kuhlerhenry
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Steck zurzeit im Fahrkostentango mit einer ZAF. Habe von denen eine Einladung zu einem VG erhalten, just an dem Tag, an dem ich die Bewerbung auf diese Stelle rausgeschickt hatte. Der zugehörige VV vom JC hatte eine Rechtsfolgenbelehrung und die Einladung zum VG von der ZAF hatte sich genau auf die Stelle bezogen, ansonsten hätt ich die Einladung erst mal ignoriert. Die Einladung der ZAF zum VG ging wahrscheinlich am selben Tag raus, an dem der VV vom JC erstellt wurde.
Der Termin zum VG war kurzfristig terminiert, um genau zu sein, 4 Tage nachdem ich die Einladung von der ZAF erhalten habe. Hab darauf einen formlosen Antrag auf Fahrkostenerstattung beim JC gestellt und die Einladung als Anhang beigefügt. Letzten Samstag kam dann der Antrag auf Fahrkostenerstattung vom JC.
So nun mein Problem: Als ich den Antrag auf Fahrkostenerstattung beim JC gestellt hatte, habe ich verschwitzt, zeitgleich ein Schreiben ans ZAF aufzusetzen zwecks Terminverschiebung. Meine Überlegung war damals, dass ich ja eventuell behaupten könne, dass ich das telefonisch gemacht hätte.
In meiner jetzigen EGV, die am 08.03. abgelaufen ist, steht aber zu Fahrkosten Folgendes:
„Die Kosten sind nachzuweisen und werden erst nach ihrer Entstehung zurückerstattet.“
Hatte diesen Passus erst jetzt entdeckt und frag mich nun, wie ich nun vorgehen soll bzgl. des verschwitzten Termins bei der ZAF und überhaupt. Ich hatte ursprünglich vorgehabt zu warten, bis das Geld auf meinem Konto ist? Ob ich da überhaupt noch ohne Sanktion rauskomme? Der formlose Antrag beim JC auf Fahrkostenerstattung wurde von mir am 02.03. gestellt, also wenige Tage bevor meine EGV seine Gültigkeit verlor.
Am Besten wär wohl gewesen nach folgender Anleitung von AnonNemo vorzugehen, dann hätt ich den Termin locker so weit rausschieben können, bis mein EGV ungültig ist und dann den formlosen Fahrkostenantrag beim JC gestellt. Ist halt meine erste Einladung von ner ZAF und hab noch wenig Erfahrungen mit diesen Sklaventreibern.
Vielleicht hat jemand von Euch einen guten Plan?
Der Termin zum VG war kurzfristig terminiert, um genau zu sein, 4 Tage nachdem ich die Einladung von der ZAF erhalten habe. Hab darauf einen formlosen Antrag auf Fahrkostenerstattung beim JC gestellt und die Einladung als Anhang beigefügt. Letzten Samstag kam dann der Antrag auf Fahrkostenerstattung vom JC.
So nun mein Problem: Als ich den Antrag auf Fahrkostenerstattung beim JC gestellt hatte, habe ich verschwitzt, zeitgleich ein Schreiben ans ZAF aufzusetzen zwecks Terminverschiebung. Meine Überlegung war damals, dass ich ja eventuell behaupten könne, dass ich das telefonisch gemacht hätte.
In meiner jetzigen EGV, die am 08.03. abgelaufen ist, steht aber zu Fahrkosten Folgendes:
„Die Kosten sind nachzuweisen und werden erst nach ihrer Entstehung zurückerstattet.“
Hatte diesen Passus erst jetzt entdeckt und frag mich nun, wie ich nun vorgehen soll bzgl. des verschwitzten Termins bei der ZAF und überhaupt. Ich hatte ursprünglich vorgehabt zu warten, bis das Geld auf meinem Konto ist? Ob ich da überhaupt noch ohne Sanktion rauskomme? Der formlose Antrag beim JC auf Fahrkostenerstattung wurde von mir am 02.03. gestellt, also wenige Tage bevor meine EGV seine Gültigkeit verlor.
Am Besten wär wohl gewesen nach folgender Anleitung von AnonNemo vorzugehen, dann hätt ich den Termin locker so weit rausschieben können, bis mein EGV ungültig ist und dann den formlosen Fahrkostenantrag beim JC gestellt. Ist halt meine erste Einladung von ner ZAF und hab noch wenig Erfahrungen mit diesen Sklaventreibern.
Vielleicht hat jemand von Euch einen guten Plan?
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