Fahrkosten-Erstattung zur Maßnahme durch Träger nur teilweise bewilligt.

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Dizzle

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Hallo Forum,

ich bekomme mittlerweile seit ca. 1 Jahr ALG. Ich habe nun durch das Jobcenter eine Maßnahme gemacht. Diese war mehr oder weniger erfolgreich. Nach Abschluss sollte ich meine Fahrtkosten erstattet bekommen. Diese soll ich komplett mit bzw. über den Träger abrechnen, nicht mit dem Jobcenter selber. Der Träger holt sich das Geld dann später vom JC wieder zurück.
Da ich kein eigenen PKW besitze, wurden die Fahrten zum größten Teil mit dem ÖNV (Einzeltickets) gemacht. An einigen Terminen musste ich allerdings mit dem Taxi fahren. Nun wollte ich die Kosten für die Taxi-Fahrten erstattet bekommen, allerdings weigert sich der Träger diese zu erstatten. Ich wollte entweder 0,20 Cent für den gefahrenen Kilometer oder alternativ den Preis für eine einfache Fahrt im ÖNV bekommen. Ein ÖNV Ticket, welches ich stattdessen genutzt hätte, würde 2.80 EUR kosten. Bei der Pauschale von 0,20 EUR/KM wären es (pro Strecke) 1 EUR gewesen.

Meine Frage ist nun, ob ich einen Anspruch auf die Anteilige Auszahlung für die Fahrtkosten habe? Der Träger weigert sich auch, dass direkt ans JC weiter zuleiten. Dort hätte ich zumindest die Möglichkeit eines Widerspruchs, welches ich beim Träger wohl nicht habe.

Über Erfahrungen und Ratschläge würde ich mich freuen. :)
 

erwerbsuchend

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An einigen Terminen musste ich allerdings mit dem Taxi fahren. Nun wollte ich die Kosten für die Taxi-Fahrten erstattet bekommen, allerdings weigert sich der Träger diese zu erstatten. Ich wollte entweder 0,20 Cent für den gefahrenen Kilometer oder alternativ den Preis für eine einfache Fahrt im ÖNV bekommen.

@ Dizzle,

ich kenne zwar deine Ausgaben nicht, aber wie konntest du dir mehrere Taxifahrten zu dieser Maßnahme leisten?

Du hast bei der Maßnahme sicherlich auch einen Teilnahmevertrag und eine Abtretungserklärung für die Fahrtkosten unterschrieben. Wie ist die Fahrtkostenerstattung in diesen Dokumenten genau erläutert? Meist gibt es Regelungen, anolog denen vom JC , die besagen, dass entweder die Kosten als Selbstfahrer PKW oder in der niedrigsten Klasse des fahrplanmäßig verkehrenden ÖPNV übernommen werden.

Grundsätzlich gilt zudem, dass keine Buchung ohne Beleg erfolgen wird, du also entweder eine Erklärung für Selbstfahrer PKW oder die Fahrscheine des ÖPNV einreichen musst.

So eine Mauschelei, wie sie dir vorschwebt, wird weder vom MT noch vom JC übernommen werden.

Sollten die Taxifahrten notwendig gewesen sein, weil es an jenen Tagen keinen ÖPNV gab, entweder fahrplanmäßig kein Angebot oder wegen Betriebsausfalls des ÖPNV, müssten diese Taxikosten eigentlich übernommen werden. Dafür müsstest du aber nachweisen, dass jene Taxifahrten unumgänglich waren, damit du an der Maßnahme teilnehmen konntest. Solltest du das Taxi wegen Verpassen des ÖPNV genutzt haben, dann wirst du die Kosten nicht ersetzt bekommen.
 
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