Fahrkosten Bewerbungstermine

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Moinsen,

ich habe einen formlosen Antrag gestellt, nun heißt es, dass ich für Fahrkosten in jedem Fall vor dem konkreten Termin jeweils einen eigenen Antrag stellen muss.

Ist das so rechtens?
 
Genau für jeden Termin mit der Angabe der Firma und Ansprechpartner/Datum.

Wie sonst lässt sich erkennen welche Fahrstrecke/Kosten entstehen.


:icon_pause:
 
Da habe ich auch mal nicht schlecht gestaunt. Ich bin 250 km gefahren, um mich vorzustellen. Das lustige war ja, der Termin war dem Amt bekannt, hatte ich mitgeteilt, damit die wissen, wo ich bin. Nun wollte ich hinterher die Kosten geltend machen, da ging es mir genauso. Die veräppeln einen doch.
 
Ein allgemeiner Antrag im Voraus reicht nicht?

Wo steht das?

Allgemein? Was meinst Du damit ?

Du musst vor jedem VG einen Antrag mit Adresse und Namen des Ag stellen und bekommst dann einen Schriebs, en der zukünftige AG auch gegenzeichnen muss, dass DU da warst. Stellst Du einen Antrag ohne die Angaben und kommst est hinterher mit den Daten heraus, wird man Dir die Fahrtkosten nicht erstatten......wo genau das teht, hab ich jetzt nicht im Kopf...a werden sich aber sich noch andere melden.
 
Was meinst du damit?

Formlos?

Poste doch mal den Text.


Ungefähr so: ... In nächster Zeit stehen im Rahmen des Absolventenmanagements erste Vorstellungsgespräche an. Hiermit beantrage ich die Übernahme der Bewerbungskosten insbesondere der Fahrkosten.

Die Antwort vom Amt hat leider 10 Tage auf sich warten lassen, so dass das erste Gespräch längst gelaufen war, bevor mit mitgeteilt wurde, dass ich im Einzelfall Arbeitgeber und Termin bereits vor dem Termin angeben müsse.
 
Keiner weiß die Rechtsgrundlage?

Dann könnte ich ja Vorstellungsgespräche nur mit entsprechendem Vorlauf terminieren, wenn ich immer erst auf eine Reaktion warten muss.
 
Moinsen,

ich habe einen formlosen Antrag gestellt, nun heißt es, dass ich für Fahrkosten in jedem Fall vor dem konkreten Termin jeweils einen eigenen Antrag stellen muss.

Ist das so rechtens?


Ja, ist es. Siehe hier.

Bei Fahrkosten gelten keine "Pauschalanträge" a la "ich habe da demnächst ein paar Gespräche und möchte dafür Kosten haben. Das muss so aussehen:
Für mein Vorstellungsgespräch am XX.XX.2012 um XX:XX Uhr bei der Firma XY beantrage ich Fahrkosten in Form der Übernahme der Kosten für "Fahrt mit privatem PKW" / "Bahnfahrkarte" / "Busfahrkarte" etc.
Und das Datum muss immer in der Zukunft liegen.
 
Ja, ist es. Siehe hier.

Bei Fahrkosten gelten keine "Pauschalanträge" a la "ich habe da demnächst ein paar Gespräche und möchte dafür Kosten haben. Das muss so aussehen:
Für mein Vorstellungsgespräch am XX.XX.2012 um XX:XX Uhr bei der Firma XY beantrage ich Fahrkosten in Form der Übernahme der Kosten für "Fahrt mit privatem PKW" / "Bahnfahrkarte" / "Busfahrkarte" etc.
Und das Datum muss immer in der Zukunft liegen.

Das sagst ihr so vermutlich aus der Praxiserfahrung, aber das Gesetz gibt das nun mal nicht her.
 
Das kann man nun auch so interpretieren, dass die Leistung durch den formlosen Antrag rechtzeitig beantrag wurde.

Warum sollte das bei Bewerbungskosten möglich sein, bei Fahrkosten aber nicht?
 
