Hallo Forum,
ich bekomme mittlerweile seit ca. 1 Jahr ALG. Ich habe nun durch das Jobcenter eine Maßnahme gemacht. Diese war mehr oder weniger erfolgreich. Nach Abschluss sollte ich meine Fahrtkosten erstattet bekommen. Diese soll ich komplett mit bzw. über den Träger abrechnen, nicht mit dem Jobcenter selber. Der Träger holt sich das Geld dann später vom JC wieder zurück.
Da ich kein eigenen PKW besitze, wurden die Fahrten zum größten Teil mit dem ÖNV (Einzeltickets) gemacht. An einigen Terminen musste ich allerdings mit dem Taxi fahren. Nun wollte ich die Kosten für die Taxi-Fahrten erstattet bekommen, allerdings weigert sich der Träger diese zu erstatten. Ich wollte entweder 0,20 Cent für den gefahrenen Kilometer oder alternativ den Preis für eine einfache Fahrt im ÖNV bekommen. Ein ÖNV Ticket, welches ich stattdessen genutzt hätte, würde 2.80 EUR kosten. Bei der Pauschale von 0,20 EUR/KM wären es (pro Strecke) 1 EUR gewesen.
Meine Frage ist nun, ob ich einen Anspruch auf die Anteilige Auszahlung für die Fahrtkosten habe? Der Träger weigert sich auch, dass direkt ans JC weiter zuleiten. Dort hätte ich zumindest die Möglichkeit eines Widerspruchs, welches ich beim Träger wohl nicht habe.
Über Erfahrungen und Ratschläge würde ich mich freuen.
ich bekomme mittlerweile seit ca. 1 Jahr ALG. Ich habe nun durch das Jobcenter eine Maßnahme gemacht. Diese war mehr oder weniger erfolgreich. Nach Abschluss sollte ich meine Fahrtkosten erstattet bekommen. Diese soll ich komplett mit bzw. über den Träger abrechnen, nicht mit dem Jobcenter selber. Der Träger holt sich das Geld dann später vom JC wieder zurück.
Da ich kein eigenen PKW besitze, wurden die Fahrten zum größten Teil mit dem ÖNV (Einzeltickets) gemacht. An einigen Terminen musste ich allerdings mit dem Taxi fahren. Nun wollte ich die Kosten für die Taxi-Fahrten erstattet bekommen, allerdings weigert sich der Träger diese zu erstatten. Ich wollte entweder 0,20 Cent für den gefahrenen Kilometer oder alternativ den Preis für eine einfache Fahrt im ÖNV bekommen. Ein ÖNV Ticket, welches ich stattdessen genutzt hätte, würde 2.80 EUR kosten. Bei der Pauschale von 0,20 EUR/KM wären es (pro Strecke) 1 EUR gewesen.
Meine Frage ist nun, ob ich einen Anspruch auf die Anteilige Auszahlung für die Fahrtkosten habe? Der Träger weigert sich auch, dass direkt ans JC weiter zuleiten. Dort hätte ich zumindest die Möglichkeit eines Widerspruchs, welches ich beim Träger wohl nicht habe.
Über Erfahrungen und Ratschläge würde ich mich freuen.