Hallo zusammen,
ich versuche gerade, den Fahrkostentango zu spielen, um einer sinnlosen Maßnahme zu entgehen. Ich denke aber langsam, das war der falsche Ansatz.
(Habe hier im Forum keine Rechtsgrundlage für das Abtreten der Fahrkosten gefunden. Falls ich etwas übersehen habe, entschuldige ich mich vorab für den Thread)
Meine Situation:
"Bei einer im Einzelfall durch die AA zugelassenen Maßnahme.." - bin mir aber nicht sicher, ob das auf mich zutrifft.
Sonst habe ich noch eine verlinkte Entscheidung einer ALG2 Empfängerin gesehen, bei der die Kosten vorab übernommen werden müssen (Finde den Link aus diesem Forum leider nicht mehr). Denke auch das trifft nicht auf mich zu, wegen ALG2 und höheren Bezügen?
Im Anhang meine bisherigen Dokumente. (Das Schreiben der Sperrzeit lasse ich weg)
Anmerkungen:
Die Antwort der AfA habe ich bereits letzten Mittwoch erhalten. Dachte danach, ich hätte keine Chance. Wollte es jetzt aber doch noch mal wissen.
In der Zwischenzeit habe ich einen Job für April gefunden, falls das weiterhilft. (Mit meinem Berater kann man aber leider nicht diskutieren. Der Kämpft förmlich dafür, mir keine Leistungen auszuzahlen)
Vielen Dank und euch einen schönen Dienstag
ich versuche gerade, den Fahrkostentango zu spielen, um einer sinnlosen Maßnahme zu entgehen. Ich denke aber langsam, das war der falsche Ansatz.
(Habe hier im Forum keine Rechtsgrundlage für das Abtreten der Fahrkosten gefunden. Falls ich etwas übersehen habe, entschuldige ich mich vorab für den Thread)
Meine Situation:
- Keine EGV unterzeichnet. Von einem VA habe ich Nichts von Seiten der AfA gehört.
- Maßnahme zugeordnet bekommen. Mit Rechtsbelehrung. (Fahrkosten übernimmt der MT)
- Bestätigung des Erhalts des Dokuments (und damit Einwilligung für die Maßnahme) habe ich nicht unterschrieben.
- Antrag für die Vorauszahlung der Fahrkostenerstattung von der AfA beantragt. (Nach der Vorlage von Pixelschieberin)
- AfA Antwort: „Diese Vorleistung hinsichtlich der Fahrkosten ist bei der Bezugshöhe ihres Arbeitslosengeldes zumutbar“
- Jetzt erhielt ich eine Sperrzeit, und soll darauf antworten (Habe die Maßnahme nicht besucht)
- Gibt es eine Grenze der ALG1 Bezugshöhe um Fahrkosten vorab vom Amt zahlen zu lassen?
- Gibt es eine Gesetztesgrundlage, in der beschrieben wird, dass die Fahrkostenabtretung nicht rechtens ist? Ich hätte gerne ein Argument zum Vorzeigen.
"Bei einer im Einzelfall durch die AA zugelassenen Maßnahme.." - bin mir aber nicht sicher, ob das auf mich zutrifft.
Sonst habe ich noch eine verlinkte Entscheidung einer ALG2 Empfängerin gesehen, bei der die Kosten vorab übernommen werden müssen (Finde den Link aus diesem Forum leider nicht mehr). Denke auch das trifft nicht auf mich zu, wegen ALG2 und höheren Bezügen?
Im Anhang meine bisherigen Dokumente. (Das Schreiben der Sperrzeit lasse ich weg)
Anmerkungen:
Die Antwort der AfA habe ich bereits letzten Mittwoch erhalten. Dachte danach, ich hätte keine Chance. Wollte es jetzt aber doch noch mal wissen.
In der Zwischenzeit habe ich einen Job für April gefunden, falls das weiterhilft. (Mit meinem Berater kann man aber leider nicht diskutieren. Der Kämpft förmlich dafür, mir keine Leistungen auszuzahlen)
Vielen Dank und euch einen schönen Dienstag