hi,
im rahmen einer eingliederungsvereinbarung wird einem alg II empfänger aufgebrummt, dass er eine 11 wöchige aktivierungsmaßnahme ableisten muß.
auf einem gesondertem blatt muß der empfänger unterschreiben, dass er die fahrkosten zwar erstattet bekommt aber erst ende eines jeden monats.
der empfänger muß daher 62,00 euro von seinem 279,00 euro regelsatz zu einem ungüstigen zeitpunkt auslegen.
dies kann er nicht da noch andere dinge von dem regelsatz bezahlt werden müßen.
des weiteren steht auf dem erstattungs-antrag der hinweis, dass nur für die ersten 10 kilometer eine bus-fahrkarte übernommen wird.
jeder weitere kilometer wird nur mit 42,00 cent erstattet.
man muß daher noch damit rechnen, dass die arge die 62,00 euro nicht zahlt.
des weiteren ist die maßnahme u.u. ein eingriff in die persönlichkeitsentwicklung.
sie soll dazu dienen sich anzupassen und ein training durchzuführen mit dem ziel der aktivierung.
was immer das heißen mag..
wie würdet ihr vorgehen?
widerspruch--einstweilige anordung?
im rahmen einer eingliederungsvereinbarung wird einem alg II empfänger aufgebrummt, dass er eine 11 wöchige aktivierungsmaßnahme ableisten muß.
auf einem gesondertem blatt muß der empfänger unterschreiben, dass er die fahrkosten zwar erstattet bekommt aber erst ende eines jeden monats.
der empfänger muß daher 62,00 euro von seinem 279,00 euro regelsatz zu einem ungüstigen zeitpunkt auslegen.
dies kann er nicht da noch andere dinge von dem regelsatz bezahlt werden müßen.
des weiteren steht auf dem erstattungs-antrag der hinweis, dass nur für die ersten 10 kilometer eine bus-fahrkarte übernommen wird.
jeder weitere kilometer wird nur mit 42,00 cent erstattet.
man muß daher noch damit rechnen, dass die arge die 62,00 euro nicht zahlt.
des weiteren ist die maßnahme u.u. ein eingriff in die persönlichkeitsentwicklung.
sie soll dazu dienen sich anzupassen und ein training durchzuführen mit dem ziel der aktivierung.
was immer das heißen mag..
wie würdet ihr vorgehen?
widerspruch--einstweilige anordung?