Beim AlgII ergibt sich das auch aus der EGV bzw. EGV -VA .

Die sind zwar Formu*****il, aber in der Praxis muß das auch ohne gehen (und geht es auch). Ansonsten wäre einem mal wieder ´ne Sanktion sicher.

Einfach formlos wenige Minuten / Stunden / Tage vorher reinfaxen o.ä. ; auf den Wisch oder das Einladungsschreiben dann einen Stempel draufhauen lassen mit der Bemerkung "war anwesend" "Unterschrift" und gut ists.
Das Formular vom JC kommt dann schon eines Tages. Namen rein, Kontonummer rein, Unterschrift. Und wenn man Muße hat Fahrtkosten reinschreiben (egal ob da steht "nur vom JC auszufüllen" oder nicht). Kopie von dem abgestempelten Wisch und ggf. Fahrkarte dazuhängen und zurückschicken.
Ist nur lästiger Bürokram, der aber wenigstens Geld bringt.

Solange der Termin noch halbwegs im Nachbereich ist, kann sich der SB sowieso zwar auf den Kopf stellen (wenn er meint), aber es nicht ablehnen. Außer der Antrag wurde nicht vorher gestellt (wie weit vorher steht aber nirgendwo).
 
Genau für jeden Termin mit der Angabe der Firma und Ansprechpartner/Datum.

Wie sonst lässt sich erkennen welche Fahrstrecke/Kosten entstehen.


:icon_pause:

Muss man denen wirklich den AG nennen? ... damit sie gleichmal nachfragen können wie man dort so drauf war etc....

Ich habe demnächst eines am anderen ende der Stadt.. aber egal wohin die Fahrkosten sind hier in der Stadt ja immer gleich.. reicht da nicht das man einen Termin hat und als Nachweis die Fahrkarten? ... naja ok ne Bestätigung vom AG ist wohl auch nötig im Anschluss...
 
Muss man denen wirklich den AG nennen? ... damit sie gleichmal nachfragen können wie man dort so drauf war etc....

Dazu haben die in der Regel keine Zeit. Bei meinem letzen Gespräch hatte ich vorher ein Fragenpaket zu Bewerbungen etc. eingereicht. Der SB hatte das nicht mal gelesen, wusste überhaupt nichts über meine Situation ...

Es gibt allerdings auch krankhaft veranlagte AG , die sich einen Spaß daraus machen, Bewerber zu denunzieren oder Arbeitsunwilligkeit zu unterstellen.
 
Es gibt allerdings auch krankhaft veranlagte AG , die sich einen Spaß daraus machen, Bewerber zu denunzieren oder Arbeitsunwilligkeit zu unterstellen.

So einen hab ich jetzt auch... ich 5min zu spät und warte und warte.. dann bewegt es sich zu Tür mit Kaffeetasse und meckert erst mal das ich ja viel zu spät sei...


Denke ich verzichte für den Fall einfach darauf um mir Stress zu ersparen... vor allem da ich denen irgendwie klar machen will das die Tätigkeit und Entfernung nichts für mich ist.. 300.- Sprit im Monat Plus Versicherungszuschlag wegen Verdreifachung der km Laufleistung da ich mit Auto zur Arbeit fahre lohnt einfach nicht... Wohnungen gibt es in der Ecke auch keine bezahlbaren.
 
Tipp:

Ich rufe immer die Jobcenterhotline (leider nicht kostenlos) an und sage der Tante am anderen Ende, dass ich ein Vorstellungsgespräch habe am .... um... bei...in.... .
Dabei ist wohl der Antrag mündlich gestellt. Die schickt mir dann den Antrag zu und wenn man es früh genug macht, kann man den gleich zum AG mitnehmen, der das letzte Blatt (Anwesentheitsbestätigung) ausfüllt. Zuletzt Antrag ausfüllen und abgeben. Kostet zwar, aber ist für mich am einfachsten.
 
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