die Kostenzusage schriftlich habe und das betrifft doch auch die "Nebenkosten", oder nicht?
Was soll ich jetzt tun?